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2. Zeitraum. 2. Periode. 2. Zeitabschnitt. 2. Eapitcl.
Geist, Gelehrsamkeit, Keuschheit und Wohlthätigkeit gleich ausgezeichum,und allgemein gekannten Mann. Er nannte sich bedeutungsvoll Nicolaus11. (1058—61); der Gegenpapst unterwarf sich. Diese Vorfälle verlau-ten auf das Dringendste eine Umgestaltung der Papstwahl, um zunächst dmEinfluß der AdelSfaction zu schwächen und unmöglich zu machen; daran,verordnte Nicolaus II. auf einer sogleich zu Rom versammelten Synode(1059):
Bei dem Absterbcn eines Papstes') sollen sich zunächst die sieben Cardi-nal bi schüfe berathen, dann die andern Cardinalklerikcr dazu ziehen, und endlichauch die Wünsche des übrigen römische» Klerus und Volks beachten. Nurim römischen Klerus ein taugliches Glied fehle, soll ein Auswärtiger gewähltwerden '». Dabei sei jedoch die schuldige Ehrfurcht gegen den geliebte»«ohn Heinrich, den künftigen Kaiser und jeden seiner Nachfolger, der vo,»apostolischen Stuhle dies Recht persönlich erlangt, zu beachten'). Könne dieWahl in Rom nicht frei vollzogen werden, so dürfe sie auch an ei»cm ander»Orte geschehen.
Außerdem wiederholte diese Synode nachdrücklich die seit Leo IX. er-lassenen Decrcte gegen Simonie und Concubinat der Geist-lichen: ja es wurde sogar festgestellt, keiner solle der MesseeiiicSPriesters beiwohnen, von welchem bekanntsci, daßcreineConcubine halte, oder sonst mit einem Weibe unlauter» Umgangpflege"). Der zweizüngige Berengar wurde hier genöthigt, eine harte,jede Ausflucht abschneidende Formel zu beschwören. Die väterliche Bcsvrz-niß und die rastlosen Bemühungen dieses Kirchenoberhauptcs, die kirchlicheEinheit in Geist und Form zu befestigen, krönte selbst in den entlegenstenLändern, Dänemark, Norwegen, Schweden und Island ein glücklicher Er-folg. Freudig erkannte man, daß durch die von frommem Gottvertraiicngehobene Haltung und Klugheit seines Legaten Petrus Damiani gegen dasUebermaß „simo ni stischer und nikolai tisch er H äresie" (Priester-ehe) zu Mailand ein entscheidender Kampf gekämpft wurde. Der Erzbischofwarf sich reumüthig vor Damiani nieder, um eine Buße flehend; dem Ber-derben ward auf eine Zeit Einhalt gethan.
Ebenso setzte Nikolaus die Wirksamkeit Leo's gegen die Normannen fort.Ihren glücklichen Anführer Robert Guiscard belehnte er in dem Ver-trage zu Me lsi als Herzog von Calabrien und Apulien, und verhieß daS-
1) Lscretum äs clsctions Roman! Rontiüeis b. XIX. p. M. b.
Äarckttr». 1. VI. ?. I. p. 1064 sq. Mnraeor), scriptt. V. II. k. II., überarbeitetb. Sratra». I'. I ckmt. XXIII. c. 1. Die oft übertriebenen Abweichungen sind nichtwesentlich, vgl. Gicsclcr, Lehrb. d. KG. 4. A. Bd. II. S. 236. Note IO.».
eis Xicolai II. ckscrsto rls slsctiono Rontik. Rom. eliss. bist. Orit. .Irgend837. u. Hvflcr Bd. II. S. 302. Frcib. Kirchenlerik. Bd.VII. S. SSÜ^-bl.
21 Der Grund davon ist: der Papst ist zugleich Fürst des Kirchenstaa-tes, und als solcher bedarf er nothwcndig des Zutrauens seiner Unlcrthanen,was sich der Ausländer nach der Erfahrung selten erwirbt. Vgl. Frcib. Ztschr.f. Theol. Bd. III. S. 207-12.
3) Nach Anselm, B. v. Lucca (contra, IIVösrL. antipapam II), scheinendie Kirchlichen unter dieser „schuldigen Ehrfurcht" eine einfache Notifikation ver-standen zu haben: ut obsuuts Xpostolieo Rontiües succsssor oligerslur etolsctio ejus Rcgi notiücarstur. Racta vsro slsctiono st — RsZi »oüücai»,ita dsmnm Rontilsx eonsscraretur (t7a>!r«rr Isct. aut. sä. RasnaUe I. III p-382) ; wogegen die Kaiserlichen selbe als Einwilligung, Bestätigung deuteten! -4) Lonoilium Romanum (a. 1059) oan. III.: Rt nullun ülisnam auklint pros-b)-teri, gusm seit, concubinam inckubitantsr lrabsrs, aut subintroäuctnm wn-
lisrsm. (lltansr. P. XIX- P- 897- Ä-rrck-er-r. P. VI- k- I- j>. 1062.),