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und Witzes", trat R. 1741 zuerst als Satyriker auf. Seine in Zeitschriften ent-haltenen Aufsätze füllen die ersten 2 Bände seiner Schriften. Der 3. erschien 1752,betitelt „Satyrische Briefe"; 1755 der 4. Nach seinem Tode erschienen die vonihm gesammelten „Freundschaftlichen Briefe, nebst einer kurzen Biographie desVers. von Christian Felix Weiße" (1772). Neue Ausgabe seiner (auch ins Franz,und Holländ. übersetzten) Schriften Leipzig 1771, 6 Bde. R.'s reicher und echterWitz, sein feiner Beobachtungsgeist, seine heitere Laune, der aber ein moralischerErnst zum Grunde liegt, s. leichte und anziehende Darstellungsgabe und die zierlicheReinheit seiner Schreibart erheben ihn über die meisten seiner Zeitgenossen; undwenn er weniger gelesen wird, so liegt wol der Grund darin, daß Manches jetztnothwendig veraltet erscheinen muß, was damals treffend und anziehend war, auchüberhaupt mehr seinem Erfahrungskreise und den Sitten Sachsens angehörte.
Rabulist. Die Anwendung der Rechtswissenschaft zeigt häufig eine ver-kehrte Richtung, einmal indem sic von einer bloß buchstäblichen Gesetzkunde aus-geht und sich um den hohem Sinn und Zweck einer gesetzlichen Bestimmung nichtbekümmert, daher auch durch eine wörtliche Anwendung auf Falle, an welche manbei Abfassung des Gesetzes nicht dachte, oft der eigentlichen Absicht des Gesetzgebersgerade entgegenhandelt. In diesen Fehler sind schon ganz gelehrte und scharf-sinnige Männer verfallen, wenn sie bei der Auffassung eines Rechtssystems ent-weder die Aufklärungen der Geschichte (die Kenntniß der Verfassung, Religion undPhilosophie, der Sitten, der äußern und innern Verhältnisse eines Volks) verschmäh-ten, oder ihr historisches Studium der Gesetze nur auf Einzelheiten, nicht auf dieallgemeinem Grundlagen der Gesetzgebung gerichtet war. Einen Mann, welchemnur eine solche wörtliche Kunde der Gesetze beiwohnt, nannte man I-cZulesiis.Zweitens aber wird die Anwendung der Rechtswissenschaft nicht bloß fehlerhaft,sondern schändlich und strafbar, wenn die Bestimmungen der Gesetze durch Be-nutzung der im wörtlichen Ausdruck unvermeidlichen Unvollkommenheiten und durchlistigen Gebrauch der Formen dazu gemißbraucht werden, dem Unrecht den Siegzu verschaffen, die Processe zum Schaden beider Parteien in die Länge zu ziehenund wol gar die betrügerischen Absichten eines Clienten zu befördern. Für einensolchen Ränkeschmied braucht schon Festus das Wort rsbula. 37.
Na butin (Roger), Grafv. Bussy, geb, den 18. April 1618 zu Epiry inNivemois, ein Enkel des Grafen Franyvis v. Bussy-Nabutin, der sich durch seinen„Vvminontaire mir les ttnts lies guerres on 6sule bel^igue entre Henri II.et I'blnipereur Clurrle» V" bekanntmachte, diente im Rcgimente seines Vatersmit Ruhm und erhielt ansehnliche militairische Stellen. 1665 ward er Mitglied derfranz. Akademie; bald darauf erschien seine „Histoire »mourvuse ckes Kuules",ein Werk, welches die Galanterien zweier am Hofe sehr angesehenen Damen derWelt bekanntmachte. Diese Schrift fand sowol durch ihren zierlichen Styl alsdurch ihren Witz großen Beifall; allein Ludwig XIV., der dem Verf. ohnedies ab-geneigt war, ließ ihn in die Bastille setzen, dann auf seine Güter verweisen. Vonhier aus schrieb er eine Menge Briefe an den König, welche aber ohne Wirkungblieben. Aus Verdruß und um nicht in der Welt vergessen zu werden, machte erauf Boileau's Epistel über den Rheinübergang Ludwigs XIV. satyrische Bemer-kungen, bat aber Boileau durch einige Freunde um Verzeihung, als dieser ihn da-für züchtigen wollte. Nach 17jähriger Verweisung erhielt N. die Erlaubniß, indie Hauptstadt zurückkehren zu dürfen; da ihn aber Ludwig fortwährend gering-schätzig behandelte, so ging er wieder in seine Einsamkeit nach Chazen. Zu denEinfällen, die ihn hier beschäftigten, gehört die Einrichtung einer Gemäldegalerie,bestehend aus Bildnissen von Zeitgenossinnen, die er mit satyrischen Inschriften ver-sah. (S. Millin's „Reise in die mittägl. Depart. von Frankreich".) R. starb den g.April 1693 zu Autun in einem Alter von 75 Jahren.— Seinen Schriften ist Geist,