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2. Zeitraum, t. Periode, 1. Zeitabschnitt. 2. Capitcl.
Weihnachtsfeste d. I. 800 unter feierlicher Acclamation des Volkes wich-lich zum Kaiser. Dadurch wurde zunächst nur das Verhältnis!, wie ^seit Thcodosius bestanden hatte, wiederhergestellt: Münzen, Jnschrjs,ten und Siegel verkündeten auch die Wiederherstellung Z desabendländischen Ka isertbums (ie»o>gtio imperii), doch auf andererGrundlage und zu anderem Zwecke gegründet. Wie überraschend nach Carlsoffenem Geständnisse ihm diese Erhebung im ersten Augenblicke sein mochteso erkannte er in der Ucbertragung dieser Würde doch bald den durch dassichtbare Oberhaupt der Kirche erfüllten göttlichen Willen').
Durch die Stiftung desselben gewann erst der ganze Gang der germani-schen Völkerwanderung eine Beruhigung, das germanische Staatengebäudeseinen Schlußstein und festereGestaltung. Wie aber bei dem Par-ticularismus der verschiedenen Volksstämme und dem germanischen StaatS-principe: daß jedes Gemeinwesen aus eigener Stammesindividualität er-wachsen sollte, die Universalität des Kaiserreiches sich nur dadurch begrün-den und rechtfertigen konnte, daß es sich an ein anderes bereits anerkanntesuniversales Reich, die Kirche, anlehnte; so mußte das abendländischeKaiserthum auch auf einer christlichen Grundlage erbautwerden. Darum auch die Benennung: heiliges, römisches, deut-sches Reich.
Die Kirche wollte durch dasselbe einen großen Bruderbund der Völkerstiften, und wies darum dem Kaiser die hohe Bestimmung zu: der Mittlerund Friedensbewahrer unter den Staaten der Christenheit zu sein. Es ent-stand für ihn gemäß des Auftrages Christi (Matth. 28, 18.) die Pflicht: seinReich zunächst unter den heidnischen Staaten im Abendlanöe zu verbreiten^,damit diese durch den Segen des Christcnthums beglückt und ihrer Bestim-mung entgegcngeführt würden. Ja Carl d. Gr. scheint in seinem Strebennach einer Familienverbindung mit dem morgenländischen Kaiserstamme dieRealisirung jenes Gedankens noch in einem umfassenderen Sinne vorge-schwebt zu haben, wornach sein Reich alle christlichen Königreiche der Erdeumschließen sollte. Dieses Imperium mumli sollte ihm aber nicht sowohleine Territorialherrschaft, als vielmehr eine Oberhoheit überdie andern weltlichen Fürsten verleihen. Andererseits sollte er auch in derErfüllung der Pflicht der Verteidigung der Kirche allen Herrschernmit seinem Beispiele vorleuchtcn. Darum nannte sich auch Carl mit einemchristlichen Hochgefühle den demüthigenBeschirmer undBeschützcrder heil. Kirche (llevotus ssmctue eeel. «leleusor Immilisgue nchutor)und des römisch apostolischen Stuhles* *).
1) Vgl. D«At. eritica in Lima). Lareull all a. 800. u. aä DL/rart, k'rsnciovrient. 1. II. p. 7.
2) Daher nannte sich Carl auch tlsrcllus, lliviuo nutu eoronatus, llvinuinuu
gerons Imperium, soreillssimus tlugustus. tlapit. allllit. all leg. ImnMbarll >2»-lies. 1. I. p. 247.); wiederum a Dev eoronatus. 1. I. p. 341. 345.)
3) Vgl. Eichhorn, deutsche Staats- und Rcchtsgcsch. Bd. I. §. 36.
*) lilgo Oarotus gratiaDei esnsguo misericerllia llonanto kex ot roetor rsgm
k'rimeorum et llerot»,? sanetae eeot. <te/s-?sor all/utar in d. xroot.
llapitular. lib. I. rDatno-. I. p. 475); ebenso nennen ihn die zu Mainz (813)versammelt. Bischöfe: Oloriosissimo et ebristiunissimy Imp. I'arol. ^uZ. uoraereSiAroni« reetorr ae cte/eusor» st. De» ewkesr'ae ete. (Lars/tei«!. 1-1- P-Vgl. capitulum lle Iieneranlla solle apestolica a. 801: lu ineurorram beatr IÄn^Ipostott tronorenms smietam Dom. et apostvt. «ellem, ut guae nobis sucor-llotalis mater ost lliguilatis, esse lleboat magistra eeolosiastieas rationis. lsjuwo