§. 68. Die Lage der Christen im .8. Jahrhundert.
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wirkte allmälig auf Diocletian, endlich entscheidend, als seine Siege gegendie Perser den Kaiser an den früher» Glanz der Römerherrschaft erinnerten.Der Wunsch, den heidnischen Staat in seinem alten Glanze wiederherzustellen,wurde mächtig angeregt, zumal Diocletian auch wohl erkannt hatte, daßdasChristenthummitdemrömischenStaateunvereinbarsei.Seine Absicht allseitig mit Gründen zu belegen, berief er Rechtsgelehrte(Hieroklcs), Feldherren und Statthalter zu einer Bcrathung. Die Einge-weide der Thiere wurden erforscht, der miletische Apollo befragt: Allessprach gegen die Christen')! Galerius wußte den günstigen Augen-blick zu benützen. Zum Erstaunen der seither harmlosen Christen stürzteeine Kriegerrotte an einem heidnischen Hauptfeste in die herrliche Kirche zuNikomedlen und zerstörte sie (23. Febr. 303). Tags daraus befahl einkaiserliches Dccret: die gottesdienstlichen Versammlungen der Christen solltenverboten sein, alle Kirchen und heil. Bücher der Christen verbrannt, dieKirchengütcr confiseirt werden; wer dem Christenthum nicht entsage, sollealler Bürgerrechte und Würden beraubt werden'); Anklagen gegen die Chri-sten sollten gestattet sein und, wenn diese den Glauben nicht freiwillig ver-leugnen, die Folter gegen sie angewendet werden; die christlichen Sklaven,so lange sie Christen bleiben, nie freigclaffen werden dürfen. Das wahr-scheinlich von Galerius selbst im kaiserlichen Palaste angelegte Feuer unddie in Armenien und Syrien entstandenen Empörungen, sowie der Wider-stand einzelner Christen wurden zu ihrem Nachtheile ausgebcutet. Das ver-anlaßt«: ein zweites Edict (303): alle Bischöfe und Geistliche sollten ein-gekerkert und auf jede Art zum Opfern gezwungen werden. Diocletianhoffte, wenn die Bischöfe und Lehrer überwunden wären, so würden die Ge-meinden dem Beispiele der Vorsteher folgen. Abermals befahl ein drit-tes Edict: alle Gefangenen, die geopfert hätten, freizulaffen, die sichaber weigerten, durch Folter und Martern dazu zu zwingen. Damals sahdie Kirche Viele sterben, ganze Schaaren von Männern und Weibern miteinem gewissen unbeschreiblichen göttlichen Muthe sich in brennende Scheiter-haufen stürzen oder ins Meer versenken; Manche aber auch den Glaubenverleugnen und die verlangten h. Bücher auslicfern itrailitores), wogegender afrikanische Bischof Felix mit rückhaltloser Entschiedenheit auf die Frage:ob er vielleicht keineh. Bücher besitze, antwortete: „wohl habe ich solche,a b cr ich gebe si e n i ch t h crau s" und dafür den Märtyrertod litt. Den-noch war die Absicht Dioeletian's immer noch nicht vollkommen erreicht;daher erschien ein viertes Edict (304), das für alle Hartnäckigen zwischendem Darbringen heidnischer Opfer und derTodesstrafe die Wahl ließ ^).
.Die Statthalter und heidnischen Gerichte beeiferten sich, diesen Befehl zuVollstrecker!; der Proconsul Phrygiens ließ eine mit Christen angefülltc Kircher »ach Eusebius sogar eine ganze von Christen bewohnte Stadt) verbrennen').Schauerlich ist die Kunde von der Menge der gefallenen Opfer; wer möchtedie nicht Verzeichneten zählen?
Am meisten hatte die Kirche im Orient unter Diocletian und Galeriusgelitten. Sogar die beiden Gemahlinnen derselben Prisca und Valeria,
t) Tactant. ,Ie mortib. psosseutor. c. 10.11. äs vitn Onnst. HI. II, 50.
2) Daetant. I. I. o. 13. k. o. VIII, 2. Das 2tc u. 3tc Edict bei
Lused. b. e. VIII, 6.
3> LEd. üo martvril,. kulant. c. 3. als Anhang zu LV>?sV I>. e. Iil>. VIII.am Ende. — 4) Daetcmt. iu8t.it. V, 11. Lüseb. Ii. o. VIII. 4. 8. 9—13.