896 Schulen (philosophische) Schulgesetze
let wird, geschieht cs nach den Grundsätzen des Klerus in alter scholastischer Weise;das niedere Schulwesen entbehrt der Ordnung und Methode, und an vielen Ortenist gar keine Anstalt zur Elementarbildung. Die höhern Stände helfen sich durchPensionsanstalten im franz. Style und Sendung ihrer Kinder ins Ausland. Por-tugal steht um Weniges höher; doch fand daselbst vor D. Miguel's TyranneiLeine Unterbrechung des öffentlichen Unterrichts statt. 31.
Schulen (philosophische), s. Philosophie.
Schulen (künstlerische), Gesangschnlen, Malerschulen, s. Malerei,
-und Italienische Kunst, Italienische Musik, Französische Mu-sik, Französische Schule re.
Schulenburg (von der). Aus diesem seit dem 12. Jahrh. bekannten,Dermalen in 2 Haupt- und mehren Nebenlinien blühenden Geschlecht«nennen wirfotzende: Matthias Johann, Graf von der S., geb. 1660, befehligteals Generallieut. in sächs. Diensten ein sächs. Corps in Polen gegen Karl XII. Erwurde von diesem am 12. Oct. 1704 bei Puniz angegriffen, hielt zwar den Angriffaus, machte aber noch in der Nacht, unter den schwierigsten Umständen, fast ganzohne Reiterei und immer gegen einen kühnen und raschen Feind kämpfend, einennicht unberühmten Rückzug nach Schlesien. 1711 ward er Generalfeldmarschall'der Republik Venedig und erwarb sich durch die Vertheidigung der (1715) von denTürken belagerten Festung Korfu große Verdienste, zu deren Andenken die Republikfeine Bildsäule auf den öffentlichen Platz zu Korfu setzen ließ. Er starb zu VeronaL747. (S. Varnhagcn v. Ense's Biographie desselben.) — Achaz v. d. S., k. z,;pveuß. Generallieut. der Cavalerie rc., geb. 1669 zu Apenburg in der Altmark, stu- jdlvte zu Frankfurt und trat 1690 unter der Regierung des Kurfürsten Friedrich 111.
-in preuß. Kriegsdienste. Besonders zeichnete er sich in dem span. Erbfolgekriege aus,
>wo er bei Oudenarde (1708), Lille, Malplaquet (1709) und Mons rühmlich ge-fachten. Er starb 1731. Großes Verdienst hat er sich um die Schulen für Sol-datenkinder erworben.— AdolfFriedrich, Grafv. d. S., k. preuß. Gene-rallicut. der Reiterei, Ritter des schwarzen Adlerordens, geb. zu Wolfenbüktel 1685,studirte auf der Ritterakademie zu Lüneburg, dann zu Utrecht. Von 1705—13 !
befand er sich in hanöverschen Diensten und focht in den Schlachten von Oudenardeamd Malplaquet als Major. Von hier trat er in preuß. Dienste, wo er unterFriedr >
rich Wilhelm 1. dem pommerschen Feldzuge und dem am Rhein 1734 beiwohnte. !
Unter Friedrich 1l. focht er bei Molwitz (1741). Obgleich verwundet, verließ er die ^
Schlachtnicht; eine zweite Wunde gab ihm den Tod.— Levin Rudolf», d. "
«S., k. preuß. Generallieut. und wirkl. Staats- und Kriegsminister, geb. 1727,befand sich während des siebenjahc. Krieges immer in dem Gefolge Friedrichs H.Erstarb1788.— Der Graf v. d. Schulenburg-Wolfsburg, Herzogs. ^braunschweig. Staatsm-inister, der nach dem Tode des Herzogs bei Quatre-Bras !"vom Pcinzen-Regenten v. England an die Spitze der Landesverwaltung im Herzog- !lhum Braunschweig gestellt worden war, hatte sich früher im preuß. Staatsdienste,dann an der Spitze der Stände, sowol im Königreiche Westfalen als im KönigreicheHanover, allgemeine Achtung erworben. Er starb auf seinem Gute Wolssburgden 25. Dec. 1818.
Schulgesetze sind in weiterer Bedeutung die Grundsätze, nach welchen dieinnere und äußere Einrichtung einer Schule bestimmt ist, und die mithin von den beieiner Schule angestellten Personen zu beachten und als Gesetze, dem Geiste oder >Buchstaben nach, zu beobachten sind. In engerer und gewöhnlicher Bedeutungversteht man darunter die Vorschriften, nach welchen sich Schüler einer Schule zurichten haben. In manchen Schulen findet man besondere Schulgesetze darum über-flüssig, weil die Schüler in den Lehrstunden, welche dem Unterrichte in der Moralbestimmt sind, auch mit den Pflichten, die sie als Schüler zu beobachten haben, be-