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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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3. Zeitraum. 1. Periode. 4. Capitcl.

zu einer Verständigung wurde leider in der XVI. Sitzung das Concil aber.malS suspendirt, weil untcrdcß Moritz von Sachsen die Verräthcre,gegen den Kaiser beging und sosort die tyroler Engpässe besetzte. Vor demScheiden gab man sich das Versprechen , nach zwei Jahren das Concil fort-zusetzen, aber es dauerte 9 Jahre, während welcher der Religionöfriede zuAugsburg (1555) geschloffen wurde.

Julius III. und sein trefflicher Nachfolger Marcellus II.') warenunterdeß gestorben, Paul IV. (155559) ihnen gefolgt, aber sogleich mitdem Kaiser wegen des Königreichs Neapel in Zwist gerathen ^). Er mußte ertragen, daß er bei der Abdankung Carl's V. und der Erhebung seinesBruders Ferdinand ganz übergangen wurde, und an die Krönungen derKaiser in Rom nicht mehr gedacht ward. Die Strenge, die Paul zur Hebungder Sittlichkeit gegen seine Verwandte und das Volk im Kirchenstaate, sowie zur Unterdrückung der Häresie anwandte, erregte sogar einen Ausstand.Pius IV. (l 55965) erkannte Ferdinand I. als Kaiser an, und be-rief sogleich das Concil (2. Juli 1560) von Neuem zusammen. Obwohldie Protestanten in Deutschland einen nähern Ort wünschten, blieb es beiTrient. Der päpstliche Legat Herkules Gonzaga, dem mehrere Cardi-näle, worunter Stanislaus Hosius, Bischof von Ermland, beigegebenwaren , sollte prästdircn. Die bis auf 112 angewachsene Zahl der Väterleitete in der XVII.XX. Sitzung die Vorbereitungen ein, worauf in derXXI. Sitzung wichtige und lebhafte Erörterungen über die Communionunter beiderlei Gestalten und die Communion der Kinder folgten.In Betreff des erstern wiederholte daS Concil die schon früher zu Basel ge-gebenen Erörterungen, der Empfang unter einer Gestalt genüge, und dieKirche habe die Gewalt, nach Zeit und Umständen in der Ausspendung derSacramcute, ohne ihr Wesen zu verletzen, Abänderungen zu treffen; dieKinder-Communion sei nicht nötbig. Das Reformationsdecret verbreitet sichüber verschiedene Pflichten der bischöflichen Administration. Die XXIl.Sitzung ging zur Lehre vom h. Meßopfer über. Die Bestimmungendarüber sind so erhaben wie der Gegenstand selbst. Es wurde zugleich derWunsch ausgesprochen, es möchten bei jeder Messe alle Anwesenden coinmu-niciren, dabei aber auch die Privatmcffe gebilligt. Bei wiederholter Diskus-sion über den Laienkelch überließ das Concil die Bewilligung dem Ermessendes Papstes. Obschon man nun nach den auf dem Concil hierüber vorgekom-menen Verhandlungen fast allgemein der Ansicht war, daß der Papst diesesGesuch verweigern würde, so geschah doch das Gegentheil besonders aufVer-anlassung des Cardinals Carl Borromeo. In einem herzlichen Breve er-theilte PiuS IV. mehreren Bischöfen Deutschlands versuchsweise die Voll-macht, die Communion unter zwei Gestalten an Laien auszuspenden* *).Das Reformationsdecret führt den Geistlichen wiederholt den ihrem Standegeziemenden Wandel zu Gcmüthe, dringt auf würdige Besetzung der Bene-ficien in den Kathedralkirchen und gewissenhafte Verwaltung des Kirchen»»-

k-mlo III. Kom. knntiües eoneiln uäv. luitbsrunus conkosäsrutionis rntionosplerusgue. Oolov. 538.

1) 7^. äs vit.i MrrcsIIi II. cominsntur. Korn. 744. 4. 2) X. Oar-

raocr'ol», enllset. bist. äs vita ?uuli IV. 6ol. 612.4. 7 ä lllar/u äisguis. äs kam.IV. inculpula. vita. Xsazi. 672. t'. Äivmata, Ltoriu äi kuolo IV. Koin.748. 21.4

*) Vgl. Dallaorelnr, bist. Loire. Iriä. lib. XXIV. zu Ende. Dieringcr,Carl Borromeo. Cöln 846. S. 172 ff. Buchholtz, Gcsch. Ferd. Bd. VIII.S.68».