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Der König Friedrich Wilhelm 111. fügt durchKtibiiiets-Befehl vom 18. Januar 1810 *) dem Orden»och eine 2te und 3te Klasse hinzu. CFig. 8. 9.)
*} Erweiterung»-Urkunde für die Königlich Prcussisclicn Ordenuud Ehrenzeichen vom 18. Januar 1810.
Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König vonPrcussen etc. etc.
Bei dem Werth, welchen das National-Verdienst jederArt für Uns und den Staat hat, wollen Wir es auch all-gemein durch öffentliche Auszeichnung ehren, belohnen undermuntern.
Zu diesem Zweck fügen Wir den bestehenden Ordenund Ehrenzeichen Unserer Monarchie hierdurch noch eine2t e und 3te Klasse des rothen Adler-Ordens und Verdienst-Medaillen an dem Bande dieses Ordens-hinzu. CFig. 8. 9.)
S- 1 .
Die Orden und Ehrenzeichen Unsers Staats zerfallen da-her künftig in zwei Hauplabtheilungen. Die erste wird imAllgemeinen das ausgezeichnete Verdienst um den Staat,die zweite insbesondere das im Kampf gegen den Feind er-worbene Verdienst, ehren, belohnen, und ermuntern.
§. 2 .
Zur ersten Haupt - Abtheilung gehören: der schwarzeAdler-Orden, der rothe Adler-Orden erster, zweiter unddritter Klasse, die goldue und silberne Verdienst-Medaillean dem Baude des rothen Adler - Ordens.
§. 3.
Zwischen diesen Orden und Ehrenzeichen der erstenHaupt-Abtheilung findet die so eben ausgesprochene Abstu-fung von oben herab statt.
§• 4.
Der schwarze Adler-Orden verbleibt in seiner bisheri-gen Verfassung auf den Grund der Statuten vom 18. Januar
1701.
8. 5.
Bei dem rotht'ii Adler-Orden gilt für die erste Klassedesselben die Bestiitigungs-Urkunde vom 12. Juuius 1792