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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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669
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§. 272. Eugcnius IV. 7143147). Nicolaus V. <144755) rc. 669

ibin jetzt befreundeten Nicolaus vonCusa gepflogener Un terhand-lungen in Ct. die Griechen sich mehr als jemals zu nähern schienen. DaMi auch wegen des stürmischen Eifers mehrerer Stimmführer der 24tcnSitzung nur 10 Bischöfe und 23 Aebtc beiwvbnten, die Parteien in der25ten (7. Mai 1437) bei der Discussion über den Ort der Vcreinigungs-smwdc mit den Griechen einerseits Decrete für Florenz, Udine oder eineandere Stadt Italiens, andererseits für Basel, Avignon oder eine Stadt inSavoyen erließen, und inder20tcn Sitzung cineFraction den Papst sogar inAnklagestand setzte, stand Eugcn'S Beschluß der Auflösung fest. Sobald nunsein Beitritt zu dem Decrete für eine italienische Stadt bekannt wurde, ließman in Basel jede Rücksicht gegen das Kirchenobcrhaupt fallen. Sie be-schuldigten Eugen ganz unbegründeter Verbrechen, und luden ibn sammt denkardinalen in der 26ten Sitzung (31. Juli 1437) binnen 60 Tagen vorihr Tribunal; und als Eugen natürlich keine Folge leistete, wurde er nachder abgelaufenen Frist in der 28ten Sitzung (1. Octbr.) für halsstarrigerklärt. Eugen hatte bereits durch die nun angelangte Bulle Doetnr Zsntimu(11. Septbr.) das Concil wegen der in Aussicht gestellten Thcilnahme derGriechen nach Ferrara verlegt, wohin er alle Prälaten der Kirche berief;doch sollte die Unterhandlung mit den Husiten über einen der streitigen Artikelzu Basel erledigt werden. Der Zurückbleibenden bemächtigte sich nun eineigener Parorysmus, der in dem Maße stieg, als das zu Ferrara wirklicheröffnete Concil an Zahl, Ansehen und Bedeutung wuchs. Daher verlor dieBasler Synode seit der 25ten Sitzung den Charakter eines ökumenischenConcils'). Gleichwohl machten die Stimmführer auf diesen Charakter An-spruch, so daß sich nun zwei vermeintliche allgemeine Concilicn gegenüber-standen, und ihre Beschlüsse wechselseitig für nichtig erklärten oder sich gegen-seitig bedrohten. Unter dem Einflüsse des kräftigen und starrsinnigen C ar-dinal d'Allemand, EB. von Arles, erklärten die Basler in der 29tenSitzung die Auflösungsbulle für ungültig; dem P. Eugen drohten sie, fallser nicht widerrufe, mit Absetzung. Obschon sie bald auf 25 Bischöfe und17Aebte zusammengeschmolzen waren, vollstreckten sie dennoch ihre Drohungund erklärten in der 3 Iten Sitzung (24. Jan. 1438) P. Eugen fürsuSpend irt von jeglicher Verwaltung und folgerecht das Concil zu Fer-rara für einen schismatischenConventikel (32ten Sitzung, 24. März),dessen Theilnehmer ihr Urtheil vor dem Basler Forum zu bestehen hätten.Solcher Uebermuth wurde selbst von den persönl i ch e n Feinden Eugen's,dem Könige von Aragonien und dem Herzoge von Mailand, getadelt. DerHerzog von Bayern kündigte den Baslern sogar den Krieg an. Der Königvon England bczüchtigte sie, daß sie die Zeiten des Antichrist herbeisührten.Deutschland erklärte sich zwar vor der Wabl Albrecht's II. (17. März1438) für neutral, verhehlte aber seine Unzufriedenheit mit der BaslerVersammlung nicht. Frankreich verbot seinen Bischöfen die Thcilnahme amConcil zu Ferrara, obwohl mehrere Prälaten erschienen, und die Ver-sammlung zu Bourges suchte beide Theile zu versöhnen.

Ungeachtet dieser Stellung des katholischen Europa's verfolgten dieBaS-

1) Lsflai'mrnu«, 6e seeiss. militanis e. 16: Oieo, Lasilssuss (loncilimnimtw ymäem luisss Isgitimum; nam st I-sgatus aäsrat Romani Routiüciset dgiscopi plurimi; at a guo temgors Rn^eninm äsposuit st Rslicem slsAit,non knit eoneilium seel., ssä conciliabuium selnsmaticum, ssäitiosum st n»I->us prvrsus auetoritatis, et. TÄem ile Ooueilior. auetoritats c. 16.