Durch Kabinets-Befehl vom 18. Januar 1S30 *)wurde ferner eine 4te Klasse des Ordens und auch
*) Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König vonPreussen etc. etc.
haben es angemessen gefunden, die 2te Klasse des rothcnAdler-Ordens in 2 besondere Abtheilungen einzntheilen nmlder ersteren derselben als eine höhere Auszeichnung neben deubisherigen Insignien dieser Klasse einen viereckigten Stern,auf welchem das Kreuz dieses Ordens mit dem Mittelstiickdes Sterns erster Klasse sich befindet (Fig. 10.), der zu-gleich mit den unverändert bleibenden Insignien um denHals, auf der linken Brust mit der Spitze nach oben getra-gen werden soll, beizufügen, so dass die zeitherige 2teKlasse künftig aus der 2ten Klasse mit dem Stern, undaus der 2ten Klasse ohne Stern bestehen soll, welche Letz-tere wie bisher und ohne Zusatz die 2te Klasse zu nennen ist.Die Distinction des Eichenlaubs verbleibt, und wenn der Zu-satz: mit Eichenlaub und mit dem Stern in der Ordre an dieGeneral-Ordens-Commission enthalten ist, wird das Kreutzim Stern ebenfalls mit Eichenlaub versehen. (Fig. 10. 11.)
Ausserdem haben Wir beschlossen, das allgemeine Ehren-zeichen erster Klasse zur vierten Klasse des rothen Adler-Ordens zu erheben, und blos ein Allgemeines Ehrenzeichenin der jetzigen Form einer silbernen Medaille mit der In-schrift: Verdienst um deu Staat, bestehen zu lassen (Fig. 14.),statt welcher das silberne Kreuz vierter Klasse des rothenAdler-Ordens von jetzt an einen Adler, gleich dem der3ten Klasse in erhabener Arbeit enthält.
Diejenigen Inhaber des allgemeinen Ehrenzeichens ersterKlasse werden hierdurch zu Inhabern des rothen Adler-Ordens4ter Klasse crcirt, ohne dass es einer neuen Ausfertigungdes Verleihungs-Decrets bedarf. Der Austausch des zeitheri-gen Kreuzes findet nicht statt, es steht jedoch den Inhabernfrei, sich ein neues, nach der hier gegebenen Bestimmung,anfertigen zn lassen.
Urkundlich unter Unserer Allerhöchst eigenhändigen Un-terschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Geschehen und gegeben Berlin den 18. Januar 1830.
L. S. Friedrich Wilhelm.