§. 267. Johannes XXII., Benedict XII., Clemens VI. im Kampfe re. 649
lichcn Censuren befreit zu werden. P. Johannes wies aber Friedensbedin-aunaen zur Beibehaltung der Kaiscrwürde Ludwig's von sich, so daß dieserendlich zu Gunsten seines Vetters Heinrich von Niederbayern resignirenwollte. Gleich darauf aber nahm er die äußerste Opposition gegen denPapst nochmals auf, und wollte ein allgemeines Concil berufen, auf dem derPapst einer Häresie „über das Anschaucn Gottes bei den Seligen" be-schuldigt und abgesetzt werden sollte. Darüber starb Johannes, und ließdurch die von ihm eingeführten Anuaten und Besetzung vieler höherenBcneficien einen Schatz mit 18 Millionen Goldguldeu und 7 MillionenKostbarkeiten zurück, den er zu einem Kreuzzuge gesammelt haben soll.
Der wohlgesinnte Benedict XII. leitete eine Reform zur Verein-fachung der päpstlichen Umgebung und zur Aufhebung der ungebührlichenpäpstlichen Auflagen, aber auch der Mönche und des SäeularkleruS ^) ein,und war entschlossen, die schimpfliche französische Herrschaft abzuwälzen,wie er auch den durch seinen Vorgänger angeregten Streit über den Zustandder Seele nach dem Tode beseitigte. Dem Kaiser Ludwig, der sich zu allenbilligen Forderungen erbot, zeigte er sich geneigt, dachte auch daran, denpäpstlichen Stuhl wieder nach Rom zu versetzen. Doch war er durch dasUebergewicht der französischen Cardinäle und den französischen Hof zu sehrgebunden. Dieser suchte die Aussöhnung mit Ludwig zu hintertrciben, sodaß der wohlmeinende Papst dem schwergeprüften Deutschland nur dadurch,daß er sich neuer Censuren enthielt, seine Theilnahme bezeigen konnte. Alsman dies in Deutschland erkannte, sprachen die Churfürstcn zu Frank-furt (1338) Ludwig von aller Schuld am Jnterdict frei, und beschlossen:daß die Geistlichen, welche dasselbe anerkennen würden, als öffentliche Ruhe-störer betrachtet werden sollten '). Bäld darauf (15. Juli d. I.) erklärtenste zu Rhense, gleich den obigen Schriftstellern, den Kaiser als Schirm-vogt der Kirche mit dem deutschen Könige verwechselnd: der römische Königempfange allein durch die Churfürsten seine Würde und Macht. Der Schrift-wechsel wurde jetzt durch Wilhelm von Oec am mit größerer Leiden-schaftlichkeit geführt. Da Ludwig nun bald übermüthig in die Rechte derKirche eingriff, das päpstliche Recht der Dispensation von Bluts-verwandtschaft und der Ehescheidung zu Gunsten seines Sohnesselbst ausübte, bald klcinmüthig verzagte, war seine Aussöhnung mit demPapste unmöglich, und auch sein Vertrauen beim Volke verloren ^).
Daher konnte sein Nachfolger Clemens VI. entschiedener gegen ihnaustreten, und der Kaiser mußte von den Churfürstcn über sein Benehmenharte Vorwürfe hören. Entsetzlich aber war der auf Ludwig geschleuderteBann mit seinen jüdischen Verwünschungen^)! Clemens forderte die
1) Ordinationos st Kstorinationes etc. in Indlario maZno V. I. p. 242 » 4 .U. conskiiutio totius ordin. Oanonisar. rsxulas erd. 8 ti. .-1»^. rä/ck. p. 259.
2) Erster Churvercin bei Sorootck I. c. p. I46-; Olcnschläacr's Ur-kundenbuch S. 188.
3) 1'ota terra. illucl matrimonium multikariam inultisgue mndis diris voci-bus nuulpavit sagt doli. Vitodurnn. cliron. ad a. 1342.
Vgl. ad a. 1346. nr. 3 s,p Der Bannfluch lautet u. A. nr. 7.
w: Veniat vi lagueus, guein ifimorat, st cadat in ipsuin. 8 >t maledietus inSre-wens, sit walsdietus SKrediens. Dsrcutiat «um Dominus amentiu st cuseitutsae msntis turors. Loelum super euiu lulAura mittat. Omuipotsutis Doi ira stveatorum 1 'stri et kauli, «luorum ecclssiam prassumpsit st prassuwit suo