474 2. Zeitraum. 1. Periode. 2. Zeitabschnitt. 4. Cavitcl.
In Italien hatte unter den Stürmen der Factionen nur Montecal,sino seine Würde behalten, doch ohne auf die andern verweltlichten Klvilnim 10. Jahrh. belebenden Einfluß zu üben'). Und doch fühlten viele fron»Gemüther beim Anblick der Gräuel jener Zeit das Verlangen, diesamkeit zu suchen. AuS solchen Persönlichkeiten wurde für das Klosterlebcnam einflußreichsten der h. Romuald, aus dem Geschleißte der Her»«von Ravenna. Nach einer plötzlichen Aenderung seines Lebens erschütterteer hartnäckige Simonisten durch seine Büßpredigt, stimmte er Laue für dieVerachtung der Welt, und versammelte er Gleichgesinnte in den Wildnissender Apennincn zu Camaldoli (1018) zu einem Orden, dessen Mitglie-der ein weißes Gewand trugen'). P. Alexander II. bestätigte denselben'bald standen neun Klöster unter dem Generalprior zu Camaldoli. NoLstrenger war der Orden des Johannes Gualbert von Florenz zuVal-lombrosa im Toskanischen (1038). Die Mitglieder legten ein aschgrauesKleid an und verpflichteten sich zur strengsten Beobachtung der Regel des h.Benedict '). Beide Orden, ursprünglich nur für Eremiten bestimmt, wurdenspäter zu Klöstern ausgebildet, die durch Genüsse des geistigen Lebens undgottseliges Gespräch eine Vollkommenheit im irdischen Leben erstrebten, ohneeine weit verbreitete Wirksamkeit zu erlangen.
Die Klöster erhielten in Folge ihrer wohlthätigen, einflußreichen Wirk-samkeit viele Privilegien, die sich zunächst auf Sicherstellung der Gesell-schastsrcchte bezogen. Doch wurde bei der umfassenderen Wirksamkeit derPäpste, besonders im 11. Jahrh., die Klöster vielfach der bischöflichen Ge-richtsbarkeit entzogen, insbesondere die Visitation der Klöster und Absetzungder Aebte dem Bischöfe benommen; nur die Weihe der Mönche, Klosterkir-chen und Altäre verblieb ihm. Der meisten Exemtionen, selbst der Wahldes ordinirenden Bischofs erfreute sich die Congregation von Clugny; dieSynode zu Chalons (1063) hat Alles anerkannt').
§. 200. Zustand der Kirche in den Hauptländern Europa'S.
Vgl. *Döllinger, Lehrbuch der Kirchcngesch. II. Bd. Abthl. 1. Capitcl V.
Der Stand des religiösen Volkslebens hing in diesem Zeitabschnitte mitder Lage des römischen Pontificats eng zusammen. Daher ist dasselbe im g.,10. u. 11. Jahrhundert vielfach verschieden. Eine allgemeine Charakteristiküber den ganzen Zeitabschnitt würde eine mangelhafte, sogar größtcntheilSunrichtige Darstellung zur Folge haben. Ja es erscheint bei der auch örtlichso verschiedenen Lebensentwickelung nöthig, den Zustand der Kirche i» denHauptländern specicll vorzuführen.
Zn dem fränkische» Reiche °) störte» schon die unter dem frommen, aberschwachen Ludwig ausgcbrochenen Kriege nicht blos den Frieden des großen Ma-il Doetr, storia äella Lsäia ät Llontseassiuo. blsaiu 842 ff. Freib. Kir-chen lex. Bd. VII. S. 277 ff.
2) Die Regel des.Ordens in Doteterr/r cos. re^iL. nronast. ll. II. x.
3) Vallis Ilindrusas Longrogatiouis statuta aäbus nauoisei nobis neucnutigit heißt es bei 77otstenr'««-8rocLre '1. II. p. 303
4) Dono. Dabrltonense b. Mrnsr. '1. XIX. p. 1025 sg. /Llrärun.'I. I'lk. I. p. 1139 sg. MatM. ann> Leusel. lib. I-XII. Xum. 12. Vgl. GfrörerKG. Bd. III. S. 1487 ff.
5) LVoekoarÄr bistoria eccl. Nlrsmeusis. s. S. 458. Note. 6. Kaber ÄeckuTMus, bist. Lrauoor. (Lohnet. X. X.) De Dornte, aunal. ecclesmsNciLrancor. Lar. 668 k. L. IV—VIII. DonAneoat, lustoirs äs l'egliso Oallicuae-Lar. 732. 1. IV—VII.