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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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2. Zeitraum. 2. Periode. 2. Zeitabschnitt. 1. Capitel.

die Väter zu Basel nochmals aufgefordert, ihre Versammlung innerhalb 4gTagen aufzulöscn, was bekanntlich nicht geschah, obschon auch der griechischeKaiser zu der Vereinigung mit dem Papste von Venedig aus aufgcforderthatte. Inzwischen waren die Griechen im März angekommen, und konntedas vereinte Concil endlich nach sehr widerwärtigen Ceremonienanständc»und Forderungen von Seiten der Griechen am 8. April 1438 in der Ka-thedrale durch einen feierlichen Act für eröffnet erklärt werden, wobeiAlle aufgcfordert wurden, deren Pflicht es sei, am Concile Theil zu nehmen,innerhalb 4 Monaten in Ferrara zu erscheinen. So konnte die erste feier-liche Sitzung erst am 8. October gehalten werden, worauf die nächste biszur 16te» Sitzung sich schnell folgten, und dann dieVerhandlnngcii feit Februarbis zum 6. Juli 1439 in Florenz zu Ende geführt wurden. Dieselbenbetrafen die bekannten dogmatischen Differenzen zwischen den Grie-chen und Abendländern, über welche heftig und hartnäckig disputirt wurde,bis der zum Frieden und zur Einigung verkündete Mahnruf des sterbendenPatriarchen Joseph von Et. die Griechen versöhnlicher stimmte. Obschonauch jetzt noch Marcus Eugenikus, EB. von Ephesus und Antonius,EB. von Heraklea, der Union feindselig entgegenwirkten, so kam dieselbedoch in Folge der klaren, unbestreitbaren Erörterungen des abendländischenPrälaten und Theologen: des Cardinal Julian Cäsarini, Andreas,EB. von Rhodus, Ludwig, EB. von Forli Johannes Turrecre-mata, Joh. Niger, Provincial der Dominicaner in der Lombardei u.A. in Verbindung mit dem hervorragenden Griechen Bessarion, EB. vonNicäa, zu Stande. Die Griechen verzichteten auf ihre exclusive Ansicht überdasFegfcuer, nahmen den Vorwurf der Fälschung des Symbolums undder Annahme von zwei Principien in der Gottheit zurück, ertheilten dem Zu-satzssiIio<i>ia" ihren Beifall"), und erkannten auch den Pr imatdes römi-schen Bischofs über den ganzen Erdkreis an; stellten endlich sogar in'Aussicht, die strengere Praxis der lateinischen Kirche in Ansehung der Ehe-scheidung möglichst beobachten zu wollen'). P. Eugcn feierte die so müh-sam zu Stande gekommene Einigung (6. Juli 1439) mit der eines BaterSder Christenheit würdigen Gesinnung:Frohlocket ihr Himmel, und jubleo Erde! rief er der Christenheit zu; die Scheidewand ist gefallen, welchedie orientalische und occidentalische Kirche getrennt hat. Vereinigt hat Chri-stus beide mit dem festesten Bande der Liebe und des Friedens; nach demtraurigen Nebel einer langen Spaltung leuchtet wieder Allen der heitereGlanz ersehnter Einheit." Aber auch diese mit so großer Freude verkündete

*> In der Vercinignngsforinel heißt cs: Oninss eontitvantur, guvil 8i>miue8tns er Bäte« et TL/o nsturnalitar sst, st vsssntinm sn-rirr snningne eseesulmistvils lindst sw et ck-'e/ra, st sw utrog-ae asterunlitsr timgnam ab

an» st nun isinriitivirs pi-vesclit.

1) Die Acten bei //arck«,». ll'. IX. Lauer. XXI. p. 439 s>>. bei ck-abbe«<-si 's. Xlll. wohl von Bessarion rcdigirt. Parteiisch für die Grieche»

ist verfaßt: Vorn. liistoriu nnivni« non vsrao inter Oraosvs st bmtinos, sirestlvnsitii b'Ivrsnt. sxar-tissiniir narrativ Grases ssr-gita per 8^lvsst. LLnropoli»»ivielm. 8vrvi»stum1 nraairuni btsi-Issiurctiiiin, Ijni l.'vnsiliv intoi-lnit, tl-iiiistMin ssrni. Int. Oea//sttmr. llnZ. 6onr. 690 1. Gegen den parteiisch. Ver-fasser- n. fehlerhaften Uebersctzcr Bsont« r1//att/ in 1!vl>. t'rozpitliviri irpii-rrntuiii,vsi-sinn. st Notar; ncl trist, (lorrs. Idlvreirtiui si-rigtanr a 8vlv. 8)-rop. «xerei-tativnnni 1'ars grior. Ilonr. 665. 4.; ein i>vstorivr ist nicht erschienen. Vgl.Hefelc, die tcmpor. Wiedervereinigung d. griech. m. d. lat. Kirche sTiib. O-Schr. 847. S. >83 ff.).