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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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1. Zeitraum. 2. Periode. 3. Capitel.

wurdendie Pastoralr eg cln Gregor'sd. Gr. ). Die in diesen Schuß,,ausgestellten Ideale suchten mehrere Synodal- und päpstliche Verordnung»,,verwirklichen. Wiewohl bereits Knaben die Weihen zu den niederen Stufe»»,hielten, so sollten sie doch erst im ZOstcn Jahre zu Diakonen, nach 5 Jabren,«Priestern erhoben werden, und nach rühmlichem Bestehen in alle» Stuß,nach 10 Jahren zur bischöflichen Wahl fähig sein; doch wurden diese Gesetz,nicht streng beachtet. Um einen zahreichen Klerus um sich zu haben, crW,tcn viele Bischöfe die heil. Weihen voreilig solchen, die nur die äußere«Vortheile und Begünstigungen des Klerikalstandes suchten.

Die hohe Idee vom Priesterthume gibt sich noch besonders in den i«,mcr strengeren Verpflichtungen zum Cölibate kund ss. E.195 ff.). Als Motiv dafür ward jetzt wie früher vor Allem hervorgehobe«:die zur Darbringung des heil. Opfers und Spendung der heil. Sacraimi,notbwendigc Reinheit, sowie auch:damit die Lehrer und VerkündigerEvangeliums sich den höhcrn Studien desto, freier hingeben könnten; sie, dumit einer göttlichen, geistigen Zeugung beschäftigt seien, hchben nicht Weins oder zwei Kinder zu erziehen, sondern die Erziehung einer großen A«.zahl übernommen." Nach Aeußerungen des Hieronymus, Chrysost«,mus , Epiphanius u. A. ff) scheint es , daß im Orienteder CMallgemein bestanden habe. Auch die anfängliche Weigerung des Sym-sius, das Bisthum Ptolemais zu übernehmen, weil er sich nicht des Um-gangs mit seiner Frau enthalten, noch wie ein Ehebrecher heimlich mitihileben wolle, spricht dafür, nicht dagegen. Jedoch deuten die hicfür bcigefiz-ten beschränkenden Worte des Epiphanius:wo die kirchlichen Gesetze k-obachtet werden," wie mehrere notorische Vorfälle im Leben auf vielfach,Ausnahmen, besonders im Patriarchate Constantinopel. Aufdi,eindringlichen Vorstellungen des sittlich-strengen Greises und afkctischc»B>Paphnutius wurde auf dem Cvncil zu Nicäa zunächst nur wiederhol!,daß die vor der Ordination unverhciratheten Diakonen, Presbyter und Bi-schöfe unverehelicht bleiben, dagegen die schon als Laien verheiratet,«Geistlichen unter den gegenwärtigen Umständen nicht von ihren Gatt»«getrennt werden sollten'). Auch nahm die Synode von Gangras«die Mitte des 4. Jahrh.) sich der verheiratheten Priester gegen die Elfftathia-ner an, welche behaupteten:daß man an dem Opfer eineö verheiratet,«Priesters keinenAntheil nehmen dürfe')." Doch erließ das Concil zuNicä«im can. III. das Verbot: daß eS weder einem Bischöfe, noch einem Prech-

1 > Uv^ulao Pastorales flopp. 69'eA. ecl. Lensä. 'I'.ill p. 1 sg). ls«tüoFl blonast. 846. deutsch.». Feiner. Hadamar 828. v. Feyerabend. Miinch.M.

ff) Hieronymus sagt: blpisoopi, presb)-teri, cliacnui aut virZlnes elWMtur, snt viäuus. aut certe post sacerllot/nm tn aetornuw puäici lep. »äniacb.) lind zu Jovinian spricht er: rerts eonütsris, non posse esse Ll'iscoM,gui in episeopatu ülios kaeiat. Xlioguiu si äeprsbensus luerit, »on Mvir tcuebitur, seä guasi arlultsr ilainnabitur sailv. llovin. lib. I). Ebenso «llrViZilantiuin: guicl laoient Orisntis ecclssiae, guul XeZ^pti et seclis HElicas? (pias mit virZinss clsrieos reeipiunt aut oontinentos, aut sl urEbabuerint, -narrtr esse lleslstrrnt. Epiphanius berichtet: blnin gut»in matrimonio cleZit, ac liberis üat operavr, ne^rtaznam all lliaeo»,!, Mbr/terr, episeopr aut /iMvlltaeoirt orll/ne»! alleirttt/t (oeelesia) baerc». ö»c. 4. Achulich L7rrN«ost. bomil. X. in sp. all Vimotlr.

2) Vgl. Frcib. Klerik.Nicäa." Bd. VII. S. 557 ff. - 3 ) Pcsklt,Conciliengcsch. B. I. S, 755 ff.