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2. Zeitraum. 2. Periode. 1. Zeitabschnitt, t. Capitel.
„die durch Christi Blut erlöste und sreigewordene Kirche dürfe nicht wiederzur Magd erniedrigt werden '); wenn sie aber ihre Bischöfe nur nach demWillen des Königs wählen dürfe, wenn dieser sie mit den Symbo-len der geistlichen Würde belehne, und die Prälaten ihre geweihtenHände den blutbefleckten der Laien zum Ho mag rum unterlegen müssen sosei dies unwürdige Knechtschaft und Erniedrigung." Zu Troyes (IM)und aus mehreren andern Synoden erließ der Papst neue Beschlüsse zur Frei-heit der kirchlichen Wahl. Jetzt zog Heinrich mit Heeresmacht nach Italien(1110h, um dort den Streit zu enden. Er schickte eine Gesandtschaft nachSutri, wo der bedrohte, apostolisch gesinnte Papst den Vergleich eingeht'):wenn der Kaiser auf die Investitur verzichte, so wolle dieKirche die Güter ausgeben. Paschalis wollte die Kirche lieber armaber frei sehen; die Priester sollen, schrieb er, aus Dienern des Hofes wiederDiener des Altars werden ).
Diese Idee war jener Zeit noch zu fremd ; war ja auch das Geistlicheund Weltliche damals so in einander gewachsen, daß eine derartige plötzlicheTrennung nicht vollzogen werden konnte. Manche nannten diesen Vergleichgeradezu ein Sacrilegium; und die meisten Bischöfe verweigerten auchdie Regalien, welche der Kirche ja durch einen verjährten Besitz zugehörtcn,zurück zu geben. Daher mußte der Papst bei diesem allgemeinen Wider-spruche davon abstehen. Der Kaiser aber wollte nun auch zu der versprochenenVerzichtleistung auf die Investitur sich nicht verstehen, sondern ohne alle Be-dingung gekrönt sein; und da dies nicht gewährt wurde, nahm er den Papstund mehrere Cardinäle gefangen. Um ein Uebermaß von Leiden zu verhü-ten, willigte Paschalis (1111) in die Uebereinkunft"): der Kaiser gebe dieWahl frei, behalte aber die Investitur mit Ring und Stab vor der Weihe,und entscheide die streitigen Wahlen; kein Gewählter solle vor der Belehnungcvnsccrirt werden. Darauf krönte der Papst Heinrich; dieser verlor aberjetzt die Macht der öffentlichen Meinung, die sich gegen die freventliche Ge-waltthat Heinrichs aufs stärkste erhob.
lieber dieses Benehmen des Papstes erhoben sich Männer verschiedener Ansich-ten , ihn bitter tadelnd oder theilweisc entschuldigend; von Allen aber wurde der
1) Die Erzähl. Hciurich's darüb. in s. op. ad karinensss in Ildalrioi 6ocl exp.nr. 261. mit den Aktenstücken irr. 262—63, muß aus der vita kascbal. II. v.Oardin. Xraz;on. (M«-'akc-rr. scriptt. 1. III. IX I. p. 360.) U. Harem. k»l a. 1111.nr. 2 8g. aus dem Obrouic. Oasiii. lib. IV. cap. 35 8g. (7Vrt§. V. IX. x. 718),u. b. Xnnalista 8axo all a. illl. iLdoara!. V. I. p. 626) vervollständigt werde».Dieser so befremdende Gedanke Paschal's hatte übrigens schon manche GciinHerbeschäftigt. Gicseler verweist aus Urban II., der <7one. ssle/Man. a. 1090. ciw.11. forderte: bis gravaiuen aliguod saucta patiatur scelssia, mrlluiu ,jus laichin eleriros osss volunrus et censenius. linde cavenduni sst, ns servilis coucli-tionis aut curialiuin oüieiornni obnoxii ab episcnpis proinoveaiitur in clcruni.
— (Zuod si lorts edsrieoruin aliguis eujüslibet laie.i posssssionibus usus bient,aut vicariuni gui dsbituin recldst invsniat, aut Lossesstons eareat, ns e/rnra-Msn ecekesr'ae en/eratnr. llllan«. V. XX. p. 723. LnrÄrern. V. VI. k. II. p 1880)
2) IXiso/ral. ep. 22. ad Ilenr. V. iinperat. jL'M'Än/n, V. VI. k. II. I>. 1788.ll/ansr. V. XX. p. 1007.): Ainistri vsro altruus ininistri curias kaeti suut etc.
— Oportet eniiii gpiscopos eucis ssenlaribus oxpsditos curam suoruin axerepopulorum. uoo eecdssiis suis abesss diutius.
3) Olrronie. Oasin. lib. IV. e. 40. Die Acten in Ildalriei Ood. epp. nr. All—65. und in vita Uasclialis v. Oardin. XraZon. (Mtratore. V. III. k. I. p 86A),im Ausz. b. Laron. ad a. 1111. nr. 18 8g.