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Ritter-Orden und Ehrenzeichen der königl. preussischen Monarchie
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Der König Friedrich Wilhelm IH. bestimmt in derErweiterung« - Urkunde für die Preussisclien Ordenvom 18. Januar 1810 §. 9., dass der Orden pour lemerite künftig nur für das im Kampfe gegen denFeind erworbene Verdienst, erworben werden kann.Er bestimmt ferner in der Urkunde über die Stiftungdes eisernen Kreuzes vom 10. März 1813 §. 3., dassder Orden pour le merite in ausserordentlichen Fällenmit 3 goldenen Eichblättern am Ringe ertheilt (Fig. 23.),und an einem schwarzen Rande mit 3 silbernen Strei-fen, um den Hals getragen werden soll. (Fig. 34.)

Königl. Preuss. St. Johanniter-Orden.

Urkunde über die Einrichtung vom 23. Mai 1812.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden Königvon Preussen etc. etc.

Durch Unser Edict vom 30. October 1810 sindaus den darin angeführten Gründen, so wie in Ge-mässheit dieses Edicts durch Unsere Urkunde vom23. Januar 1811, die Ballei Brandenburg des St. Jo-hanniter - Ordens, das Ilerrcnmeistcrtlmm, so wiedie Commendcn derselben gänzlich aufgelöst, unddie sämmtlichcn Güter des Ilerrenmeistertliums undder Commenden dieser Ballei sind als Staatsgütereingezogen worden.

Wir bestätigen

I.

durch Unsere gegenwärtige Urkunde diese gänzlicheAuflösung und Erlöschung der Ballei Brandenburgdes Johanniter - Ordens, des Ilerrenmeistertliumsund der Commenden derselben, so wie die Einzie-hung der sämmtlichcn Güter des Ilerrenmeistertliumsund der Commenden dieser Ballei als Staatsgüter;