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9 (1830) R bis Schu
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Sachsen. I. Ältere Geschichte

einigt wurden. Doch sollten sie alle ihre bisherigen Rechte und Gesetze behalten undzu keinen besonder» Abgaben an den neuen Oberherrn verpflichtet sein. Wenn-gleich Karl für die Entwilderung und Bildung der Sachsen durch viele im Umsangeihres Gebietes angelegte Bisthümer und Schulen (zu Osnabrück, Minden, Bre-men, Verden, Paderborn, Münster, Hildesheim u. s. w.) sorgte, so verfielen dochüberhaupt seine für Wissenschaften und für die Kirche begründeten Anstalten unterden innern und äußern Unruhen während der Regierung der unmittelbaren Nachfol-ger aus s. Hause. Als aber unter dem kräftigsten s. Enkel, unter Ludwig dem Deut-schen, im Verduner Vertrage (843) Deutschland ein eignes Reich und von Frankreichauf immer getrennt ward, da bildeten die Sachsen einen der mächtigsten Stämme inder Reihe der 6 zu Deutschland gehörenden Völkerschaften: der Ostfranken, derSachsen, der Friesen, der Thüringer, der Schwaben und Baicrn. Schon unterLudwigs Regierung wird (845) Ludolf, welcher große Erbgüter in Ostfalen besaß,als Herzog von Sachsen genannt. Sein ältester Sohn Bruno folgte dem Vater indieser Würde (859), erbaute (861) Braunschweig und siel (880) im Kampfe gegendie Normänner; die Herzog!- Würde ging auf s. jüngern Bruder, Otto den Erlauch-ten , über. Dieser, der entweder nur beträchtliche Familienländer in Thüringen,oder das Herzogthum Thüringen selbst, sowie Sachsen als deutsches Reichslchn be-saß, lehnte, nach dem Erlöschen des Carolingischen Geschlechts in Deutschland mitLudwig dem Kinde (911), die ihm angeborene deutsche Krone ab und leitete die Wahlder Nation aus den ostfränkischcn Grafen Konrad. Allein Koncad schlug selbst beis. Tode den Sohn Ottos des Erlauchten, den kräftigen Herzog Heinrich v. Sachsen, izu s. Nachfolger vor, und so trugen Heinrich und nach ihm, in unmittelbarer Folge, §s. Sohn, Enkel und Urenkel, Otto I., ll., 111., die deutsche Krone. Unter diesen4 Fürsten aus dem sächsischen Hause warHeinrichl. (s. d.) der kräftigste und aus-gezeichnetste. Er hatte das Herzogthum Sachsen beibehalten ; allein s. Sohn Otto l.

(reg. von 936 973) ertheilte cs einem seiner Verwandten, dem tapfern eingebo-renen Sachsen, Hermann Bi'llung. Dieses Billung'schc Haus der Herzoge vonSachsen erlosch 1106 mit dem Herzoge Magnus, worauf Kaiser Heinrich V. dmGrafen Lothar von Supplinburg und Qucrfurt mit Sachsen belehnte. Nachdemaber dieser (1125) den deutschen Thron bestiegen hatte, übertrug er Sachsen, dasgegen O. bis an Pommern und Mecklenburg, gegen S. bis an die Unstrut, gegen ;W. bis an den Rhein, und gegen N. bis an die Eider sich erstreckte, seinem Schwie- isgersohne, dem Herzoge Heinrich dem Stolzen von Baiern, der im Mannsstammevon dem Guelsischen Hause abstammte, durch seine Mutter aber der Enkel desletzten sächsischen Herzogs Magnus war. Allein nur zwei Guelfen, Heinrichder Stolze und sein kräftiger Sohn, Heinrich der Löwe, beherrschten, untcrab-wechselnden Schicksalen, zugleich die beiden mächtigsten Herzogthümer Deutsch-lands in der damaligen Zeit; denn die Ländergier der Feinde des Löwen, beson-ders unter den geistlichen norddeutschen Fürsten, und die auf die Schwächung dergrößten Reichsvasallen berechnete Politik Kaiser Friedrichs I. trafen zusammen indem beabsichtigten Sturze jenes Fürsten. Die über ihn 1180 ausgesprocheneReichsachl war der Wendepunkt seiner politischen Macht. Kaum konnte seinemHause das braunschweigische Erbland gerettet werden; das Herzogthum Baiernkam an das Wittclsbachische Haus; das Herzogthum Sachsen aber an Bernhardvon Askanien, den Enkel des Herzogs Magnus von seiner zweiten Tochter, diemit dem Askanier Albrecht dem Bär vermählt gewesen war. Es begann also mit1180 der Askanische Mannsstamm der Herzoge von Sachsen. Allein Bernhardbesaß zu wenig Macht durch seine Familicnbcsitzungen, um die vom Kaiser beabsich-tigte Zersplitterung des großen Herzogthums Sachsen hindern zu können. Die bis-herige Hauptstadt desselben, Lübeck, ward eine freie Stadt; der Erzbischof vonKöln setzte sich in den Besitz des Herzogthums Westfalen; mehre geistliche und welts.