§. 7. Unparteilichkeit des Kirchenhistorikers.
9
vollbringt mit Freiheit seine Thaten, die Gott zu dem von ihm gesetztenhöchsten Ziele hinleitct. Je bestimmter die christliche Kirche also in ihremWesen und Ziele erfaßt wird, um so mehr werden die Hauptentwickclungs-Momente dann in dem geschichtlichen Verlaufe als ein System gottmensch-licher Thaten ) erscheinen und die allmälige Ausführung des PlanesGottes mit der Menschheit ahnen lassen. Die vollständige Darlegung die-ses Pragmatismus freilich kann nur Gott selbst geben (Apokal. 5, 3—5.),oder wem er es offenbaren möchte. Die Aufgabe würde dann am vollkommen-sten gelöst sein, wenn dieDarstellung uns anschaulich und überzeugend vvrführte,daß die Menschheit in den aufeinanderfolgenden Epochen wie an Alter so anWeisheit, Erkcnntniß und Tugend unter denselben Bedingungen wachse undfortschreite, wie der einzelne Mensch in Jahren.
Wird diesen Anforderungen endlich noch mit einem überall hervortreten-den sittlichen Ernste, theologischer Gesinnung und in einer, dem erhabenenGegenstände würdigen Sprache genug gethan, so ist Alles geleistet, was derKG. den Charakter der Wissenschaft verleiht.
§. 7. Unparteilichkeit des Kirchenhistorikers.
Die Alten pflegten vom Historiker zu sagen: er dürfe weder Vaterlandnoch Religion haben; in neuerer Zeit dringt man auf eine gänzliche Vor-aussetzungslosigkeit, besonders bei dem Kirchenhistoriker. Beides istgleich unmöglich. Niemand vermag sich der in früher Jugend bereits einge-wurzelten Idee des Vaterlandes, der Religion und eines bestimmten Kirchen-thums zu entwinden; unwillkürlich wird er davon beherrscht. Und diejenigen,welche von gänzlicher Voraussetzungslosigkeit viel zu reden wissen, sind geradein recht willkürlichen Voraussetzungen besangen. Das Gesetz der Unpartei-lichkeit macht derartige Anforderungen nicht; cs legt vielmehr dem Kirchen-historiker nur die Pflicht auf: 1) daß er niemals mit Wissen und absichtlichden Thatbestand, der seiner religiösen Ueberzeugung unangenehm erscheint,verdrehe (Jesaia 5, 20.), sondern gewissenhaft die Bedingungen erforscheund vorführe, unter welchen sich derselbe so bildete, und ihn dann mit Unpar-lichkeit und Humanität beurtheile; 2) daß er rücksichtslos die zu verschie-denen Zeiten hervorgetretenen Gebrechen seiner Kirche anerkenne und nichtverschweige. Durch das entgegengesetzte Bestreben würde er auch offenbarmehr gegen als für das Interesse seiner Kirche sein^). Ist diesen Anfor-derungen genügt, so lasse der Kirchenhistoriker seine bestimmte confessionelleUeberzeugung offen hervortreten, er präge dieselbe seinem Werke tief ein, dasbegründet einen Vorzug desselben, verleiht demselben einen bestimmten Cha-rakter, Wem könnte auch das Unentschiedene, Charakterlose gefallen! Dieswird aber hier besonders bei Darstellung der Häresien hervortretcn, da die inder Kirche Christi angenommene objectiv «Wahrheit den nothwendigenGegensatz zu allen christlichen Particularmeinungen bestimmt und scharf aus-geprägt hat. Hier verschwindet die Indifferenz der griechischen und römischenPhilosophie, wo es in Ermangelung einer höheren übernatürlichen Autori-tät keine objective Unfehlbarkeit und Wahrheit gab, und darum alle sichwidersprechenden philosophischen Schulen einander gleiches Recht einräumenmußten').
Il bDieringer: System der göttl. Thaten des Christenthums. 2. A.Mainz. 1857.
2) Lernai'ck. ex. 42 aä Henrik?, srelüsp. 8enon.: major srit coutusio voluissocekare, cum ceka-'r negueat. —3) Bgl. O/cero, guas8tionesaeaüemicaoll,36—41.