§. 280. Johann Hus (1373—1415) und die Hufiten.
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sein Freund Hieronymus von Prag jede Rücksicht fallen. Ersterer ver-anstaltete zunächst eine Disputationübcrden Ablaß, worauf beidegegen den Ablaß predigten, daun einen schmachvollen Unfug mit der Bulletrieben und sie verbrannten. Als der Bann über Hus ausgesprochen wurde,schmähte er noch schamloser und appellirte an Christus als „das wahreHaupt der Kirche."
Die bei dieser Opposition und am entschiedensten in seinem Hauptwerke, demtmetntus llo ecclssia, ausgesprochenen Jrrthümer waren besonders folgende:0 Die Kirche bestehe nur aus Prädcstinirtcn, die zur Seligkeit bestimmt, nie-mals aufhorcn können, Glieder der Kirche zu sein, gleichwie die Reprobirtcn nie-mals Glieder derselben werden können. 2» Das Haupt der Kirche sei Christusallein; cS sei nicht zu erweisen, dass die streitende Kirche eines sicht-baren Hauptes bedürfe, und daß von Christus ein solches eingesetzt sei.ZI Das Papstthum verdanke seine» Ursprung n u r k a i s c r l i ch c r Gunstund Gewalt. 4) Der kirchliche Gehorsam sei eine Erfindungder Priester und gegen die ausdrückliche Erklärung der h. Schrift; darumdürfe 5) auch ein Priester, wenn er sich keiner Schuld bewußt sei, sollte cS ihmauch der Papst verbieten, dennoch nicht aufhorcn zu predigen und sich durch keinenBann schrecken lassen. 6) Jeder weltliche und geistliche Obere,dcrsich in einer Todsünde befinde, habe- keine Jurisdictionoder Macht über das christliche Volk, und müsse sein Amt nicderlegcn; 7) wieWicliff nahm auch Hus die hl. Schrift allein als Quelle und Norm deschristlichen Glaubens an. In der Lehre vom Abendmahl scheint er nichtgefehlt zu haben'), wie er auch nicht der Urheber des Utraquismus war;er kannte auch die sieben Sacramcnte an, hielt an der Verehrung der Jung-frau Maria und der Heiligen fest, und verthcidigtc de» Cölibat.
Solche Sätze mußte das Concil von Constanz mit seinen freisinnigenStimmführern d'Ailly, Gerson u. A., nachdem Hus der Citation nachRom nicht gefolgt war, nothwendig für häretisch und verderblich erklären^).Auch konnte gegen ihn, da er sich hartnäckig weigerte, seine Jrrthümer zuwiderrufen, die weltliche Obrigkeit dann keine andere, als die für Ketzerbestimmte Todesstrafe vollziehen^), wozu sein aufrührerisches Treiben nochberechtigte. „Denn, sagt Leo richtig, viele haben wahrhaft Freieres undTieferes als Hus, aber in angemessener Weise gelehrt, und haben ihrerLehre gemäß gewirkt, und keiner von ihnen hat den Scheiterhaufen zu bestei-gen gehabt." Liegen ja auch die Beispiele eines PetruSDami ani undh. Bernard nahe genug, am nächsten aber das des Petrarca und beson-ders der h. Brigitta, welche auch in den entschiedensten Ausdrücken dieVerderbnisse der Kirche geschildert und zu Reformen aufgefordert hatten;und doch ward die letztere auf demselben Constanzer Concil heilig gesprochen!Hiernach weiß also die Kirche zwischen wahren und falschen Reformatorenwohl zu unterscheiden. Ist nämlich Jemand, sagt Möhler (vermischteSchrift. Bd. ll. S. 2ö.) , im Göttlichen und Unveränderlichen fest gegrün-
1) Vgl. bcsond. den Iraelat. lle eccl. (bist, et wouum. 3'. I. p. 243.)
2) Gerson zog aus Husens traetatun lle eeelsoia Ist Artikel, die er fürdaorstiei et. nt tales conllernnanlli erklärte. IIIist. ot wonum. N. I. p. 29.)Auch 45 Sätze Wicliff's wurden in der 8ten Sitzung (4. Mai 1415) verdammt,i". ä. Larllt. V. IV. v. 150 8g. ÄM-ckE. 1. VIII. v. 299 sg. Mrnsr. V.XXVII. g. 632 8g.)
3) Bei Ulan,','/. XXVII. p. 753 heißt cs: 8t. 8)-nollu8 lloaunsin Unsuttento quoll vcelesla Del non Imbeat ultra, quill gsrsre valent (quam)
cio »aecrllmü ipmini curias naseulari rslinqueullum loro lleosrnit.
Vgl. Joh. v. Müller, Anm. zur Schwcizcrgesch. III. Buch. Cap. 2. Nr. 6.».Schmidt, Gesch. der Deutschen 4. Thl. S. 124.
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