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Ritter-Orden und Ehrenzeichen der königl. preussischen Monarchie
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Der König Friedrich Wilhelm 111. fügt durchKtibiiiets-Befehl vom 18. Januar 1810 *) dem Orden»och eine 2te und 3te Klasse hinzu. CFig. 8. 9.)

*} Erweiterung»-Urkunde für die Königlich Prcussisclicn Ordenuud Ehrenzeichen vom 18. Januar 1810.

Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König vonPrcussen etc. etc.

Bei dem Werth, welchen das National-Verdienst jederArt für Uns und den Staat hat, wollen Wir es auch all-gemein durch öffentliche Auszeichnung ehren, belohnen undermuntern.

Zu diesem Zweck fügen Wir den bestehenden Ordenund Ehrenzeichen Unserer Monarchie hierdurch noch eine2t e und 3te Klasse des rothen Adler-Ordens und Verdienst-Medaillen an dem Bande dieses Ordens-hinzu. CFig. 8. 9.)

S- 1 .

Die Orden und Ehrenzeichen Unsers Staats zerfallen da-her künftig in zwei Hauplabtheilungen. Die erste wird imAllgemeinen das ausgezeichnete Verdienst um den Staat,die zweite insbesondere das im Kampf gegen den Feind er-worbene Verdienst, ehren, belohnen, und ermuntern.

§. 2 .

Zur ersten Haupt - Abtheilung gehören: der schwarzeAdler-Orden, der rothe Adler-Orden erster, zweiter unddritter Klasse, die goldue und silberne Verdienst-Medaillean dem Baude des rothen Adler - Ordens.

§. 3.

Zwischen diesen Orden und Ehrenzeichen der erstenHaupt-Abtheilung findet die so eben ausgesprochene Abstu-fung von oben herab statt.

§ 4.

Der schwarze Adler-Orden verbleibt in seiner bisheri-gen Verfassung auf den Grund der Statuten vom 18. Januar

1701.

8. 5.

Bei dem rotht'ii Adler-Orden gilt für die erste Klassedesselben die Bestiitigungs-Urkunde vom 12. Juuius 1792