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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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393
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§ 165. Weltliche Macht der Päpste in der Kründung des Kirchenstaates. 393

, 1 ° w ckamination temporetla stu Sonverain koutifs (sämmtl. Werke Ausg.m 16 Thl. 25). ^Phillips, deut. Gcsch. Ad. II. S. 23953. Sa-viaiiy, Gcsch. des röm. Rechts im MA. 2. A. Hcidclb. 834. Bd. I. S.M96.Ravenna u. Rom unter Papst u. Kaiser" u. ArtikelErar-chat" im Freib. Kirchcnlcricvn. (Brandes, der Papst als Fürst desKirchenstaates. Einsicd. 849. vgl. Tüb. Q.-Schr. 850. S. 325 st.

Bei den Stürmen, welche die Völkerwanderung erregte, war besondersItalien der Schauplatz der größten Verheerungen geworden. Seine Be-wohner vom griechischen Kaiser und seinem Exarchen zuNavenna ohneUnterstützung gelassen, richteten in Zeiten der größten Bedrängniß ihrenBlick auf das Oberhaupt der Kirche. Thatsächlich haben auch die Päpste dieHauptstadt der Welt gerettet, wie Leo d. Gr. vor der Verheerung Attila's,Gcnsmch's, Königs der Vandalen, so Zacharias vor Luitprand undRachis, Königen der Longobardcn (743 u. 750). Offen bekennt daherJohannes v. Müller:Wenn die natürliche Billigkeit entscheiden kann,so ist wahrlich der Papst mit Recht Herr von Nom, denn ohne ihn wäre Rompicht mehr vorhanden." Stephan III. (75257) war sogar, unbeküm-mert darüber, von den Longobarden angehalten zu werden, dabei schwach undkrank, über die Alpen geeilt, um beim Frankcnkönige gegen den bundbrüchigenLombarden Aistulf Schutz und Hülfe für Italien zu erflehen '). Pipin einge-denk, daß er durch Zustimmung des P. Zacharias an Childerich's III. Stellezur königlichen Würde erhoben worden (752), empfing den heil. Vaterehrfurchtsvoll, versprach ihm Hülfe und brachte sic ihm mit seinem Heere.Nachdem Stephan Pipin und seinen Söhnen die königliche Salbung zuSt. Denps ertheilt, ihn und seine Nachfolger zu römischen Patriciernernannt hatte, unterwarf Pipin die Lombarden in zwei Feldzügen (754 ff.).Darauf schenkte erd e m h. P etrus, d er Kir ch e und der r ö m i s chenRepublik" die früher zum griechischen Exarchat und zur Pentapolis ge-hörigen Städte, nach Anastasius nämlich: Adria, Gabellum, Ferrara,Bologna, Jmola, Faenza, Bobio, Comacchio, Ravenna,die Castelle L i v i i und Popilii, Rimini, Pesaro, Fano, Sini-gaglia, Jesi, Ancona, Osimo, Umana, Feretri, Urbino,daS Gebiet von B alno, Calliö, Eugubium, Luceoli und Narnia^).Zwar verstand sich der griechische Kaiser Constantinus Copronymus, derVerfolger der Kirche, auch setzt auf seinen Vortheil, und verlangte durchseine Gesandten die Zurückgabe der den Longobarden abgenommenen Gegen-den. Pipin wies solches Begehren aber durch die Erwiederung zurück:d i eFranken hätte nihrBlutnichtfürdieGriechen, sondern fürden H.Petrus zum Heil ihr er Seelen v ergo ssen; keine Sch ä tz eder Welt würd en ihnbewegen, sein W or t zu bre ch e n." Warja auch die Bevölkerung jener Gebiete schon seit langer Zeit gewohnt, indem Pa pste ihren Beschützer und Fürsten anzuerkennen. Daher betrachtete

1) Joh. v. Müller, Reisen der Päpste vgl. oben S. 322. Anm. 1.

2) Da die Schentungsurk. verloren gegangen, so wird diese zwar nicht über-

haupt bezweifelt, aber über den Umfang der Schenkung vielfach gestritten. NachAnastasius im IX. Iahrh., welcher das Actenstück selbst gesehen zu haben ver-dat, erstreckte sich das geschenkte Ländcrgcb. über die ihrer geographischen Lagenach angcgcb. Thcile, ja noch darüber. Noch weiter dehnt die Grenze aus -IstE-nm bontam, istaria dal Iloiwuio teinziorals ckslla 8scko Xzmstoliea stel Oucutou> karma e klaceniia. kam. 720. vgl. anuali st'Italia. R. IV x. 3l0

rst. e>nsä. antigg. Ii O. mast. asv. I?. I. x. 64 8g. V. 790; ossai bist.

Mt. zur I'oriAiuv ä>. >a xuissaucs tem^arslls (las Uupou, ü la Ilaz-e 765. 4.