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2. Zeitraum. 2. Periode. 2. Zeitabschnitt. 2. Capitel.
Aber die Kunde von Husenö Verbrennung steigerte die Erbitterung und dieHartnäckigkeit der Forderung. Die Hufiten unter Anführung des NiklasvonHusinecz und Johannes Ziska, Kammerherrn des König Wenzel,drangen mit Gewalt auf Ertheilung des Kelches, verbreiteten Aufruhr undEmpörung, plünderten Kirchen und Klöster, daß sogar Bauern sich aus dingeraubten Stoffen in Seide kleideten. Auf dem Berge Hardißtin (Tabor)ließ NiklaS 40000 Menschen den Kelch reichen (1419); bald wütheten sieunter Ziska'S Anführung in Prag gegen Mönche und Behörden mit tbieri-scher Grausamkeit. König Wenzel starb aus Zorn und Gram (16. Äug.1419), und der ihm in Böhmen folgende Kaiser Sigismund war zum Un-glück in Ungarn gegen die Türken beschäftigt. Erst zaghaft, aber durchseine Drohungen entflammt, rüsteten sich die Hustten zum Kampfe und woll-ten sich nur nach Bewilligung folgender vier Artikel unterwerfen: 1) dasWort GotteS solle frei gepredigt werden; 2) Jedem, der cs verlange, solleder Kelch gereicht werden; 3) die Geistlichen sollten sich alles Besitzes ent-äußern und wie die Apostel leben; 4) jede Todsünde sollte sowohl bei denLaien als Geistlichen von der weltlichen Behörde verboten und gestraft wer-den ; dazu rechnete man Trunk, Diebstahl, Meßstipcndien u. A. Als sie derKaiser zurückwics, leisteten sie einen fanatischen Widerstand. Alles würgendund sengend, waS nicht zu ihrer Partei gehörte, zündeten sie die Fackel zueinem großen Brande an.
Nach Ziska'S Tode (1425) trennten sie sich in vier Parteien : die Ta-boriten unter Prokopius Major, die Waisen unter ProkopiusMinor, die Horreb iten und die Prager, denen neben auffallend klein-lichen religiösen Divergenzen auch politische Motive zum Grunde lagen.Nach einem verheerenden, ftuchtlosen Kampfe mit den Waffen lud die Bas-ler Synode (1437) die Hustten mit rücksichtsvoller Schonung zur Be-rathung ein. Als ihnen die vier Artikel nicht unbeschränkt zugestanden wur-den '), entfernten sie sich. Den nochmals Eingeladenen bewilligte dieSynode, 1) daß daS Wort Gottes unter Aufsicht des Bischofs frei gepredigtwerden dürfe; 2) daß die Kirche, wiewohl sie aus wichtigen GründendenLaien den K el ch entzogen, dennoch daS Recht habe, was die Synode hie-rin) thue, i h n e n denselben wi ed er zu b ew il l i g en, nur solle daSVolk belehrt werden, daß der Empfang des Abendmahls unter Einer Ge-stalt derselbe und vollständig sei; 3) die Geistlichen sollen den Besitz be-halten, aber nach den kirchlichen Kanonen anwenden ^). Die C a lixtinerwaren damit zufrieden gestellt, nicht so die T a b or i t e n. Um dem Vater-lande den Frieden wieder zu schenken, sahen sich die ersteren genöthigt, ihren
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1) Die 4 Reden über diese Artikel auf dem Concil: -loa«, cke de
eomnrunions sub utrague specio; (Is corriAsadis publirls;
/taltsrsen, (Is libera praedieations Vsrbi Oki; «laan. äs
eivili (lomiuio clericoruin. (Hardur-r. T. VIII. p. 1655—1950/ Mrnsr. 7.XXIX. p. 699-1168.)
2) Die Acten dies. Verhandlungen bei Mrrtene, ampliss. eollsctio. 1. VIII.p. 596 sg. u. daraus bei M-rnor. P. XXX. p. 590. 634. 688 u. 692.