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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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388
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388 2. Zeitraum. 1. Periode. >. Zeitabschnitt. 2. Capitel.

Erwerb der Lehen insbesondere, welche die Grundlage des fräM«,Reiches bildeten *), hatte in der That nicht unbedeutende Vo r theilc str-j,Kirche: Zunächst erscheinen Bischöfe und Aebte nach den Begriffen eines mjrohen, wenig gesitteten Volkes erst durch den Besitz bedeutender GüterGroßen des Reiches ebenbürtig, wie zur R e i ch s st andsch,uberechtigt. Zudem sah das Volk ein Ländcrgebiet lieber in dies«eines geistlichen, als eines weltlichen Herr» kommen; sein Loos>«i>,ungleich besser unter dem Hirtcnstabc, denn untere,,Schwerte, wie das spätere Sprichwort sagt:unterm Krim»stab ist gut weilen." Niemals würde die Gewalt des Schwertes h,germanische Welt aus der Barbarei zur wahren Bildung emporgehobe» h,>den, wenn nicht die Kirche sene Gewalt gebrochen, und dem Geistlichund Raum verschafft hätte. Nach dieser Seite hin haben wahre Hirten«^durch das LehcnSwescn eine nicht unbedeutende Mission erfüllt, nauientl^zur Erleichterung und allmäligen Beseitigung der Leibeigenschaft uueMhviel beigetragen.

Aber die Nachtheile des Lehenwesens waren noch bedeutend!»das Himmlische wurde oft dem Irdischen untergeordnet, die Geistlichen n,das verwildernde Leben weltlicher Vasallen hineingerissen, und endlich daGrund zu einem langwierigen und erbitterten Kampfe zwischen dem Th«und Altäre gelegt! Schon die Ernennung der Bischöfe war»meistentheils von der Willkür der Könige abhängig gewvrdizanstatt daß nach den kirchlichen Kanonen dieselben von den benachbarten Uschüfen, von dem Klerus und von der Gemeinde des erledigten BiSthatgewählt werden sollten. Diese wurden dann ohne Beachtung der vorgescho-benen iritoi'stitiki in aller Eile geweiht, und dabei meistens ganz andere altkirchliche Eigenschaften berücksichtigt. Und als die Bischöfe und Aebte dochdie Annahme von Lehen Vasall en der Fürsten geworden, wurde von ihmwie von Laien der Lehcnseid, das kiomgßinm im prägnanten Sinne, gcsor-dert. Da ferner bei den Germanen alle freien Männer zum Kriegs-dienste verpflichtet waren und solche nicht ohne besondere Genehmigung desStaates inden Klerikal-oder Mönchsstand treten durften '),somußtendieGH-lichen großentheils aus gewesenen Leibeigenen der Kirche genommen weck»,welche sene also ernannten Bischöfe im Gefühle ihrer weltlichen Macht oft »un-würdiger Abhängigkeit hielten. Endlich wurde durch die Verpflichtung zm>Heerbanne unter dem Klerus Kriegslust erweckt, so daß wiederholt kirchliche

*) Vgl. Luden, allgcm. Gcsch. der Völker u. Staaten des MA. Buch lCap. 11. Th. I. S. 150-170. Ders. teut. Gcsch. Buch VII. Cap. 4-5. M.III. S. 285-309.) Phillips, teut. Gcsch. Bd. I. §. 25. S. 495 ff.M.IlS. 454 ff. u. die S. 351 angeführte Abhandlung von Lau.

1) 6'onc. U?«rsk. 1. unter Chlodwig i. I. 511. bestimmt enn. 4.: llt null«!nuscularium ml slorisutim oümium pras8nmutnr, reich nur rum roUs jussmeuut emn smlicjz voluntuts. (Lai'Ärrr'n. T. II. p. 1009) Ebenso Oaroli II. »sttnlurtz n. 805. c. 15.: Oo lilmrm Iwminibus, gui all serviüuni Lei sovolunt. nt priu8 Iioc non tüeiunt, guum u nobis licontiuni poutuleut.r. I. p. 298). Darum hatte auch das Oone. T'orekan. IV. a. 633. c. 74. gcMLeibeigene als Priester n. Diakone anzustellcn: äs knmnlis seclesiue eonchiner«xrosb^toros et rliuconoa per puroobia.8 liest: guo8 tamen vitno rectitniloelprobitu.8 worum eommenäat; ea kcr-ne-r ratrone, rek antea manMuKitaksm rtatres srir Lerer))ra-rk, et ckenuo uel ecol68>a.8tieo8 bonoros succechnt1rrsligio8um 68t enim obligutoe exi8tere 8ervituti, gut sucri oräiuis suschmläiZuitutew. (Lrrckr»m. I. III. p. 592)