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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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851
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§. 340. Streitigkeiten in der lutherischen und rcformirtcn Kirche. 851

er sich (1537) mit der Behauptung, daß die Buße nicht auS den 10 Gebo-te» oder dem GesetzeMosis gelehrt werden solle, sondern aus dem Lei-de» u»d Sterben des Sohnes Gottes nach dem Evangelium (Luk. 24,26; Joh- l6, 8; Philipp. 2, 5. 12). Luther setzte ihm 6 Abhandlungenentgegen (153840) , in denen er die Ansicht ausspricht, daß das Gesetzdas Bewußtsein der Schuld ausdccke, und zugleich zeigt, wie nothwendig undheilsam der Schrecken vor dem Gesetze zur Erhaltung der Moral, göttlicher»nd menschlicher Satzungen sei'). Agrieola beugte sich in Demuth. Nachseiner tiesern Bedeutung war der Streit eigentlich eine Bekämpfung der frü-her» Behauptung Lutber's, im Menschen sei alle Fähigkeit zum Guten unter-gegangcn; hier erscheint dieselbe dahin modisicirt, daß der Mensch aus Furchtzum Guten getrieben werden müsse, während Agrieola die Liebe als Beweg-grund annahm, und mehrfach das mosaische Gesetz mit dem christlichenSittengesetze vermischte.

2) Ueber d i e gu t en Werke. Aus Antipathie gegen den KatholiciS-muS hatte Luther die guten Werke entschieden verworfen. Melanchthon er-kannte das Gefährliche dieser Ucbertreibung, und behauptete daher in dereonlessio -luZiistaim, noch mehr in der Ueberarbeitung der loci (1535) dieNothnre» digkeit guter Werke sehr nachdrücklich, so daß man inihn, einen verkappten Katholiken zu erkennen glaubte. Zunächst erhob sichAmsdorf gegen Georg Masor zu Wittenberg, den Unverstand bis da-hin treibend, daß er, auf den Apostel Paulus und Luther gestützt, eine eigeneSchrift unter dem Titel verfaßte (1559): die guten Werke seienzur Seligkeit schädlich. Das NcligionSgespräch zu Alte n-burg (1560) konnte die Streitenden nicht versöhnen, verniehrte vielmehrdie Erbitterung ^ >. Damit hängt zusammen:

3) Der synergistische Streit. Luther hatte anknüpfend an die ab-solute Prädestination gelehrt, daß Gott allein Alles im Menschen wirke.Um diese furchtbare und trostlose Lehre zu mildern, hatte Melanchthon in derneuen Bearbeitung der loci deutlich zu verstehen gegeben, daß doch nächstder göttlichen Gnade auch der zustimmende Wille des Menschen zu seinerBekehrung mitwirke. Diese behauptete Mitwirkung (nvnsg^tbjaötz) warauch in daS Interim von Leipzig übergegangen. Als diese Behauptung auchin einer Dissertation P feffinger's in Leipzig aufgestellt wurde, wider-setzte sich Am sd o r f. Die Professoren der Universität Jena, die zum Schutzedes ächten LutherthumS gegründet worden war (1557), stellten die Behaup-tung dagegen: der Mensch könne vermöge der Erbsünde am Werke Gottesnicht Mitwirken, sondern nur widerstehen. Die Bekämpfung dieses Syner-gismus wurde sogar vom Hofe zu Weimar unterstützt (1560). Aber selbstin Jena erhob sich Vietor in Strigel, ein scharfsinniger Denker für denSynergismus: er büßte dies, besonders auf Veranlassung des Flacius,mit 30jährigem Kerker, und gegen die Gleichgesinnten entstand eine schreck-liche Verfolgung. Bei der Disputation mit Strigel (1560) hatte Flaciusgeäußert, die Erbsünde sei die Substanz des Menschen und nicht blos einAccidens, wie Strigel behauptete. Daraus folgerte man, der Mensch sei

1) Walch, Luth. Werke Bd. XX. S. 2014 ff. Tl/ela-w/-/?-. epp. 1. I. p.tlo. Äreent, gg kiminowia ^aricolas. 1'ur. 837. Nitsch, über Gesetz rc.Mangel, .deutsche Zeitschr. 85> Nr 10.).

2) Xctn coll^mi ^lteub. ffpz. 570 k. Düöer, uck bist. coli. Utenb. aniin-Mrsrsion. Xltsnb. 776. 4.

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