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Universalgeschichte der christlichen Kirche : Lehrbuch für akademische Vorlesungen
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229
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97. Das Bcrhältniß Coustantiu's des Gr. zur kathol. Kirche. 229

Mer noch ahnte Eonstantin nicht, daß er in dem eben gegebenen Gesetze-ugleich den vollendeten Sieg und die Alleinherrschaft des Ehristenthumsunterzeichnet habe. Er schien vielmehr, gemäß der zu Anfang der RegierungDiocletian's gemachten Erfahrung, der Meinung zu sein, Heidenthum undCbristcnthuin könnten friedlich neben einander bestehen. Und diese anfangsunklare Erkenntnis; des Verhältnisses der christlichen Religion zum Heiden-tbumc war in der That der erster» nur förderlich ; ihn aber bewahrte cs voremcm allzu raschen und darum vielfach störenden Eingreifen in den natür-lichen, allmäligen Entwickciungsgang der Dinge, bevor er noch von demchristlichen Geiste vollkommen durchdrungen war. Auch bedurfte das Ehristcn-thum, seither auf's blutigste verfolgt, zunächst nichts weiter, als der Duldungeines gerechten Kaisers, welcher jede Störung indem öffentlichen Gottes-dienste verhinderte, um bald nach Durchdringung aller Lebcnsverhaltniffc auchzum Throne zu gel'angen und sich diesem als die festeste Stütze zu erweisen.

Hiernach dürften manche Hanvlungcn Constantin'S ihren Erklärungsgrundfinken. Dem Beispiel seines Vaters getreu umgab er sich mit vielen ausden ihm liebgewordcnen Christen, entfernte jedoch als kluger Regent auchkic Heide» nicht gänzlich von steh, lind wenn er die den Christen in derVerfolgung zerstörten Kirchen wieder aufzubauen befahl und die Errichtungneuer gestattete, so ließ er doch auch die heidnischen Tempel nicht zerfallenund nahm selbst noch an heidnischen Opfern Theil. Gleichwohl trat feineVorliebe für die christliche Religion und das lebendige Interesse für diesebestimmthervor.

Sibon 313 entband er die Geistlichen der kathol. Kirche von Uebernahmeder lästigen Municipalämter'»; auch gab er ihnen (316) noch einen besonder»Beweis seiner Achtung und seines Vertrauens durch die Verordnungen: daß dieSklaven in den Kirchen rechtsgiltig entlasse» werden könnte»"»; daß die Bi-schöfe, wenn streikende Parteien mit denn Aussprüche des weltlichen Richters»»zufrieden seien, abermals rechtskräftig entscheiden dürsten"«. Die sek-limischen Donatisren forderte er nachdrücklich auf, sich dem llrthcilc der Bischöfezu unterwerfen fs. H. >09). Der Kirche gestattete er Vcrmächtnissc") an-zuiiehnicn (321), so wie er zum Unterhalte der Geistlichkeit in Afrika eine bedeu-tende Summe schenkte. Bei Ausschreibung einer allgemeinen Steuer wurde diekathol. Kircbe crimirt'», nicht die Heid««. Tempel. Der Feindseligkeit der Judengegen die Christen setzte er Schranken, und verbot ihnen christliche Sklaven zuhaben. Ebenso hob er nichrerc heidnische, den Christen anstößige Einrichiuugc»ans: das Antlitz des Menschen, nach dem Bilde Gottes geschaffen, sollte anVerbrechern nicht mehr geschändet l 315)°»; die Todesstrafe der Kreuzigunganö Ehrerbietung gegen den Erlöser aufgehoben'); de» zum Tode Verurtheiltcndie Leine nicht zerbrochen werden; die blutige«! Gladiarorenkämpfe sollten auf-hörcn'», was aber nicht zur Ausführung kam. Das altröniische AuSsctzcn undTobte» der Kinder suchte er dadurch zu beseitigen, daß er de» Eltern aus ^Staats-mitteln und aus seinen; Privatvermögen de» Unterhalt für die Kinder anwies").- Voll zarter Schonung für das Christenthum ist das Gesetz v. I. 32l, welcheswie ungestörte, würdige Sonntagsfeicr verschrieb'"», wie jenes, welches deneinzelnen Legionen eigene Geistlichen «nie einen; Zelte zur Feier deschristliche» Gottesdienstes zuwieS"). Inden; Coustantin mir diesen Gnnst-

l) Omi. 'Ilwockos. lil«. XVI. tit 2. Ivx. I. 2. Icknseh. I«. o. X, 7.p 2) stock, 'Ilisockns. IV, 7 l. »Äo'M-«. I. 8. 3» vita. staust.

^ - 4, stock. Vlmoch XVI, 2 4 5» stock. I'Iioock XI, 1. 1."> stock. I'kwock. IX, 40. 2 vgl. VIII. 15. 1. u. I'ch'O»' d. Aelt. opitouio c 4l.-7) I, 8 - 8) stock. 'I'Iwock. XV, II. I. - 9) stock. I'lieock. XI,

f). 1. scke tckimontis). - >0) stock. 'I'Irsock. II. 8. 1. stock. .luntiii. III, 12. 3.-b"--eb. vitn staust. LI. IV, 18. - II) I, 8.