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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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§. 217. Paschalls II. Gelasius II. Calirt II.

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»nncivicllc Streit über die Investitur in seiner tiefsten Bedeutung, der Freiheitder kanonischen Wahlen, mit erneuerter Heftigkeit geführt'). Auf diesenMnkt legten auch offenbar Heinrich IV. und Heinrich V. das meiste Gewicht, weilsie eben inst Vernichtung der kanonischen Wahlen den Bisthümcrn und Klösternwiche Crcature» vorletzten, die ihnen in jeder Beziehung ergeben waren. JhreAn-binner batten ihm gleisnerisch die Vorstellung beigcbracht: durch die SalbungkinNingcn die Könige eine Art geistlichen Charakters, und kraft dessenkennten sie über Klöster und Bisthümcr verfügen. Andere verwiesen auf ein an-ikblichcs Privilegium P. Hadrian's für Carl d. Gr. und seine Nach-fpMcr zur Besetzung der Bisthümcr des fränkischen Reiches fs. S.M) oder auf die Tolerirung solcher Besetzungen durch die Regenten in früherengcitcn' »och andere unterschieden die Tcmporalicn der Kirche, welche der König, daKe meistens von Schenkungen seiner Vorvvrdern hcrrührten, zu verleihen befugt sei.

Gregor dagegen und die ihm ergebene kirchliche Partei stützte die Verwerfungder Investitur besonders auf einen Kanon des 8tcn ökumenischen Concils'),ircliber jegliche Einmischung der weltlichen Gewalt in die Bischofswahlcn und dieBcrlexnng der kanonischen Wahlfrcihcit entschieden vcrpöne. So sei es auchstets in der Kirche gewesen, und werde diese Ordnung nicht um jeden Preiswieder hergestellt, so könne dem schmachvollen Laster der Simonie niemals ge-steuert werdenUnd ans die üblich gewordene Art der Investitur bestimmtereingehend, wurde darauf hingewiesen, daß die Verleihung der Temporalicn keines-wegs von der geistlichen Würde unterschieden werde; cs heiße nicht: Nimm hindie Ländereien dieser Kirche, sondern vielmehr:Empfange dieKirche." Auch bediene man sich bei der Belehnung noch der geistlichen Spmboledes Ringes und Stabes. Zudem lasse sich auch'diese Unterscheidung nicht durch-führen, da die Tcmporalicn und das Spirituelle wicLeib undGeistnothwcndig zusammengchörtcn. Immerhin möge der König auch fernerm den Wahlen Thcil haben, aber nicht als Herr, sondern als Sohn derKirche, und Bischöfe und Achte mögen ihm in allen gesetzlichen Leistungendes bürgerlichen Gehorsams verpflichtet bleiben. Und das Benehmendes P. Paschalis bestimmter bcurtheilend, so hielt ihm Gottfried von Ven-dömc das Beispiel der Märtyrer und namentlich der beide» Apostclfürstcn entge-gen, welche die römische Kirche gegründet. Habe er als Nachfolger solcher ihremBeispiele zuwider gehandelt, so möge er widerrufen, was er gcthan, und wie einzweiter Petrus durch Thränen der Buße das Verfehlte wieder gut machen. Diezngcstandcnc Investitur, die den Laien die Macht cinräume, eine geistliche Würdezu erchcilcn, brandmarkte er als eine Vcrläugnnng des Glaubens und der Frei-heit der Kirche, als eine wahre Ketzerei. Wohl könne man einen lasterhaftenPapst ertragen, niemals aber einen häretischen. Diesem erzürnten Abte, seinemSysteme und seiner Partei gegenüber erhoben sich Hildcbcrt, B. von Mans

1) Kei'üa/rus eis statu scclosüm , . 22 : Lprstis oloctionibus is apuä mim

stignior caeteris spiscopntus Iwno, o lmlutus sst, gm sl vsl lamiliarior sxstitissot,vel plus obssguü aut pocunino nbtulisset. Derselbe sagt dann von der Wie-derherstellung d. freie» Äirchenwahlcn: linse sunt Äe .sxrrrtrr Iretatrs Swo-

Mn'entm , cujus oporutioni ot Iroc assignamus, guoel in cliebus

istis magna vst libsrtas canvnicis oloctionibus opiscoporuin, abbatum etc.pravolioiulorurn in lliguitatibus, guas per multos nunos paono n tswporibusOttvnis I. iinxoratoris usguo all imporntorem Hsnric.um IV. venelsro solsbantipsi reges vei imporatoros rognante ubiguo 8imonia. slstxpos. in ks. 39.) Vgl.RatiSboniic, Leben des h. Bernard, deutsch. Ucbcrs. S. H

2) tz'one. Constantiuo^. IV. can. 12 : ksrlatum ost acl uos, non posso sinn

priucipum prassentin concilium agi. ^tgui nusguain sacri canonss sanciunt,ut uel sg'noilos saoculares principos cogantur, soll soli äuntaxat episcoxi.^oare nee alias roperimus oos nliis, nisi ooeumonicis eoncilns, intorfmsso.öiegue emmsst, rrt «ueo»ka>'Sd' nein«»!, gnae Der sace-'efotrüus

contuiAurrt, «Leek«to,'es M-rt. jDarÄrrrrr. V. V. p. 1103.)

3) Döllingcr, Lehrb. d. KG. S. 158-65. Ncandcr, KG. Vd. V.MH. I. S. 170-183.