§. 296. Reformer in der Kirche.
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§.296. R c fo r m c r i n d er K i r ch c'>
Gegen die in dem kirchlichen Leben und der Wissenschaft mehrfach er-wähnten Gebrechen oder Einseitigkeiten erhoben sich außer den oben vorge-führten Häretikern noch andere teils leidenschaftliche, theils einseitige Pole-miker, welche eine Reformation nicht auf der unverletzten Grundlage undAnschauung der kathol. Kirche, wie selbe die ausgezeichneten Repräsentantender Concilien verschlugen und zu verwirklichen suchten. Sie drangen nebenmehrfacher Verletzung des katbol. Dogma's besonders nachdrücklich auf denfreien Gebrauch der h. Schrift, und machten in noch verfänglichererWeise dic ch ristliche Freiheit geltcnd, als ob nicht mit den größtenund ausgezeichnetsten Kirchenlehrern aller Jahrhunderte das wahre Verständ-lich der b. Schrift und die wahre Freiheit sammt dem ihr inhärirenden Frie-den in der Kirche zu suchen sei. Auch leugneten sie einige aus der Sicben-zahl der Sacramente.
Unter diese Reformer gehörte: 1) Johann Wessel, der 1419 inGroningen geboren wurde, bei den Klerikern des gemeinschaftlichen Lebensin Zwoll den ersten Unterricht erhielt, dann zu Cöln Theologie wie die klas-sische Litteratur der Griechen und Römer stndirte und daö Hebräische erlernte.Hier lehrte er auch nach Vollendung seiner Studien, später zu Löwen, Parisund Heidelberg ^h, und erwarb sich durch seine scholastische und humanistischeBildung von seinen Verehrern den Namen Unx mrinäi, wogegen ihn dietreuen Anhänger der kathol. Kirche nach seinen Tendenzen Nagigtor contra-äietionum nannten (st 1489h. Aus seinen Jrrthümern heben wir besondersfolgende aus: „Die h. Schrift ist alleinige Quelle des Glaubens; unserGlaube ist nicht Menschen, sondern nur dem b. Geiste verantwortlich; Chri-stus hat dem Petrus durch die Schlüssel des Himmelreiches bloS den h. Geistd. i. die durch denselben in sein Herz geleitete Liebe versprochen ; daher sinddicErcommunicativncn der Päpste, von denen die meisten auf's verderblichstegeirrt haben lpostilonter eriavoriint), nur eine äußere Wirkung des kirch-lichen Gerichtes, und trennen nicht von der geistigen Gemeinschaft mit Chri-stus; sedcr Gläubige hat das Recht, Andere in seine kirchliche Gemeinschaftanfzunehincn; Gott allein kann Sünden vergeben und Vorbehalten; das B e-kenntniß femilossio) und die Genugthuung fskckislaeti'o) sind keineTheile des Bnßsacramentes, schon vor der Beichte ist man durch die Zer-knirschung (eoutritio) losgesprochen. — 2) Sein Freund JohannWesel, Professor der'Theologie zu Erfurt und Prediger in Worms, wurdein der letzter» Stellung von den Mainzer Dominicanern wegen Verbreitungmehrfacher Jrrthümer beschuldigt und darum vor Gericht gestellt (1479h.Hier mußte er die irrtümlichen Sätze widerrufen und starb bald darauf imdasigen Augustinerklostcr (1481h. Er hatte gelehrt: nur Christus dürfe dasEvangelium auslegen, alle andern Auslegungen seien falsch und schlecht. Auchbehauptete er nach einer falschen Prädestinationstheorie: die AuserwähltenGottes stehen von Ewigkeit her in dem Buche des Lebens eingeschrieben, undkönnen darum durch keinen Bann darin ausgelöscht, aber auch weder durch
l) Mer dieselben vgl. Scbröckh, christl. KG. Th. 33. S. 278-98. u. S.o43—86. u. Ullmann, Reformatoren vor der Reformation, vornehmlich inLcntschl. u. den Niederlanden. Hamb. 841—42. 2 Bdc.; der Ute Bd. ist zugl.Zweite, völlig umgearbeitctc Aust, der Schrift: Johann Wessel, ein Vor-gänger Luthcr's. Hamb. 834. vgl. dazu Bonner Zcitschr. für Philos. u. kathol.
Theol. H. 14. S. ig4_ M2.
<> Smnmüing seiner thcol. Abhandl. Hrr-nar/o bbesselt. Vitob. 522. wozuLuther später eine Vorrede schrieb.