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2. Zeitraum. 2. Periode. 2. Zeitabschnitt. 1. Capitcl.
Staatsansicht hervor in der Behauptung: der Kaiser habe die absolute Gewaltder alten römischen Kaiser über den ganzen Erdkreis geerbt, und diese Gewaltstamme unmittelbar von Gott. Ganz im Widerspruch mit der Geschichte will erdie Identität der Wurde eines römischen Königs mit der eines Kaisers Nach-weisen, und vcrthcidigt die Ansicht, daß bei einer Wahlhcrrschast, wie sie imrömischen Reiche bestehe, dem Könige die höchste unbeschränkte Gewalt mittelstder Wahl auch ohne die Krönung übertragen werde. Als diese Behauptungmit dem Anathcm belegt wurde, steigerte sich die Polemik Occam's bis zu», gänz-liche» Ausgeber des katholischen Princips in der Ablcugnnng der de» ökumenischenConcilicn der Kirche zukommcndcn Unfehlbarkeit. — Obschon ungleich verständigerals die genannten Schriftsteller, verfolgte Lupoid von Bebend erg (Bamberg)dieselbe Tendenz, und suchte in seinem irucintus cls zurilms rsgui st impeniUnmauorum die Selbstständigkeit des römischen Reichs gegenüber den Ansprüchendes Papstthums nachzuwcisen.
Solche Doctrincn von der Omnipotcnz des Kaisers mußten nun die Gcgcn-lchre von der Omnipotcnz des Papstes Hervorrufen. Der Angustincrcrcmit Au-gustinus Triurnphus r-s- 1328^ und der Franziseancr Alvarus PclagiuS(-s nach 1340 s stellten die Antithese auf: nur die Gewalt des Papstes stamme un-mittelbar von Gott; alle Gewalt des Kaisers »nd der Könige erscheine also rüik-sichtlich der päpstlichen Macht als subdclegirt. Der Papst kann für sich alleinden Kaiser erwählen und den seitherigen Wählern das crthcilte Recht derWahl wieder nehmen; der Gewählte darf nicht ohne die Bestätigung und Krönungdes Papstes die Verwaltung dcS Reiches übernehmen, wohl aber die RegierungDeutschlands unmittelbar antrctcn. Der Papst kann den Kaiser entwederdurch Erbfolge oder mittelst der Wahl ernennen u. A.'). Diese Ent-gegnungen waren nicht geeignet, jene Angriffe der politischen Skepsis auf dieAutorität der päpstlichen Gewalt nnwirksain zu machen. Dies zeigt sich z. B. in demcinschläglichcn späteren Werke des 1475 verstorbenen Domherrn Peter vonAudio'), der bei aller Anhänglichkeit an die hierarchische Ordnung doch nureinen erschütterten Glauben an sein Unternehmen milbringt.
Als Ludwig sich endlich mit Friedrich von Oesterreich ausgesöhnt hatte,zog er nach Italien (1327). Umgeben von schismatischen Bischöfen undMönchen übte er die Doctrincn seiner Anhänger und Vertheidigcr praktischaus: in Rom verhängte er im Uebermuthc die Todesstrafe gegen Jeden, wel-cher der Häresie oder der beleidigten Majestät schuldig sei, ließ gegen denPapst eine Reihe von Klagen selbst über Hochverrath verkünden und ihn sei-ner Würde entsetzen; so sollte er dann sogar von der weltlichen Gewalt amLeben gestraft werden. An seine Stelle ernannte er einen Franziseancr ausder Partei der Spiritualen, Petrus Rainalducci, als Nicolau s V. zumPapste, welcher der letzte kaiserliche Afterpapst wie Ludwig der letzteercommunicirte deutsche Kaiser war. Diesem freventlichen Possenspiele machteder siegreich vordringende Robert von Neapel und der Hohn der Römer einEnde. Ludwig und sein Papst mußten abziehen; die meisten Städte Italiensund die ghibellinischen Häupter verließen den Kaiser. Der in Pisa zurück-gelassene Gegenpapst überlieferte sich selbst dem Johannes XXII. zu Avignon,der ihn großmüthig behandelte (s- 1333). In Deutschland ward daS wegender Bannung Ludwig's verhängte Jnterdict schwer empfunden; daher botLudwig in demüthiger Unterwerfung Alles auf (seit 1330), um von den kirch-
1> XuAnskr'nre« summa cls potentste scclssiustica all 3ol>. kap-
XXII. Xux. Vinci. 473. Unm. 582. Xkuc««« (Io planelu eeclesise.
Ilbb. II. IIIm. 474. Ven. 560 k. vgl. Schwab, Gcrson S. 24 ff- — 2) Doimpsrio Uomuuo, UeZis st XuZnnti creutions, inungurutione, administratione;olkicio et potentste Illsctorum etc. Ilbb. II. ed. cum notin A/ai-cp I-Ve/renXegeut.603. 612. Xorimb. 657. vgl. B u ß in der Frcib. Zeitschr. Bd. IV. S. 413—16.