466 2. Zeitraum, l. Periode. 2. Zeitabschnitt. 3. Capitel.
tionalkirchcn einerseits beschränkt, andrerseits aber auch geschützt. Von deren«Verbindung mit Rom hoffte z. B. die in Mailand entstandene Partei des
Ariald und Land ul pH allein die Vernichtung des ConcubinatS der Prie,ster. Und in der That zeigte sich auch in allen christlichen Ländern sogst,'tVerfall der christlichen Sitte und Zucht, wenn daö kirchliche Oberhaupt ge-lähmt war, und seine Wirksamkeit nicht der Gesammtkirchc zurrenden konnteDie also sich steigernde Machtfülle der Päpste zeigen besonders folgende Erschcinungen: die Ertheilung allgemeiner Gesetze in Gegenständen der kirch.lichen Verfassung und Diseiplin als bindend und rechtskräftig's, wenn ftauch noch nicht in der gerade gebrauchten älter» Kanvnen-Sannnlung anfgi-nommen waren. Zu diesen kamen setzt außer Pseudo-Isidor die desMainzer Diakon Benedict Levita, des Abtes Regino von Pin»,und des Burkhard, B. von Worms's. Ferner die Ausübung der rich-terlichen Gewalt über die Bischöfe meistens bei eingctretenen Unordnungenund bei Appellationen; die Berufung von Bischöfen, besonders ans dmfränkischen Reiche, zur Theilnahme an römischen Synoden, nach der Sitteder alten Patriarchalverbindung; die Errichtung neuer Bisthümer und Ver-änderung der Diöeesanverhältniffc; die Verleihung des Palliums und derdamit setzt verbundenen Metropolitangewalt; auch die Resignation daN-schöfe, wiewohl sie von de» Provinzialsnnoden bewilligt werden konnte, wurdevielfach vom Papste vollzogen. Seit Nicolaus I. sollten seine Legaten dieNation als« noden versammeln und auf denselben den Vorsitz führenEbenso crthcilten die Päpste zahlreiche Privilegien an Kirchen und Ne-ster endlich sandten sie oft ihre Vicarien in die Landeskirchen mit aus-gedehnter Vollmacht. Häufig ernannten die Päpste auch Landesbischöfe;»Vicarien des apostolischen Stuhles; später wurden sedoch die außerer-den tl ich en Legaten vorherrschend. Auch steigerten das Ansehen des Ober-hauptes der Kirche die von ihm vollzogene Kaiserkrönung wie dieWallfahrten zum Grab der Apostelfürsten; Rom erschien als ein Sam-melplatz von Fürsten und Völkern, ein Ort heil. Andacht und Abbüßung derschwersten Verbrechen. Diesem crhöheten Ansehen entsprechend war dmauch die seit Nicolaus I. üblich gewordene Krönung der Päpste.
§. 194. Das Collegium der Cardinälc.
TViüma.isln,! vet. et nev. eeek. ilise. ?. I. üb. II. e. 113 sg. Illuratori, I«earsti». iiistttutions. lantigg. IttrI. meil. -eevi 1, IV. p. 152.) Binterim,Denkw. Bd. II. Th. 2. Sistor. polit. Blatt. Bd. IV. S. M-M.Bonner Ztschr. neue Folge IV. Zahrg. S. 4. S. 186-183. Rlchttr,Lchrb. der KR. S. 202—205.
Der Name der Cardinäle 'csiZinalos, od.
I) lÄtte. a. 876. Ht gnnties utilitas ecilesisstieu clicmenl,
sive in i-vncanila svnoäe, sive in :,Iiis negotiis exereenclis, xor Oallias UUermani.'.s ^,-oslesica vice Irnuttir, et stseroia. soäis ^postnlieao per ipmmepise<giis manilesra ollleinntur: et rnrsus guae xesta luerint osus relil«,si uei-esss lnei'ik ^>>nstolieas seäi p.-rlulnntnr, et ina.jora nvAntia ac iWemmgnae^u« snMestieuo ipsius a seile .Hiestniieu clispcmenäii. et onucle«,,iu>erantur. V. XVII. p. 308. /larck,«». I'. VI ?. I I>- 187 W
auch /,«»./ V äeerettim. b. <7,at/an. ?. I. clist. XIX e. 4.
2> Vgl. Wasscrschlebcn, z. Geschichte der vergrauen. RcchtSaUckm-Bert. 83!>. ....
3> Ein Bcrzciclmiß solcher Privilegien des P. Leo IX. siehe b. Höflcr, »Päpste. Abth. II. S. 366.