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3. Zeitraum. I. Periode. 3. Capitcl.
bei Einführung dieser Reformatwn Unterdrückung des National-interesses und Anstiftung von Bürgerkriegen. Zur Führung der letzterenwurden von den Protestanten meist die Erbfeinde des Vaterlandes herbcige-zogen; so die Engländer nach Frankreich und nach Schottland, die Franzosennach Deutschland, die Holländer nach England und umgekehrt, die Russennach Polen, die Türken nach Ungarn.
§. 336. Die Geistlichkeit, ihre Rechte u. Verhältnisse zum Staate.
„Ueber Protestant. Kirchenvcrfassung" mit steter Beziehung auf d. neuestekirchcnrechtl. Litter. der Protestanten sStahl, Puchta, Richter, Regie-rungsrath Klee u. A.) in den Histor. polit. Blättern Bd. VI. S.590 ff. Bd. X. S. 209 ff.; S. 529 ff. s. auch Waltcr's KG. 8. Aufl.S. 46 -70. Giesel er, Lchrb. der KG. Bd. III. Abthl. 2. S. 352-M.
Luther hatte nach seiner individuellen Exegese den Laien den priesterlichenCharakter beigelegt und erklärt, der geistliche Stand sei nichts, und Gottwolle die „geistl ose Geistere i" ausrottcn. Bald jedoch sah er sich ge-nöthigt, die Geistlichen etwas gelten zu lassen. Grundsätzlich sollten sie vonder Gemeinde gewählt werden, doch wurde das Patronatsrecht rcspectirt,und wo dieses früher den Bischöfen gehörte, ging es auf die Consistorienüber. Die letzten: (s. 1543) waren aus weltlichen und geistlichen Mitglie-dern zusammengesetzt, und sollten über Ehesachen und den Kirchenbann ent-scheiden, so wie die Rechtspflege über die Geistlichen üben. Eine merkwür-dige Folge davon berichten die Visitationsartikel deö Churfürstcn August vonSachsen (1557): „Die Edellcute und andere Lehenshcrren allenthalben klau-ben ungelehrte Gesellen oder verdorbene HandwerkSleutc auf, oder kleidenihre Schreiber, Reiter oder Stalljungen priesterlich und steckten sie auf diePfarren, auf daß sie sich bei denselben leichter erhalten könnten, daß sie auchetwas vom Pfarrgut, das dem Junker gelegen ist, fahren ließen." So er-hielt die neue Kirche großenthcils einen unwissenden und unsittlichen Klerus,der despcctirlich behandelt ward. Die Abstufung innerhalb des geistlichenStandes ward aufgehoben. Die seitherigen Vorrechte der Bischöfe wurdenallen Pfarrern gemeinsam '). Selbst Lenbiblischen Namen „Bischof"verwandelten die B ib elt b eo l o g e n in „Superintendenten" (Snpcrat-tendenten). Nur in England wurde der Episkopat als göttlicheStiftung beibehalten, ungeachtet die Succession desselben von der aposto-lischen Kirche unterbrochen war (s. S. 821. Note*;. Es war überhaupthöchst auffallend, daß die Reformatoren bei dem Mangel einer legitimenSendung und Succession dennoch weiter instituirten. Luther berief sich aufeine außerordentliche himmlische Sendung; nicht von Menschen habe er seinAmt, sagte er, sondern von Gott und durch eine Offenbarung Christi em-pfangen; von Ander en aber verlangte er: „daß jeder, der einen Berufzum Predigcramte vorgebe, dieses durch ein offenbares Wunder beweisensolle." Zn stürmischem Eifer hatte Luther die Fürsten durch Ucberweisungder Kirchen- und Klostergüter qngelockt. Diese gingen sogleich daran undsetzten an die Stelle der Mönche stehende Heere. Wenig davon wurde
Bd. I. S. 170. Ukert, Luth. Lcbcn Bd. II. S. 46. u. bcsoud. der Aufsatz: „Derpolit. rclig. Meuchelmord" in den Histor. polit. Bläkt. Bd. IX. S. 737—70,
1) >4»'trc«Ä Lmaic. bet 77nae lidri 8)wb. p. 354: tüoiistat. surisclictiovemIllam communem oxcomwunicrmdi rsas mnnitbstvrum criminum peitinere »aomnes kaswres. Ilnnc tzrannice all so Lvlos (bffnscoxusj trnnstulernnt et naczunsstuw contnlerunt.