§. 324. Der Protestantismus in Schlesien. ^ 80 t
mit Frcimüthigkcit hcrvorgeboben ^), und es muß hier noch speciell angedeu-tet werden, daß B. Johann V. von Breslau (1506—1520) sogar mitZither und Mclanchthon in traulichem Briefwechsel stand und sich folgendesLol' des erstcren erwarb: „Wenn nur 10 Bischöfe in Deutschland wärenwie Johannes, so würde das Evangelium weit kommen."
Zuerst soll der Augustincrmönch Melchior Hoffmann (s. 1518) aufde» Besitzungen des Freiherrn v. Zedlitz im Fürstenthnme Jaucr die Keime desLutbcrthumü ausgcstreut haben, wobei er zu Freistadt in Johann vonR e i ch e nberg, einem Freunde Melanchthon's, einen Gehilfen fand. InLiegnitz beförderte der Herzog Friedrich II. das Lutherthum, und berief 1523ciiicn lutherischen Prediger, Va l entin Kr a u tw a ld, an die St. Johan-ueSkirchc; an der Schule zu Goldberg stellte er zwei Freunde LutherS an.Entscheidend für die weitere Verbreitung des LuthcrthumS in Schlesien wurdedas Benehmen der Hauptstadt B reSlau, dessen Magistrat sich nicht nurheimlich, sondern ganz offenkundig frühzeitig für die lutherische Lehre erklärte.In Folge eines ConflicteS mit dem Domcapitel vertrieb derselbe (1521)die Vieare ans der Pfarrkirche St. Maria Magdalena und ließ lutherischePrädicanten darin predigen; der Pöbel durste (1522) auf öffentlichemMarkte ungestraft die Mysterien der Kirche verhöhnen, Mönche, Nonnenund Geistliche parodiren; die Bernardiner vertrieb der Magistrat selbst ausihrem Kloster „zum Wohlgefallen Luther's und zum Mißfallen Gottes," undvergriff sich alsbald noch an andern geistlichen Gütern. Zwar drang derKönig Ludwig auf Restitution, doch konnte wegen der von den Türken berei-teten Gefahr der königliche Befehl nicht vollstrcckt werden. Daher warenauch die Schritte des P. Hadrian VI. (23. Juli 1523), desB. Jacobvon Saltza (1520—39) und des polnischen Königs Sigismund zur Auf-rcchthaltung der kathol. Kirche vergeblich"). Der Magistrat vertrieb nunden vom Bischof bei Maria Magdalena eingestellten Magister JoachimZieris, und berief an seine Stelle den bisherigen Dvmprediger zuBreS-lnu I)r. Heß (1523), der eben auf einer Reise in seiner Vaterstadt Nürn-berg von der Kanzel herab die lutherische Lehre gepredigt hatte. DerselbeMagistrat citirte alsdann die Kapläne von St. Elisabeth und Maria Mag-dalena aufs Rathhaus und erklärte ihnen allen Ernstes, daß sie keinen andernals den I>r. Heß als ihren Obern anerkennen sollten. Ein Jahr später(1521) wurde schon allen Geistlichen der Stadt an derselben Stelle bedeutet,daß sie sich den >>r. Heß in ihren Predigten zur Norm nehmen „und alleMcnschensatzungen und Dolmetschungen der Väter unterlassen müßten." Lei-der fand sich unter der feigen, pflichtvergessenen Geistlichkeit nur ein einziger,der Prior zu St. Albrecht Ilr. Sporn, welcher sich dieser Zumuthung mitder Erklärung widersetzte: „die Anordnung, w i e m a n das E v ang e-liumpredigensolle, seinichteinAktdesMagistrates, son-dern des Bischofs." Dafür wurde er gewaltsam aus der Stadt ver-trieben ^). Zwar hatte sich der B. Jacob von Saltza der Jnstallirung deslü, Heß widersetzt, so daß sich auch eine schriftstellerische Polemik für undgegen diesen Prediger entspann; gleichwohl war seine Haltung für seinebischöfliche Stellung doch bei weitem nicht ernst genug. Daher ging deralso ermuthigte Magistr at in seiner Gewaltthätigkeit immer weiter, ließ
1) Vgl. Th. I. Cap. 12. S. 84-85 u. Menzel Bd. III. S. 93 ff.
2) Die Belege bei F i b r g c r Th. I. Cap. 5-11. S. 32-77.
3) Ucb. das Einzelne vgl. Fibiger Th. I. Cap. 11 u. 12. Cap. 15. S. 131.
Aliog's Kirchcngcschichtc 7 . Auflage. 51