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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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666
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666 2. Zeitraum. 2. Periode. 2. Zeitabschnitt. 1. Capitel.

selbe gesetzliche Kraft und dasselbe Ansehen, wie die einer allgemeinen Synodewenn sie überall promulgirt und acceptirt werden. Aus dem nämlichen Aufsichts-rechtc des Papstes über die ganze Kirche geht hervor, daß ohne seine Einwilligungkeine Synode, keine particularc und keine allgemeine sich versammeln darf, weilsonst Unordnungen entstehen konnten 0>I>. II. 15).

Ein allgemeines Coneil und der Papst sind also Repräsentanten der Kirche-allein die Repräsentation durch eine allgemeine Synode ist eine genauere undvollständigere, weil hier alle Hirten der Heerde Christi versammelt sind, währendder Papst nur «out,wo. also minder genau und vollständig dieselbe darstcllt. Erstensist letzterem bestimmt vvrzuzieheii und gibt zuverlässigere Erkenntnisse. So sindauch die Aussprüche des allgemeinen Concils wahrer als die des Papstes jsih. u.c. l8.>, und ein allgemeines Coneil steht hoher als der Papst (IW.II. 17.). Der Papst ist auf einem allgemeinen Coneil vorsitzcndes Mitglied,Theil desselben; das Ganze aber steht höher als ein Thcil slib. II.). DieseUnterordnungen des Papstes unter ein allgemeines Coneil beweiset die Geschichte,und die vorzüglichsten Päpste erkannten sie an. Durch die Beschlüsse einer allge-meinen Synode wird der Papst, wie jeder andere Christ gebunden, und ist ihnenGehorsam schuldig, ja er muß, wie P. Leo sagt, vor allen Anderen zuerst sol-chen allgemeinen Beschlüssen Folge leisten, weil sie von Gott cingegebcn sind,und weil er immer mit dem guten Beispiele und im Gehorsam gegen Gott unddie Kirche vorangchen soll; ebenso must er auch für die Befolgung derselben vonSeite Anderer Sorge tragen chb. II. c. 20). Aber der Papst kan», wenn esnothwendig ist und der Kirche zu großem Nutzen gereicht, von allgemeine» Be-fehlen allgemeiner «Synoden dispensiren, nur soll er in diesen wichtigen Angelegen-heiten zuvor den Rath der Cardinäle cingcholt haben füll. II. 21.).

Hinsichtlich des Umfangs der Macht eines allgemeinen Concils über den Papstkann nicht bezweifelt werden, daß jeder Kirchenobcre, also auch der Papst, wen»er einer verdammten Ketzerei anhängt, von seinen Untergebenen abgesetzt werdenkönne, weil jede Ketzerei'e» ipso ihu'nicht nur von seiner Würde, sondern auchüberhaupt von der Kirche ausschließt. Mehr zweifelhaft ist, ob auch andere Feh-ler desselben Gründe für seine Absetzung sein können. Dies scheint der allgemeineGrundsatz zu verneinen: daß kein Kirchcnobcrcr wegen schlechter Sitte» von seinenUntergebenen, oder von der unter ihm versammelten Synode abgesetzt werdenkönne, sondern in diesem Falle zu ertragen und, wo möglich, zu verbessern sei.Allein dieser allgemeine Grundsatz findet keine Anwendung auf das Verhältnißvon einem allgemeinen Coneil zum Papste Iil>. II. 17.). Vermöge dieserSupcriorikät des allgemeinen Concils über den Papst istdas allgemeine Coneil Richter ü b c r d c n P a p st üb er h au pt,und kann ihn auch wegen anderer Vergehen als Häresie absetzcn; cs ist ja Be-stimmung des Concils, Mißbräuche zu heben, und eben deswegen muß es auchGewalt haben über den Verursacher der Mißbräuche, selbst wenn er der Papst istilili. I!. c. 17.). Das Coneil soll aber die erhabene Stellung des Papstes nievergessen, mit Ehrfurcht gegen ihn zu Werke gehen, alle guten und friedlichenMittel versuchen, und nur in höchst wichtigen Fällen von seinem AbsetzungsrcchteGebrauch machen.

Auf solche Ansichten gestützt setzten vte Basler die begonnene Thätigkeitfort. Der Cardinal Julian hatte sich zwar des Vorsitzes begeben, fordertenun aber, um noch größere Zerwürfnisse zu vermeiden, den P. Eugen wie-derholt zur Anerkennung des Concils auf. Denn in der vierten Sitzung(20. Juni 1432) ertheilten die Väter den Böhmen einen Geleitsbrief undbegannen schon dem Papste Gesetze vorzuschreiben. Die ergreifenden, ein-dringlichen Reden der Erzbischöfe Andreas von Colocza und Johan-nes vonTarento^), wie auch die Ermahnung des Kaisers Sigismund,

1) Diese Reden bet Lk-m«,. 'I. XXIX. p. 46892. LarssrOn. I. VIII. I>-151840. Der EB. Andreas stellt an die Spitze seiner Rede den Ausspruch desApostels: Xon sit sclrismu tu eorporo.