468 2. Zeitraum, t. Periode. 2. Zeitabschnitt. 3. Capitcl.
Die Bischöfe hatten durch ihr engeres Anschlüßen an den Oberhich«der Kirche nichts in den Augen der Völker verloren, wohl aber einearöi»,Unabhängigkeit von ihren Fürsten erlangt. Ihre Gewalt über die Diöcesa»,Geistlichkeit blieb meist unverändert; wo willkürliche Absetzungenden, konnte eine Appellation an den Metropoliten, die Provinzialst,oder den Papst eintrctcn. Das Recht des Bischofs, alle kirchlichen Amtnseiner Diöccsc zu besetzen, wurde setzt häufiger als früher durch das Patr«,natrecht beschränkt ), welches Laien durch Fundation einer PfründeKirche gesetzlich erworben hatten (s. S. 316). In Ueberschreitnng ihmRechte eigneten sich die Patrone, welche durch Gewalt oder königliche Schenl.ungen in manchen Ländern zum Besitz der meisten Kirchen gekommen wemden Zehnten, Oblationen u. A. an, setzten sogar die Geistlichen ab. B,jder Vervielfältigung der Privatkapcllcn für die Großen wurden die s. «Hof- und Burggeistlichen, zum großen Nachtheile der bischöflich,,Gewalt und kirchlichen Disciplin, der Aufsicht des Bischofs entzogen. Mmmachte hier den merkwürdigen Grundsatz geltend, daß die Geistlichen beide«herrschaftlichen Kirchen ein knmüia Domini seien. Sie wurden daher so«ibrcn weltlichen Herren oft zu Knechtsdiensten gebraucht, oder sie gaben sichunbekümmert um die bischöfliche Strafgewalt, groben Ausschweifungen hi«.Die Kirche verwarf daher jenen Grundsatz und setzte ihm entgegen: dieGeistlichen seien vielmehr ein inmili.i ocelosiso. In letzterer Beziehungwaren auch die für Missionszwccke anfgckonimenen, setzt über Hand nehmen-den orcli'iiutionos slrsolritno sehr zu beklagen; viele Synoden beschwerten siehüber dieMenge unstntumherschweifcnder Priester(-ttwplmli', cloricivsxantch
Ungeachtet der frühem Reaction (s. S. 390) bestanden aus alter Zeitimmer noch die Land bisch öfe oft unabhängig fort, meist jedoch als Neareund Gchülfen des Bischofs in geistlichen Angelegenheiten; gern wurden siebisweilen von Fürsten als Verweser der erledigten Bisthümer verwendet.Als sie im lOten Jahrh. allmälig verschwanden, traten an ihre Stelle alsGehülfen der Bischöfe die s. g. Weih- oder Titularbischöfe, alsdcre«erstes Beispiel jener des EB. Poppo von Trier (1036) bekannt ist, welche«P. Benedict !X. zur Aushülfe gesandt hatte').
Die Kanoniker, die früher an der Kathcdralkirche einen Senat des Bi-schofs bildeten, in wichtigen Angelegenheiten Rath crtheilten und init ihuidurch das g eine infam e Leb en (s. S. 400) aufs engste verbunden wer-den, waren dieser beschränkenden mönchischen Lebensweise bald überdrüssiggeworden. Es erfolgte nach dem Beispiele des EB. Günther von M«(873), welcher das Kirchenvermögcn unter die an der Kathedrale und de«andern Stadtkirchen angestellten Kanoniker der Domcapitel und Colle-giatstister vcrtheilte'), im 10. Jahrh. eine neue Verthcilung der Mer,welche jedem Geistlichen sein besonderes Einkommen anwies. Die Oppo-sition einzelner frommer Bischöfe dagegen war eben so vergeblich, als dasBemühen, das gemeinschaftliche Leben der Geistlichen wieder herzustcllea;das letztere führte nur einen unentschiedenen Kampf der c-nnomei gueeulares
1) Solche Vergünstigungen schon durch Verordnungen der Synoden von Oi-leans 541. (//tt-'cktt». P. II. j>. 1437), Toledo 655. lT/rtt'elui». 7. III. !>'"3sg.>. dann durch ein eaxitulnro v. I. 816. u. a. zugestandcn.
2) ./7mnt/,-e»r. Iristor. llrovir. I. ;>. 373 n. 76. „
3) 6Ä»0t?. cdkoar. n. 873. b. Mmsr. I. XVII. p. 275. 7/aräum.
I. p. 137.