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Ritter-Orden und Ehrenzeichen der königl. preussischen Monarchie
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.lene zu einem offenbaliren Zeugniss Ihres Wohl-verhaltens, diese zu einer Erinnerung des gleichenßeruffes, den Sie mit Uns von GOTT dem Herrnhaben, über Recht und Gerechtigkeit an GOTTESStat zu halten.

Aber alle diese Absichten wird man mit meh-rerem aus Unsern Ordens-Statuten ersehen, die Wirsowohl dem Orden zu desto besserer Ordnung alsauch Unsern Rittern zn desto genauerer Nachrichtder Ihnen obliegenden Pflicht in folgenden Articulenabfassen lassen:

I.

Anfänglich; Weilen Wir der Stiffter und Urhe-ber dieses Ordens seyn, selbigen auch seines ob-erwelmten Absehens halber in sonderbaren Ehrengehalten wissen wollen, so erklären Wir Uns undUnsere künftig nach GOTTES Willen habende Erbenund Nachkommen an der Preussisclien Krön, zuniOberhaupte, Souverain und Meister dieses Ordens,wollen auch von männiglich dafür anerkannt, ver-ehret und also genannt seyn.

Und gleich wie Wir diesen Orden eben bei Fun-dirung Unsers Reichs und zu gleicher Zeit mit Un-serer Krone gestifftet; Also wollen Wir auch allenUnsern Nachkommen an der Preussisclien Krönausdrücklich aufgegeben, und sie verbunden haben,dass sie zum Andenken des Stiffters, und der neugestift'teten Krone, auch den mit dieser Krone zu-gleich gestiffteten Orden unverändert beybelialten,und selbigen dem Königreich Preussen auf ewig ein-verleibt seyn lassen sollen.

II.

Wie es nicht allein natürlich ist, dass man das-jenige, womit wenige beehrt werden, demjenigenvorziehet, so vielen wiederfahren kann.