§. 166. Erneuerung des abcndl. in dem christlich-gcrman. Kaiscrthume. 395
We ihm das Oberhaupt der Kirche die Kaiserkrone auf unter dem lautenZurufe dcs Volkes: „Heil dem von Gott gekrönten Kaiser CarolusAugustus." Hiermit aber war der Grund zu der bedcutungs- und folgen-reichsten Erscheinung des Mittelalters gelegt, die schon hier einer besonder»Auseinandersetzung bedarf.
i ,66. Erneuerung des abendländischen in dem ch r i st l i ch - g c r-
^ ' m a n i s ch e n K a i s c r t h u m e.
ö>. ss, äs trauslurioiis (?) iiuparii Ilom. a Oruoein uä b'rau. ovkulv. blaelnm Ill^iüe. libb. III. ^emv. 589. 8. U. in >g>>>. oum. Phillips,deut. Gesch. Bd. II. §. 47 u. 48.: „Verhält», zw. Papst u. Kaiser" S.253 ff. ffBuß, Einfluß d. Chrisrcuih. auf Neckt u. Staat (Freib. Ztschr.für Tbeol. Bd. I. u. Bd. II. u. bcsond. abgcdr. Frcib. 840.) „Was ist
daS Kaiserrhum" in den histor. polit. Blättern. Bd. 3l. S. 665—704.
Die Errichtung des germanisch-römischen Kaiserthums war keineswegsein konsequent verfolgter Plan ; sie muß vielmehr mit Rücksicht auf die spä-tcrebcdeutungsvolle Wirksamkeit als das durch g öttlicheVeranstaltungau§ einer Reihe verhängnißvoller Ereignisse herbeigeführte nothwendige Er-gebniß betrachtet werden. Es fand hier auch nicht, wie oft behauptet wor-den, eine Uebertragung der kaiserlichen Würde vom Orient auf denOccident statt: denn durch Carl'S d. Gr. Erhebung zur Kaiserwürde wurdedem griechischen Kaiser nichts entzogen. Es war vielmehr eine Erneue-rung des abendländischen Kaiserthums
Nachdem P. Stephan Pipin zum „Patricius" d. i. zum Schirm-end Schutzherrn der römisch en Kir ch e ernannt hatte ), und dieserauch die übertragenen Pflichten ausübte, so lag die bestimmtere Bezeichnungdurch den Titel „K aise r" nahe genug. Darum krönte Leo III. Carln am
eS ursprünglich gewesen, nicht als Rcichssitz angesehen. Wo wäre für die gricch.Tyrannen das Recht begründet gewesen, Eroberungen, die sic weder zu regierennoch zu bebauptcy verstanden, sogar aus der zweiten Hand immer wieder zuerhalten? Die Ae'ußcruugcn einiger neuern Geschichtschreiber scheinen vorauSzu-schrn, daß ganz Europa bis an den Rhein und die Donau für ewige Zeiten vonGott unter das bpzantinische Joch gegeben worden, und daß die Abschüttelungdesselben eine unverzeihliche Ungerechtigkeit gewesen sei. Rom that unter seinenBischöfen, was die Völker unter ihren Königen: cS benutzte die Zeit sich frei zumachen vom Joche fremder Herrschaft und unnatürlicher Verhältnisse. Kein Fürst,kein Volk Europa's hat ein anderes Anrecht auf seinen Boden aufzuweisen, alsdieses und die Jahrhunderte. Beide aber zeugen für Rom. lieber diesem Zeug-nisse verschwindet der geringere, obwohl auch giltige Rcchtsgrund, daß der gricch.Kaiser dem Papste die in Untcritalien liegenden Kirchcngütcr ciugczogcn hatte,und daß nichts natürlicher war, als daß der Letztere die dargcbotcue Entschädigungnahm." Herder: „Wenn alle christl. Kaiser-, Königs-, Fürsten- und Ritter-stamme ihre Verdienste vorzcigen sollten, durch welche sic ehemals zur Herrschaftder Völker gelaugten, so darf der dreigekrönte l Papst) in Rom, auf denSchultern unkriegerischer Priester getragen, sic alle mit dem heil. Kreuze segnenund sagen: „Ohne mich wäret ihr nicht geworden, was ihr seid." Auch dasgerettete Alterthum ist sein Werk, und Rom ist Werth, daß cs ein stiller Tempeldieser geretteten Schätze bleibe." (Ideen zur Gesch. der Menschh. Stuttg. 827 ff.>n 16. Th. 4. S. 108.)
S 226^ff ^ iss'm^flichc und lichtvolle histor. Darlegung bei Phillips. Bd. II.
2j Patricias, d. i., wie Savignp, Gesch. des röm. Rechts im MA.Bd. I. S. 360 sagt, Statthalter mit sehr freier Gewalt, wie sic bisher der Erarchjn Ravenna ausgcübt hatte s. Da/r«» vrusl. Ir. o. ss. II. ?. II. p. 59—69.»Se rouumo kalrieiulu."