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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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§. 182. DK Kirche in ihren Beziehungen zum Staate.

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E.ilili. scelesme csnosssis); IV II. lib. II. c. 48-49. (cls saerameutajicleiitn^, ijuas summis prin,ii>il>. psrsolvsre ll!i)isc«pi st Updates ote.)Phillips, KN. Bd. III. Abchl. 1.

Wie das Papstthum eine cigenthümliche Stellung zu den germanischenMmi eiimahm, so erhielten auch alle übrigen Institute der Kirche eigen-tümliche Beziehungen zu den verschiedenen Staaten. Wie schon erwähntist, wurden die Bischöfe nothwcndig in das Lehenswescn hineingezogen, wel-chx§ seit der Völkerwanderung begann, und sich nun in den Stürmen des 9.und 10- Jahrhunderts vollendete. Besonders erhielten zur Zeit der Caro-liuger, welche in ihren Privatfchdcn die Krongüter unter die Vasallen ver-schleuderten, die Bischöfe, auf deren Treue man vorzüglich baute, vieleKrougiiter zur Unterhaltung einer bestimmten Mannschaft für den Kriegsdienst.Neust vcrtheiltcn die deutschen Könige, namentlich seit Otto I , an dieBischöfe sogar Herzogthümcr und Grafschaften, da sie sich in ihnen Bun-desgenossen schaffen wollten gegen die durch die erlangte Erblichkeitihrer Lehen mächtig gewordenen Rcichsfürstcn. Um eine zahlreiche Mann-schaft stellen zu können, waren die Bischöfe genöthigt, einen bedeutenden The.ldieser Güter abermals als Lehen zu vergeben. Durch diese Erlangung welt-licher Besttztliümcr waren die Bischöfe abhängig, aber auch herrschsüchtiggcioordc». Obschou sic von der persönlichen Leitung des zu stellenden Hee-res dispensirt, ja sogar wegen des Waffentragens mit Strafe bedroht waren,ft erschienen in den carolingischen Bruderkämpfen doch abermals Bcschöfe undMe in den Schlachten, theils ans Neigung, theils durch ihre Stellungzu König und Asel genöthigt.

Indem so ein großer Thcil der Güter der bischöflichen Kirchen und Klö-slcr in den Lchcnncrus kamen, bildeten sich für die Freiheit und daS Wohlder Kirche gefährliche Ansichten und Gewohnheiten der Könige und Fürsten.Zunächst ging für die Kirche die freie Wahl der Bischöfe allmählig ganz»crloren, obschon Earl d. Gr. und Ludwig d. Fr. dieselbe garantirt, und dieSynode zu Vallencc (855) sie streng zur Pflicht gemacht hatte. DurchVerleihung von Lehen glaubten die Spender und ihre Nach-kommen ein Perm an entes Recht aufVergebung der geistlichenWürde zu haben, und wählten meistens solche Persönlich-keiten, welche ihnen für den zu erwartenden Beistand amgeeignetsten schienen, oder durch Verwandtschaftsverhält-insse nahe standen. Und doch hätte nach den Grundsätzen des Rechtsden Kirchen das Wahlrecht, wie der Familie der weltlichen Vasallen dasErbrecht, heilig und unverletzt erhalten werden müssen. Carl d. Kahleund viele andere Fürsten sandten schon ohne Weiteres Hofgcistliche zur Or-dination an die Metropoliten. Ebenso wie der Kirche zu Rom im 10. Jahr-hunderte verbrecherische Creaturen und lasterhafte Knaben vorgesetzt wurden,geschah es auch häufig bei den Bisthümcrn. Man ließ es sich daher gerngefallen, wenn die bessern und kräftigen! Könige und Kaiser in Deutschland,M Theil auch in Italien die meisten Bischöfe geradezu ernannten, wobeiMich, an die Anverwandten oft zuerst gedacht wurde. So hatte unter OttolemSohn, ein Bruder und ein Vetter dieses Kaisers die drei rheinischenTrzbiSthümer inne.

.. .^ "'cht minder gefährliche Folge deö Lehenwesens war, daß die Bi-Wfe sich nicht allein zu persönlicher Treue gegen den Regenten verpflichte-sondern ihm auch als ihrem LehcnSherrn knieend den Eid der Lehus-