Druckschrift 
Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
Entstehung
Seite
845
Einzelbild herunterladen
 

§. 336. Die Geistlichkeit, ihre Rechte und Verhältnisse zum Staate. 845

für kirchliche und wissenschaftliche Zwecke oder zu Gunsten des Volkes ver-wandt. Vergebens war Luther'S Zürnen, er mußte die Geistlichen sammtihren Frauen und Kindern verhungern oder wegen Mangel an Grundcigen-thmn von dem rohen Haufen und den Rittern als Bettler verhöhnt und ver-spottet sehen.

Unter dem Schutze der Fürsten hatten Luther und seine Anhänger die ge-heiligten Privilegien der Hierarchie zerrissen; sie rämnten ihnen daher frei-willig oder gezwungen die Oberhoheit über die neue Kirche ein, woraus dieCäsareopapie entstand. Die Fürsten waren auch die einzige Stützegegen äußere Angriffe, und bildeten zugleich bei den unaufhörlichen Differen-zen den Einheitspunkt. Auffallend aber muß es erscheinen, daß die Theo-logen auf dem Con vente zu Naumburg (1554), Melanchthon an derSpitze, zur Begründung der Abhängigkeit der Kirche von den Höfen 2 Bibel-stellen ansührten (sttolite portus piinoipes vsstras. ?s. 23, 7; ot sruntReges mitiitii tui. los. 49, 23.), als ob man recht eclatant hätte darthunwollen, daß sich aus der Bibel Alles beweisen lasses. Nach solchen Vor-gängen konnte die wissenschaftliche Begründung des EpiskopalsystemSdurch Stephani nicht fehlen. Darnach soll durch den Augsburger Reli-gionsfrieden in protestantischen Ländern die bischöfliche Gewalt auf die Lan-desherr» übergegangen sein. Doch konnte man sich aus naheliegenden Grün-den bei diesem Systeme nicht lange beruhigen. Es bildete sich sactisch dasTcrritorialsystem (cujus regio, illius religio), das später in dempictistischen Thomas ins und Böhmer seine Begründer und Vertheidigergefunden hat. Folgen hievon waren, daß sich in Dänemark die fürstlicheGewalt bis zum absoluten Königthum verstärkte, und die Unterthanen oftnach der Laune ihrer Regenten die Religion wie Kleider wechseln mußten"),besonders nachdem der westphälische Friede den Fürsten sogar gesetzlichdas j»s rekormgnäi zugestanden hatte. Hiernach waren durch den Prote-stantismus ähnlich wie im Heidenthume nur Landes- und Staatsreli-gionen mit localen Bekenntnißschriften entstanden. Der vollkom-menste Ausdruck dafür wäre die in England entstandene PhrasedurchdasGesetz etablirte Kirche," wenn nur anstatt Kirche der AusdruckReligionsgemeinde gesetzt wäre, wie in Luther's Uebersetzung desN. T. das WortKirche" keineswegs zufällig durchGemeine" sub-stituirt ist*), Die oft erhobenen Drohungen Luther'S, der Schmerz Melanch-thon'S, so wie endlich die neu erfundenen Theorien, wozu besonders das durchPfass später aufgestellte Collegialsystem gehört (vgl. S. 375), ver-mochten die protestantische Religionsgcmeinde dieser Knechtschaft der Cäsa-reopapie nicht zu entwinden. Selbst die reformirte Kirche, welche nachCalvin's Grundsätze: Lcclesis est sui .jiiris eine Unabhängigkeit vom Staateanstrebte, entging dieser Knechtschaft nicht.

II Die Verhandlung in vita. Llolsnclrtlwu. ecl. Lt-oöel p. 319;

Melanchth. deut. Bedenk. II. und in den Unschuld. Nachricht, von 1714. S. 541-53. Vgl. A. Menzel a. a. O. B. III. S. 530 ff.

2) lieber die Willkür der Fürsten in Glaubenssachcn s. auch Wolsg. Men-zel, beut. Gesch. Cap. 420. Bon den servilen Pfarrern sagt man, daßihnen die Frauen zugcrufen:Schreibt, lieber Herrc schreibt, auf daß ihrbei der Pfarre bleibt."

*) Vgl. Dr. Splvius, Edangclnu» und Kirche; eine kathol. Protestationgegen de» Protestantismus, der sichKirche" nennt. Rcgcnsb. 843.