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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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§ 16 Z. Größere Abhängigkeit der Geistlichkeit vom Staate re.

. waewandt; doch war dieses in den verheerenden Stürmen der Völ-kmvandcrung meist verloren gegangen. Und von den Germanen ließen sichbeider ihnen cigenthümlichen Verehrung gegen ihre Priester und zufolge derduck das Christcnthum bewirkten Dur chdringungderaltrö mischenud aermanischen Elemente noch reichere Spenden für die Kirche er-warten wenn sie zu einiger Cultur herangebildct waren. In der That trittalb daS Gefühl der Dankbarkeit gegen die geistigen Gnadcnschätze des Chri-ßciitbninS im Gcmüthe der lcbensfrischcn Germanen in der letzten Zeit der«eaieruiia Carl's d. Gr. immcrmehr hervor. Die Unterstützungen für dieKircke aus fr ei cm W ill en') und in dem festen Glauben, auch dadurchfür das Heil der Seelen zu sorgen, werden häufiger (Röm. 15, 27.). Da-acaen litten die Geistlichen im allgemeinen, sowie die Schulen und KlösterMer oft drückenden Mangel, daher die Synoden zu Tours (560) und zuWeon (586) die Gläubigen zur Abgabe des Zehnten, als einer vonGatt hcrrührendcn Verpflichtung, eindringlich aufforderten. Carl d. Gr.Mb den Zehnten ) im fränkischen Reiche zum Staats g esetz e (779),n»'c er selbst von den eigenen Gütern gewissenhaft zehntete. Besser stand esdagegen mit mehreren Bisch öfen und Aebten, welche durch den Lehens-«e. band zu großen Besitzungen und Reichthümcrn gelangten. Damit diesenicht veruntreut würden, erinnerten mehrere Synodalbeschlüsse im 7. und 8tenZahrh. an frühere kirchliche Verordnungen, wornach die nieder» GeistlichenW den Besitzthümern der Kirche genau unterrichtet sein, und die ihnen da-nn,, zukommenden Einkünfte kennen sollten.

Zur Erleichterung dieser Verwaltung standen auch bei den Germanen,m bei den Griechen und Römern, den Bischöfen Oekonomenzur Seite').Juden sich allmälig consolidirenden Staaten schützten die weltlichen Gerichtedie Besitzungen der Kirchen, Klöster und Bischöfe (M vocati togati, srmati);i. I. 802 bestimmte Carl. d. Gr. die Eigenschaften und Pflichten solcherSchirmvögte; wogegen kriegerische Regenten, wie Carl Märtel u. A.,die Kirchen- und Klostergüter plünderten und unter die Soldaten vertheiltcn.163. Größere Abhängigkeit der Geistlichkeit vom Staate;

Metropolitan- und Diöcesanverwaltung.

Die eigenthümliche Stellung der kathol. Kirche zu den Germanen mußtezunächst auf die b i s ch ö fl i ch e r d e und Amtsführung am einflußreichstenwirken. DieBischöfe wie dieAebte waren nämlich vielfach in daö fürdaS Berständniß der Geschichte des Mittelalters höchst bedeutungsvollekehenswesen hincingezogcn worden, das am besten aus der Lage derfränkischen Eroberer in Gallien abzuleiten und zu erklären ist. Wohl magbei mehreren Bischöfen und Aebten Habgier mitgewirkt haben; doch mußtedie höhere Geistlichkeit eine feste Stellung zu gewinnen suchen, und daraufbedacht sein, mit den Großen und Einflußreichen in stetem Verkehre zu blei-ben, wenn die aufkeimende geistige Saat unter diesen rohen Völkern sichweiter entfalte» sollte. DieBedingung dazu war: daß Bischöfe undMe gleich,den Laien in Franken von den fiskalischen Gütern anAllodien (freies Eigenthum) und Lehen (bsnslioium, zeitweiliges, be->, dingungsweises Eigenthum) an sich brachten, was sie vermochten. Und der

f> Vgl. MtomaMrni I. v. kars III. lid. I. c. 19--23.

A MwEnm I. e. ?. III. Iil>. I. o. 67.

3) Le», I. c. ?. III. lig. ii. c. 1. u. 59.

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