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3. Zeitraum. 1. Periode. 2. Capitcl.
zur kathol. Religion übergehen wolle'), was er auch im Gefühle, daß erFrankreich nur als Katholik beherrschen könne, und auf den Rath seinesMinisters Sülly that (25. Juli 1593). Nach 2 Jahren löste ilm derPapst vom Banne mit der Forderung, daß er die kathol. Kirche schützen unddie tridentinischen Beschlüsse mit einigen Ausnahmen würde publicircn lassen.Durch diesen Schritt sank die Macht der Ligue, aber die Calvinisten verharr-ten im Geiste des Aufruhrs, und wußten sogar von Heinrich IV. das Edictvon Nantes (1598) zu erhalten. Dieses gestattete ihnen allenthalbenfreie Rcligionsübung, Ausnahme in das Parlament zu Paris, verhieß dieBildung eigener Kämmern in dem Parlamente zu Grenoble und Bordeaux,ertheilte die Erlaubniß zu Synoden, und bestätigte ihre Universitäten zuSaumur, Montauban, Montpellier und Södan. Aber die Ein-registrirung und Einführung des Edicteö konnte nur mit der größten Strengedurchgesetzt werden. Die Intoleranz der Calvinisten, die ihnen sogar den31. Glaubensartikel der Synode von Gap (1603) eingab: „Wir glauben,daß der Papst wahrhafter Antichrist und der Sohn der Verdammnis ist, dervorher verkündet ist im Worte Gottes unter dem Bilde der in Scharlach ge-kleideten Hure" mußte nothweudig Groll gegen sic erwecken, und die Er-mordung Heinrich's IV. durch Rav aillac (14. Mai 1610) scheint damitzusammenzuhängen. Unter dem minderjährigen Ludwig XIII. (1610—43) führte seine Mutter Maria von MediciS die Regierung; dieHuguenotten wurden nun geschont. Als aber jede Hoffnung auf ungestörtenFrieden seitens der Calvinisten schwand, und sic es dem Könige schon übelnahmen, daß er eine Katholikin, die Infantin von Spanien hcirathete, denKatholiken in Böarn die entrissenen Kirchen zurückgab, und als sie sogarvon Neuem zu den Waffen griffen; ward unter dem kräftigen Cardinal Ri-chelieu (1624—42) das Staatssystem ganz umgeändert, durch Er-stürmung von la Rochelle, des gefährlichen FeuerheerdeS, die Cal-vinisten als politische Partei gestürzt (1628), der 7 0jährigc Bürger-krieg beendigt^). Selbst unter der Minderjährigkeit Ludwig'sXIV.verhielten sich die geschwächten Calvinisten ruhig, und als sie es wagten, mitGenehmigung der Synode zuMontpazier einen Vertrag mit den Eng-ländern einzugehen (1659), wurden sie hart gestraft.
Am meisten schadete ihnen die jetzt innerhalb der kathol. Kirche sicherhebende geistige Macht^), jener herrliche KleruS aus derSchule des Franz von Sales und Vincenz von Paul undder ausgezeichnete Episkopat, der auf dem Wege der Ueber-zeugung viele Calvinisten zum Katholicismus zurückführte. Gegen dieim Calvinismus Beharrenden leitete die Regierung allmälig Beschrän-kungen ein. Leider trat unter Ludwig XIV. ein beklagenswerther Zwi-schenfall ein. Da dieser Regent dem Principe der absoluten Monarchiehuldigte (I'ötst c'ost moi I), und außerdem der Meinung war, eö sei nur
1) Zm Archiv des Fürsten Doria ist eine bis jetzt nicht veröffentlichte Cor-respondcnz zw. Heinrich IV. u. P. Clemens VIII. Stähclin, der llcbcr-tritt König Heinrichs IV. zur röm. kathol. Kirche, Basel 856.
2) HenÄo», coi'i'6kg>vniIauce cliplomanguo eä. OooMi'. karis 84l. enthaltwichtige Aufschlüsse über die Schlacht von Jarnac, Montoncour, die Bar-tholomäusnacht, Belagerung von la Rochelle.
3) sssai kistorigus sur I'instuenee cle la roliZio» en braoee gen-claut Is 17 .sioele. ?ar. 824. 2 I. Iwuvain 824. a. d. Fr. von Räß u. Weis,unt. d. Titel: Denkwürdigkeiten a. d. franz. KG. d. l7. Jahrh. Frkf.829. 2 Bde.