33. Dir von Christus ungeordnete Hierarchie.
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l 1 Petr. 5, I., ». UJoh. 1, i.,;,und dasselbe thaten die Bischöfe »vch im2, u. 3. Jahrh., wo ihr Vorrang vor den Priestern doch allgemein anerkannt war.Sic waren ja zugleich auch Priester, diese aber nicht Bischöfe!
ich Daß die christliche» Vorstchcrämtcr in die Bezeichnung r-ri,--»-«,! xxi S-Lx-»--,-usannncngefaßt werden lPhil. l, l.; 1 Tim. 3, l. 8. u. Cloin. liain. o,>. 1. nO(larintli. c, 42.). Doch sind in der Grußformel des encpclische» Brieses au diePhilipper: „an die Heiligen in Philipp! mit den Bischöfen und Diakonen",» dem ?IuruI. -t,-- ohne Artikel i wie Tit. l, 5.) zugleich die Bi-
schöfe der Kirchen Makedoniens nicht aber etwaige Priester in Phili. mit inbegriffen,was eine Vergleichung von Phill. 4, 13. mit U Korinth. 1l, 8. 0. bestätigt.Auch darf angenommen werden, daß in de» von de» Aposteln gegründeten Kirchenhäufig nur ein Bischof mit einem oder mehreren Diakonen eingesetzt worden sind;ihcils weil dies dem nächsten Bedürfnisse entsprach, thcils weil sich gleich Anfangsnicht eine hinreichende Anzahl von Männern fanden, die zur Pricsterwürde fähiggewesen wären. Das gibt zugleich über die 2tc Stelle I Tim. 3, l. 8. den rich-tige» Aufschluß. Die Berufung aber ans den apostvl. Vater Clemens von Romals Zeugen des nur zw cithciligcn Vorstchcramtcs von B i sch ö fens—Priestern >und Diakonen ist unstatthaft. Denn in der oben (G. 101.) niitgctheiltcn Stelleder ap. I ml Oorintü. o. 4V. muß das drcithcilige Vorsteheramt nach dem Co ti-telte zugleich auf das N. wie auf das A. T. bezogen werden. Dagegen ist derurgirtc Ausspruch aus e 42. am Schluffe*) nur eine Allcgation aus Jesaia 00,17. Zudem ist von Clemens neben den Bischöfen und Diakonen auch der Prie-ster specicll gedacht o. 57. und wohl auch o. 21., wie dies in den Briefen desapostol. Vaters Ignatius ganz konstant geschieht. Endlich setzen wir den geg-nerisch angezogcncn Bibclstellcu das 15tc Capitel der Apostelgeschichte entge-gen, wo fünfmal neben den Aposteln lBischöfen) erwähnt werden
( 13, 2. 0. 22. 23 u. 41. ,.
Die eben erwähnten Presbyter wurden von den Bischöfen, sobald sichdie Gemeinde mehrte, zu Mitgchilscn erhoben und spendeten gleich ihnen dieSacramcnte. Doch war dies nicht eine blos zeitweilig übertragene Gewalt,die ihnen ohne vollgiltige Gründe wieder genommen werden konnte; vielmehrunterschieden sic sich von den Bischöfen nur darin, daß sie in der Ausübungihres Amtes von denselben abhängig waren (I Tim. 5, 17.), und daö Prie-. sterthum auch nicht durch Ordination fortpflanzen konnten °).
Die dritte Stufe in dem von Christus angcordneten kirchlichen Vorstandebildeten die Diakonen (<1cr-.>!<inut). Sie sind die Nachfolger der von denAposteln erwählten 7 Armenpflcger siApg. 6, 1 ff.). Doch deutet die An-forderung an dieselben: „voll des heil. Geistes und der Wahrheit zu sein"ans noch andere, ungleich höhere Amtspflichten, wie sie denn auch wirklichpredigte» und tauften s. Apg. a. 7. u. 8/ 12. 38. 40.; vgl. 1 Tim. 3, 8.^).
Wie hiernach die Bischöfe als die vollgiltige» Erben der Apostelgewaltund die Fortsetzcr des Apostolats erscheinen, so fehlt cS selbst im apostolischenZeitalter nicht an geschichtlichen Andeutungen dafür, daß auch der dem Petrusüberwiesene Primat, zur Znsammenhaltung Aller in der Einheit deö Glau-
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*> Auch werden im N. T. Diakonissinnen u. Prcsbptcrinncn er-wähnt, denen thcils wcibl. Krankenpflege, theils Ucaufsichtigung u. Belehrung derJüngern ihres Geschlechtes oblagen i Nöm. 10, 1. s-äx-^xi-;. Tit. 2, 3. usi--;.)
Gewöhnlich aus den Wittwen, seltener aus de» Jungfrauen gewählt, vgl. 1 Timoth.5, !). Gegen »de kirchliche Bedeutung spricht I Kor. 14, 34.: wnliorvs tai oautin orrlerilu.^