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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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817
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§. 329. Dcr Protestantismus in England.

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über die Rechtmäßigkeit dcr Ehe: die schöne AnnaBoleyn, Hofdame derKönigin, hatte ihn gefesselt. El emens VII. sollte die Ehe auflöscn (1527);er beauftragte den Cardinallegatcn Camp cg io, in Verbindung mit demCardinal Wvlsey, Minister Heinrichs, die Angelegenheit richterlich zuuntersuchen. Die Königin hielt unter ihrer Würde, vor einem Gerichteaus den Untcrthancn des Königs zu erscheinen (Campegio hatte das BisthumSalisbury): die Sache solle dem Papste vorgelegt werden. Da dieser Zeitzn gewinnen suchte, hoffend, diese werde dem Könige die ruhige Besonnenheitzurückgeben, steigerte sich dessen Ungeduld. Auf den Rath des ThomasCranmer legte er die Sache europäischen Universitäten vor. Die vonOxford und Cambridge sprachen sich im Sinne Heinrich's, die deutschen Uni-versitäten entgegengesetzt aus; einige französische und italienische aber fandendie Scheidung nur unter der Voraussetzung zulässig, daß die Ehe zwischenArthur und Katharina vollzogen worden sei. Bestechungen u. a. Künstewaren angewandt worden, um günstige Gutachten zu erlangen, doch war derZweck nicht erreicht. Als die päpstliche Entscheidung immer noch ausblieb,wurden die Annatcn abgeschafft (1532). Der König war gedrängt;erhalle sich bereits mit Anna Bolcyn heimlich verbunden (Jan. 1533). AufCranmer'S Rath war die Losrcißung von Rom schon vorbereitet worden. Umden Klerus dafür geneigt zn machen, ward er in Anklagezustand versetzt, weiler sich der Gerichtsbarkeit des Legaten Wvlsey unterworfen hatte, doch Ver-zeihung in Aussicht gestellt, wenn er die höchste Gerichtsbarkeit des Königsin geistlichen Dingen anerkenne. Der Klerus willigte in diese Aner-kennung:so weit cs das Gesetz Christi erlaube;" der König war damitzufrieden. Für seine weiteren Pläne waren Cranmer und ThomasCromwell geeignete Werkzeuge. Der erstcre hatte als Legat Heinrich'sauf dem Contincnte die Reformation näher kennen gelernt, und auch, obschonGeistlicher, die Nichte des bekannten Osiander heimlich gehcirathet. Gleich-wohl nahm er nach der Absetzung Wolsey's das Erzbiöthum Canterbury an,und wurde Heinrich's Vertrauter. Als er nun dem Papste den Subsections-cid leisten sollte, begab er sich an dem dazu bestimmten Tage vorerst in eineCapelle, um vor Zeugen eidlich zu erklären , daß er durch den Eid, den erabzulcgen im Begriffe stehe, sich zu nichts verbinden wolle, was mit desKönigs beabsichtigter Reform in geistlichen Dingen unvereinbar sei. Nunbat Cranmer sogar den König (Apr. 1533), er möge seine Eheangelegenheituntersuchen und entscheiden lassen. Der König willigte unter der Verwahrungein, daß er kein Gesetz einer irdischen Gewalt über sich anerkenne. DieKönigin wurde vor Cranmer geladen; obschon sie nicht erschien, ward ihreEhe für ungültig und für ausgelöst erklärt. Darauf bestätigte Cranmerkraft seiner geistlichen und richterlichen Gewalt, die von den Aposteln her-rübre," Heinrich's neue Ehe mit Anna als rechtmäßig. Der Papst ver-warf die Entscheidung : dies führte zu dem B ru ch e mit Nom.

Mehrere Acte vernichteten die Gewalt des Papstes; die Bischöfe solltennicht mehr von ihm, sondern vom EB. von Canterbury bestätigt, von ihmdie Dispensationen ertheilt, vom Gerichtshöfe des EB. an die königlicheKanzlei appellirt werden, d er K ö nig O b crh aup t d er Ki r ch e in Eng-land, der Träger der ganzen geistlichen Gerichtsbarkeit, der päpstlichen""d bischöflichen zugleich sein! Der Supremateid wurde eingeführt;Verweigerung desselben sollte als Hochverrath gelten; die Kanzeln undSchulen sollten den Supremat des Königs verthcidigen, der Name des

illjog'ö Kirchcngcschichte. 7. Auflage. 52