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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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1. Zeitraum. 2. Periode. 2. Capitcl.

physitischcn Bischöfen (533), welche die Verhandlungen sehr bald aufchalccdoniskhe Concil leitete. Die Severianer beriefen sich für ihre Lehre Mvorgebliche Zeugnisse des P. Julius, Gregorius ThaumaturguS und best«,dcrS aus den hier zuerst öffentlich genannten Schriften bejDionysiuSAreopagita(s. S. 273), worin eine menschg eworde«,Natur gelehrt würdet). Endlich tadelten sic eS besonders, daß z«Chalccdon Theodor et und Ibas, die doch der Vereinigung beigetrek«waren, für rechtgläubig erklärt worden seien: ein gefährlicher Zündstoff st,den bald ausbrechendcn Drei-Capitel-Streit. Die katholischen Bischöfeuer-warfen nun zwar die Acchtheit fener Zeugnisse und der Schriften des Di»siuS Areopagita insbesondere, dennoch blieb dieser VersohimngSvcrsuch bstauf die Bekehrung des B. Philorenus und einiger anderer Bischöfe «Mönche erfolglos. Justinian war durch diesen vereitelten Ausgang stwenig belehrt, daß er bei einer Erneuerung des Streites über den Zusatz zmTrisagion die Formel:Einer aus der Trinität sei gekreuzigtWord cn " durch ein Edict für rechtgläubig erklärte'), obschon sie P.Hor>misdas für unnütz, ja wegen häretischer Deutung der Monophysitcn für ge,fährlich erklärte. Die Günstlinge des Kaisers suchten daher anderwärts z>stimmende Gutachten für diese Formel zu erlangen; erst von FulgcutiuiFerranduS von Ruspe und von Dionysius Eriguuö. Dann tuden Päpsten Johannes I!. und Apaget l., die jedoch die Formel »ich,direct billigten. Noch verderblicher für die gesammte Kirche wurde tumonophysitischc Häresie durch die Ränke der Theodora. Sie wußte esdurch-zusctzen, daß der monophysitisch gesinnte Anthimns, B. von TrapezM,nach erheuchelter Rechtgläubigkeit zum Patriarchen von Et. erhoben mck(535). Zum Glück wurde er bald vom P. Agapet entlarvt, seines Amtetentsetzt und von Justinian verwiesen"). Nun wagte Theodora aber cm »schverbrecherischeres Spiel und veranlaßtc, daß der P. Silverius unter d»Vorwände, als stünde er mit den Gothen in verrätherischcr Verbindung, smBelisar verbannt wurde, und wahrscheinlich durch Entziehung aller Nah-rungsmittel auf der Insel Palmaria starb (12. Juni 538). An MStelle wurde der damals als Apokrisiar zu Ct. weilende römische Dia-kon Vigilius durch Belisar dem Stuhle Petri aufgcdrnngen (537), nach-dem er der Theodora die Zusage gemacht '), den Monophysitismus beschütze«zu wollen. Als Vigilius aber nach dem Tode des Silverius unter dm

*) Die erst. Spuren dieser Schriften in °/oa»r. SoeMoMrlan. Schelm;«dcns. Vgl. ke (siir'en, äissertutt. Damaue.- vor fr.. VM. 3ouu. Oamnse. 1.1.x. XXXVIII: dann erwähnt v. monophpsit. Patr. Severus v. Antioch. bei le ^»ie«I. I. u. von d. orthodox. Patr. (s. 526) Ephrämius v. Antioch. bei Motins,229. Bei dieser öffentlich. Berufung aus die Confcrcnz wurde sogl. gefragt: Ilbenim tontiinoniu, guas vos I)ion)-8ii VrsogiaAitas üieitis, nnele xoteatis ostemcloi'g vorn, esse, sicnt 8N8g>ic!>miui? 8i sniw chou sraut, non giotnisseut lat«hsatmn Ovrillum. sMü-esi. V. VIII. zi. 821).

I) 6oä. I, 1. 6. (v. I. 533). . Das BilliguiigSschrciben des

Joh. ibill. I, 1. 8. u. M-rnN. V. VIII. g>. 797800. vgl. die Bemerkungen deidazu I. I. Die Erörtcr. des Fulgcntius Ferra ndus bei baikm»!.bibl. 3'. XI. 2) Vota sxnocli Oon8tant. a. 536. bei Mrn«. V. VIII. x. 8»sg. besond. x. 888.

3) Ucbcr Vigilius Zusage für den Monophpsitismus vgl. Liberal brevi»o. 22. U. Vretor. Vunun. elivonie. in Isetionn. notig, eil.

D. I. p. 330; sein Widerruf in den ovist. cknstinian. u. Llsonam. (VaMP. IX. x. 35 8g).