§. 129. Die Metropolen und Patriarchate.
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Heb« der Patriarchate sollten die Metropoliten die Oberaufsicht über daSIchmmte Kirchenwesen der Diöcesen der Provinz (caro-^ia) führen, dieverordnet«! zwei jährlichen Provinzialsynoden berufen und darauf den Vor-sitz führen; bei Entscheidung allgemeiner Angelegenheiten sich jedoch desReiratheS der übrigen Bischöfe bedienen. Unter den Metropo-len batten früher schon die von Rom, Alexandrien, Antiochien einhervorragendes Ansehen, sogar mehrcreMetropolitan-Diöcesen untersich. Diesen Vorrang bestätigte ihnen das Concil von Nicäa (csn. 6.). Dadiese kirchliche Eintheilung der Metropolen sich zum Theil an die politischeaiigelehnt-hatte (s.S. 199.), so wurde der Bischof derselben gleich dem poli-tischen Vorsteher oft Exarch genannt (e^a^oe n-ifc Fror--,sonore), dochhäufiger Erzbischof 0^'X"7,,'>r>!c>7ioc), wohl auch Patriarch ). DieBezeichnung Patriarchat wurde aber bald den fünf angesehensten Metro-polen als auszeichnendes Prädicat beigelegt. Außer Rom, Alexaud ri e nund Antiochien wurde auch Constantinopel wegen der nun erhaltenenpolitischen Bedeutung zum Vorrange eines Patriarchats erhoben. Das letz-tere erregte durch die hier stets zahlreich versammelten und zur s. g. er-, oFo;
verwendeten Bischöfe in kirchlicher Beziehung manche Besorg-nisse. Früher war es dem Metropoliten von Heraklea untergeordnet. Nachdem Vorgänge des 2tcn ökumenischen Concils, welches zu nicht geringerStörung der Eintracht dem Bischof von Et. den ersten Rang nach demrömischen Bischöfe zusprach '), erkannte ihm das Concil von Chalcedon (451)auch ein bedeutendes kirchliches Gebiet zu: mehrere Bezirke an der Donau,die Provinzen Thracien, Kleinasicn, Pontus. Aber gegen den 28.esu. dieses Concils, der seststellte, das neue Rom solle gleiche Rechte mitdem alten Rom genießen (s. S. 292.), so wie gegen die vom Bischof vonCt. später angenommene Benennung „ökumenischer Patriarch"ipsiiiiircln! nnivoi'salm), wurde von dem römischen Bischöfe standhaft prote-fiirt. Der Primat vor Allen (Trpn or^ch-ekia-), wurde hervor-
gehvben, gebühre allein dem Nachfolger Petri. Am entschiedensten prägtefich im Oriente die Patriarchalgewalt zu Alexandrien aus. Heraklea,Ephesus und Cäsarea, die früher» Metropolen der an Ct. überwiesenenGebiete, sollten nun durch das Prädicat Exarchate ausgezeichnet sein.Zuletzt wurde zur Patriarchenwürde die Kirche von Jerusalem (von Aelia)„als Mutter aller Kirchen" erhoben'), und ihr die drei Palästinasuntergeordnet (knlasstilm I., palaest. II., l'alasst. snlutgris). Das Patri-arch a t von A l e x a n d r i en führte die oberhirtliche Aufsicht über Aegypten,Libyen und Pentap oliS; zu dem Patriarchat von Antiochien ge-hörte ursprünglich Syrien, Cilicien und Jsaurien, Osrvene, Mesopotamien,Cypern, Phönicien, Palästina und Arabien, wovon später Cypern für selbst-
1) Auf dem Concil von Sardika eau. 6. heißt jeder Metropolit - "ä;
aber 6oucil. (Lulcsänii. eau. 9. ist bereits ein auszcichncndcs
Mdicat für hervorragendere Metropoliten jMEe. M VII. x. 361 u. 65. Lam-^ I- I>- 644 sg.) zuerst von Athanasius, B. von Alcxand.
»g>. apnl. II. Lx?Ma,r. Iiusr. 68.
) säuert. darrstMrtrrrsz). eau. 3.: "Növ Lc.)V77S!V7:vvu LrrtsxoTrov
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sLarcktt». 2?. I. x. 810- "st. III. x. 559)
II dauert. c7r«teeÄon. aet. VII. lLarckr-n. ll. II. p. 491 so. L«nÄ. I.I>- 177 sg)