§. 202. Die kirchliche Disciplin.
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anchvondenspätcrn Carolingern noch vielfach ausgesprochen; aberderEinklangwar nicht mehr so rein vorhanden, wie einst; es durften die Bischöfe nicht sosicher aufdie Annahme ihrer Beschlüsse rechnen. Auch die Könige des ehemaligenmosten fränkischen Reiches verloren ihr Ansehen und ihre Autorität. Sollte dahermchtAlles, was schon der Erndte entgegen reifte, wieder untergehen, so mußtedie Kirche mit einer umfassenderen und entschiedeneren Gesetzgebung undche gesehenem Ernste, wie gegen die Entartung des Klerus, so auch gegenlic Rohheit und Gewaltthätigkcit der Laien auftreten. Und sie begriff indieser Zeit der allgemeinen Noth ihre Stellung : der Papst trat bisweilenwie ein Dictator gegen die Bischöfe und Laien auf, und die Bischöfe straftenoft da vieles Rohe und Unsittliche, wo keine andere Richtcrgewalt durch-drang, oder wogegen gar keine vorhanden war.
Um dem die vorgeschriebenen Grenzen überschreitenden Faust- oderFehderechte zu steuern, schritt die Kirche, da es der weltlichen Macht anKraft fehlte, zum Aeußersten. Nach srühern vergeblichen Bemühungen hat-ten die Bischöfe im südlichen Frankreich (1031) nach drei Jahren großerHungcrsnoth (1028—31) es versucht, dem Faustrechte entgegen zu wirken,indem sie auf mehreren Synoden znm Frieden mahnten. Und der Eindruckwar so groß, daß man allgemein „Friede, Friede" rief, und in einerreligiösen Begeisterung sogar einen ewigenFrieden gelobte. Alle Waf-fen sollten nicdergelegt, alle gegenseitige Beleidigung verziehen werden;Freitag und Samstag wollte man sich einem strengenFasten unterziehen,und die Ausführung eidlich geloben. Aber diese Idee war zu kühn, undman begnügte sich zunächst mit dem s. g. kanonischen Waffenstill-stände, der von Mittwoch Abend bis Montag früh dauern sollte').In diesen Tagen der Erinnerung an den Beginn der Leiden Christi bis zuseiner Auferstehung sollte keiner gegen den andern Gewalt gebrauchen oderihn vor Gericht zieben. Dieses Beginnen wurde allmälig zu dem so wohl-tätigen Institute des GottcSsriedens (treuem od. trevia vei) erweitert(Mt), und von der Synode zu Clcrmont (1095) vom Donnerstag dis
1) Anfangs versuchten mehrere Bischöfe, die Privatfthdc zu unterdrücken ausdkm Oonc. /.smov. 994. T. X. p. 147. et. 172. 227. 379 ), König
Robert auf dem 6'one. (1016) t!s pacs coinpouenüa. (H/üerts O'crrnot.
ex. 21. acl liobert. Lorry«et. 4'. X. p. 454.), die aquitan. Bischöfe im 6'ouc.bemar. II. a. 1031. sMrnss. 1. XIX. p. 530 sg. Äar-suOr. VI. I'. I. p.853 sg.>. Während hier überhaupt nur die Stimme „Frieden, Frieden" er-tönt, wurde der eigentliche Gottcsfricde nach 67aüsr Ob. V. e. I.
im I. 1041 begründet: Xnno 1041 contiZit, iuspiranto üivina xratia, priinitusin xartibus Xguitanicis, cleintlo paulatim per Universum Kalllarum territo-rium, ürinari pactum proptsr timorem Osi paritsr st amoremi taliter utnemo mortaliuui a tsrias guartas vsspors usgus sä sstuinclam teriam inei-pisnte luee, ansu tsmerario pruesumeret guippiain alituii bnminum per vim»nkerrs, uegus ultionis vinclictam a guocungus inimico sxixers, nee etiam aiiäefussore vsclimonium sumsre: guock si ab aliguo contigisset contra bocäeeretum publicum, aut äs vita cnmponerot, aut a Oliristianorum consortioerxulsus patria pellsrstur. Hoc insupsr placuit nniversis. voluli vnIZo ilbi-Mr, ut 1'rcuA» Doms-rr vocarstur: guas viüslicst non soluin bumanis tültuMesiclijz. verum etiam niultotiens äivinis sullruAata torroril'us. OontiZit«uw, ut clum pvns per totas OmIIias boo statutum ürmiter custoüireiur.hsnstriae gons illuck suscipers recusarst. — Osinüs guoiiuo occulto OsiMcitcio coepit äesasvirs in ipsorum plsbibus clivina ultio: consumsit snimwartitsi- arklor multos ste. (LotEet. V. X. p. 59.) Kluckhohn, Gesch. d.Sollcöfried. 857. '