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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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3. Zeitraum. 1. Periode. 1. Capitel.

grundsätze verbreiteten, hatten ihn auf der Rückreise nach dem für ihn günstiggestimmten Ferrara zurückgehalten. Als der Herzog von Savoyen seine An-sprüche auf Genf geltend machte, verbündeten stch die Genfer mit Bern undwandten dadurch dessen Herrschaft von sich ab. DicS Bündniß aber bahntedem Protestantismus den Weg. Zum Unglück hatte der Bischof von Genfmit den Bewohnern wegen der Oberherrschaft entzweit, Genf verlassen: seinBann blieb wirkungslos ; man zertrümmerte in den Kirchen Altäre und Bil-der und führte den neuen Gottesdienst ein; die katholisch Gesinnten wurdenmit Gefängniß und Verbannung gestraft. Damals gerade war Cal-vin nach Genf gekommen (1536) und vollendete, was Farel und Viret be-gonnen'). Als Calvin und seine Gönner gegen den in Folge der erwähntenZerrüttungen cingerissencn sittlichen Verfall eine str enge Disci plin ein-führen wollten, und beim Gottesdienste höchst eigenmächtig verfuhren, wur-den sie durch die Partei der Libertiner oder Patrioten von Genfver-trieben (1538). Calvin zog sich nach Straßburg zurück, wo er Theologielehrte, eine Gemeinde nach seinen religiösen Grundsätzen um sich versammelteund die Wittwe eines Wiedertäufers heirathcte. Nach Genf zurückberufen(1541), herrschte er mit fast unumschränkter Gewalt über die kirchlichenwie bürgerlichen Angelegenheiten. Er setzte sogleich ein Consistoriuniein, welches über die sittlichen Vergehen, wozu auch das Tanzen gerechnetwurde, richten sollte; selbst die Gespräche der Bürger unterlagen dieserstrengen Censur. Gegen solchen Gewissenszwang erhoben sich die Genfer,besonders die Libertiner; doch vermochte sie Calvin durch seine gewaltigeGeisteskraft und die grausamsten Mittel zu zügeln; jeder Widerspruch gegenihn wurde mit beispielloser Härte bestraft '). Wegen einer solchen Veran-lassung wurde der Bibelübersetzer C ast ell i o abgesetzt, der Arzt B olsecverbannt, der Rath Ameaur ins Gesängniß geworfen, Jacob Grüethingerichtet (1548), weil er Calvin, der ihn vor der Gemeinde einen Hundgenannt, Drohbriefe geschrieben und sein Consistorium eine Tyrannei ge-nannt hatte. Gentilis wurde zum Tode verurtheilt, weil er Calvin einesJrrthums in der Trinitätslehre beschuldigt hatte, und er entging demselbenvorläufig nur durch Abbitte; später aber (1566) wurde er wegen eigenerIrrlehren zu Bern enthauptet. Der spanische Ärzt S ervcde ward aufseiner Durchreise durch Genf wegen seines Werkes über die Dreieinigkeit')verbrannt (1553) ; und dies waren bei Calvin, wieBossuet richtig be-merkt, nicht wie bei Luther Folgen einer schnell aufbrausenden Wuth, son-dern einer kalten Bitterkeit und düsteren Grimmes.

1> Mi'gnet, Einfuhr, der Reform u. die Vers des Calvinism zu Genf,a. d. Franz, von Stolz. Lpz. 843.

2) Die von Calvin entworfene ErcommnnicationSformel bei Audi», lebenCalv. Bd. II. S. 31 u. bei Kober, der Kirchenbann S. 16.

3) üäslin exziositiv errorum ÄI!rb. 8orvsti et brsvis sernm reluts-

tio. ubi änrstur, furo gluilü eeereonäos enss liieret. !554. (npusr. r. 686 sg)Merkwürdig ist die Art, wie Mel.anckthon sich außer seinem Gutachten überdie Todesstrafe für Kcycr (onsitia II. p. 204> hier noch ganz spcciell aus-gesprochen hat in einem Briefe an Calvin sint. sgp. nr. 187.I-pgi

xrriptum tuum, in guu röt'atakti lueulontsr berrsnäas 8srveti bluspnounns,ae. I'ilio Oei gratius aZo, gui knit (Schiedsrichter) bujus tni nZomn,

ll'lln geiogus eeelosia st nunc st all ziosderos gratit.uäinsm äsbet st äobebn.Tao fnäicio prorsun asssntior. Llllrino stiam vestros maZistratus justo ts-i-inss, quocl bominem blaspbsmum, rs oräins fuäieata, intörleeeruur,/tesa, äs Iraeretieis a oirili maxistratu punisnäis. 554.