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I)cr König Friedrich Wilhelm III. bestimmt durchKabiuets - Befehl vom 18. Januar 1811, dass alle zu
und die seitherige Verfassung; jedoch werden Wir künftigstatt des bis dahin üblichen Kreuzes, ein Kreuz von glei-cher Farbe und Grösse, aber ohne Spitzen und ohne goldnoAusfüllung crtheilen. Diesos weiss cinaillirlc Kreuz soll indem runden Miltelschildo auf der einen Seite den rothenAdler und auf der andern Unsern Namenszug F. W. führen.(Fig. 6.)
Die zweite jetzt neu gestiftete Klasse des rothen Adler-Ordens, soll dasselbe neue Kreuz jedoch etwas kleiner, aneinem schmalen Bande von der Farbe des mit der erstenKlasse verbundenen Cordons um den Hals tragen. (Fig. 9.)
Die dritte jetzt neu errichtete Klasse trägt eben diesesneue Kreuz mit demselben etwas schmälern Bande im Knopf-loche. Ein Stern auf der Brust ist mit diesen neuen Klassennicht verbunden. ( Fig. 8.)
Wie eine Klasse ohne oder mit der andern zusammen-getragen werden soll, wird noch besonders bestimmt werden.
§• 6 .
Die allgemeine Verdienst - Medaille, sowohl die goldeneals die silberne, wird mit dem Bande des rothen Adler-Ordens im Knoplloche getragen. Da» Band ist also weissgewässert mit einem orange lärbenen Streifen auf jedemBande.
Diese beiden Medaillen bilden in sich ein Ganzes, sodass die goldene die silberne aufhebt.
§■ 7 .
Zur zweiten Haupt-Abtheilung gehören: der schon be-stehende Orden pour le merile, die seitherige goldene undsilberne Medaille am schwarz - weiss geränderten Bande.(Fig. 16. 38. 39.)
§• 8 .
Auch zwischen diesen Orden und Ehrenzeichen derzweiten Haupt - Abtheilung findet die so eben angegebenoOrdnung von oben herab statt, doch bilden nur die dazugehörigen Medaillen in sich ein Ganzes.