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2. Zeitraum. 2. Periode. I. Zeitabschnitt. 6. Capitel.
gar dcr Klerus an vielen Orten in sonderbarer Nachahmung der heidnischenDeeembersreil,eiten durch das Narren- und Eselsest') an Weihnachtenund Neujahr, vor Beginn der Faste» und am h. Osterfeste die Geheimnisseder Kirche und ihre höchsten Würden parodirte. Es bewährte sich hier derbekannte Satz : „Vom Erhabenen zum Lächerlichen ist nur ein Schritt" ' undwo Lebenskraft im Uebermaßc strotzt, ergießt sic sich leicht in krankhastenAuswüchsen. Den Ursprung jener Auswüchse will man von dem lasterhaf-ten und kindischen Papste Benedict !X. ableite»; aber sie bestanden schonfrüher, wie man aus einem Schreiben des Papstes Zacharias an den heil.BonifaciuS crsicbt^). Im Anfänge des 12tcn Jahrb. haben dieselben be-sonders die Kirche in Frankreich und Deutschland geschändet. Trotz der wie-derholten Bemühungen und Strenge dcr Bischöfe und Synoden erhielten sicheinzelne Spuren davon bis ins 15te Jahrhundert.
k. 260. Daö Busiwcsen; der Zubelablaß. vgl. S, 341 ff. 402 ff. 448 ff.
Die Litlcratur s v. K. 00. ». Bendel, dcr kirckl. Ablaß ic. S. 53- 72.
Die kirchliche Bußdiseiplin erhielt in dieser Zeit zufolge der unten ange-deuteten eigenthümlichcn Erscheinungen manche Veränderung. Da die trü-beren Sendgcrichte nun außer Kraft kamen, und es meist der Freiheit desEinzelnen überlassen blieb, die Sünden zu beichten, so scheint bic und da eineLauigkeit eingetrcten zu sein. Darum vcrordncte das vierte Lateraneon-cil, daß Jeder wenigstens ein Mal im Jabrc bei seinem Pfarrer, oder mitErlaubniß desselben bei einem Andern seine Sünden beichten solle I. Trau-rige Erfahrungen an den Sekten veranlaßten später das Gesetz, Jeder solledreimal des Jahres das Sündcnbckenntniß ablegen, wenn er nicht in Ver-dacht der Ketzerei kommen wolle. In einer Stelle desGratia n babcn dieProtestanten finden wollen , daß dir Beichte zur Sündenvergebung nicht ab-solut nothwendig, sondern nur nützlich sei; und ebenso behaupten sie, daßsich die S i e b en z a h l der Saeramcnte erst seit P etrus Lombard ns her-schreibe, welch letzterer als die wesentlichen Thcilc des Sacraments dcr Bußedie ooiitiitio, coiilossio und snlmlnetio nach der stets in der Kirche vorgctra-gcnen Bestimmung fcststellt. In jener Stelle dcS Gratia» aber handelt essich um die Frage: ob die Nachlassung der Sünden unmittelbar auf die Reuefolge, so daß die Beichte nur dazu diene, die Beschaffenheit dcr Reue zu prü-fen und die priesterliche Absolution in Folge der Beichte nur declaratorischerNatur sei, oder ob der Aet der Vergebung von Seiten Gottes erst mit derprresterlichen Lossprechung zusammcnfalle und davon abhängig sei*). Zudemist die Nvthwcndigkeit dcS Sündenbekenntmfscö auch daraus sichtbar, daßPetrus Lombardus, so wie Thomas von Aquin auf die damalige Controvers-srage, ob im Falle eines überraschenden Todes, wenn kein Priester gegenwär-
1) Dn H.-ms, Glossar. ael neriptt. mcnl. et intim Intt. s v. d'eruln llßlemlao.menioirex »emr servir :> l'biiitoire ,Ie la täte laux. I-aus. 75l. —Dürr, eaninientaili, bistoriea de blpireopo pnerornm. LIia;nnt. 755 Treffend d.Aeuß. Jean Paul's sVorsch. d. Acsthetik): „Gerade in die andächtigsten Zeitenfielen die Narren- und Esclfeste, die Mysterienspiele u. die Spaßprcdigten am ItcnOstertagc, bloS weil da das Ehrwürdige noch seinen weitesten Abstand von diele»Travcstirnngen behauptete, wie der renophontischc Sokrates vom aristopham'lchcn.Wo kein Ernst ist, fehlt dcr Scherz." — 2) Bgl. Bi nt er im, Gesch. d. deutsch.Concilicn. Bd. II. S. l73. — 3) 6'onc. Datera». IV. enn. 2l.:. s. oben S.55l. Note 5. den Tcrt. —^4) drratra«» 6e>-ret.'- N. II. irnetats äo pnenNent.gunent. 3. äislinct. 1. vgl. bcsond. c. 34—37. — Dmnbarell' 8entent. lib. lV.clistinct. 17. art. 1 — 2