462 2. Zeitraum. 2. Periode. 2. Zeitabschnitt. 3. Capitcl.
den Fürsten und Völkern der Vorrang freiwillig eingcräurnt, die kaiserlichewie alle weltliche Macht, besonders in Folge der Krönung und Uebcraadedes Schwertes, als Emanation der geistlichen betrachtet. Fermerschien der Kaiser dem Papste auch noch moralisch unterworfen s r,ati<me>>t>eentil, da dieser, als berufener Censor und Wächter der Gesittung MdeS Rechtes, über des Kaisers Handlungen vor Gott Rechenschaft ablem»muffe. Brachte aber ein Kaiser dem Papste die Huldigung, so galtstGott, welchen er vertrat, nicht ibm. Andererseits aber wurden beide Au-toritäten als aus derselben Quelle geflossen angesehen: Papst und Kaiserübten ihre Gewalt im Namen des göttlichen Königs und strebte»wenn auch in verschiedenen Sphären, demselben Ziele zu. Darum wardauch der Kaiser, bisweilen geradezu vienrius (Zwist, genannt, und selbst, müHeinrich III., zum Klerikus ordinirtSo lange derber Papst und Kaisersich als Träger ihres Auftrages erkannten, konnte kein Streit zwischen ihm»entstehen; wohl aber, wenn sie egoistische Interessen verfolgten.
Beide Begebungen der Bei- oder auch Unterordnung des Königthumjunter das Papstthum wurden, wie oben von Damiani, bei verschiedenen An-lässen hervorgehoben. Und die Nothwendigkeit des vereinten gemeinsame»Wirkens beider Gewalten war jetzt insbesondere in dem tiefsinnigen Sym-boledesReichsapsels anschaulich dargestcllt und von Ivo von Char-tres s-j- 1115) mit folgenden Worten gedeutet worden: „Nur damwird die Welt gut regiert, und trägt die Kirche Blüthen und Früchte, wemKönigthum und Priesterthum Hand in Hand gehen. Sind sie aber »Msich uneins, so kann nicht nur das Kleine nicht wachsen, sonder» es muß selbstauch das Große zerfallen." Ja in der so oft hervortrctenden sittlichen MHdieser Zeit ward selbst ein Ucbergriff der einen Gewalt in die Sphäre derandern geduldet oder selbst veranlaßt. So wurde z. B. die durch de» KaiserOtto I. herbeigcführte, obschon unkanonische Absetzung des P. Johannes XU,sowie die starke Einmischung bei mehreren Papstwahlen durch seinen Sohn,Enkel, und Heinrich III, weil sie mit christlicher Gesinnung unternomm»und durch den Drang der Umstände geboten war, als Heilung der gesell-schaftlichen Zerrüttung hingenommen. Als diese Handlungen der Kaiseraber nicht mehr als durch besondere Noth gebotene oder durch besondere-Vertrauen bewilligte Ausnahmen, sondern als Rechte betrachtet und z«widerrechtlichen Eingriffen des Kaiserthums, zur Knechtung der Kirche auS-gcbeutet zu werden drohten: mußte es für einsichtsvolle Leiter der Kirche alsdie höchste Aufgabe erscheinen, das Verhältniß der päpstlichen Würde z»rkaiserlichen, wie überhaupt des Staates zur Kirche, principiell, abge-sehen von besonderen Fällen, genau zu bestimmen. Und hierauf werden mirdas Hanptstreben der folgenden Päpste gerichtet sehen.
Drittes Cnpitel.
Geschichte der Verfassung.
§. 192. Die Kirche in ihren Beziehungen zum Staate.fMomasstm' vst. ot novn oecl. äiscipl U. III. lib. I. c. 26—30. säe tm-
1 < Wippo im Leben Conrad's d. Salicrs nennt diesen Fürsten r»can'm»llei,u. die Synode zu Aachen im I. 862 sagt dem König Lothar U : kriuei,»«insniorinin rseluximiis, nt non iinmeinor vocntionis snuo, gunä noinine eensem,opsne ooinplent, nt Ilex UoZuin (llwistus, sur nomrnr« rnoem M oontnms"teures, eüsxensalionis sibi creclitao äiAnum rsmunorntionsm rscblut in coem.(LausLe»». I. II. p. 266 ! Vgl. Hösler, dcut. Päpste Abthl. I. S. AI.