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Lykurgus
ten, gewisse Strafen fest, erschwerte den Neuvermählten das Beisammensein, da-mit sie ihre Begierden stets ungeschwächt erhalten sollten, und erlaubte abgelebtenund unvermögenden Männern, ihre Weiber an kraftvolle Jünglinge zu leihen, so-wie gesunden Männern, welche schwache und unvermögende Weiber hatten, sich an-dre Weiber zu nehmen. Die Kinder waren nicht Eigenthum der Ältern, sonderndes Staats. Dieser entschied zuerst,über das Leben und den Tod der Kinder undordnete dann, ohne alles Zuthun der Ältern, die Erziehung an. Um Mäßigkeit un-ter dem Wolke zu bewirken, verordnete er einen einfachen Bau der Häuser und ge-meinschaftliche Mahlzeiten, sowie er harte Strafen auf Schwelgerci und Trunken-beit setzte. Kein Fremder durfte sich länger, als es nöthig war, in Sparta aushal-ten; kein Spartaner, Kricgszeitcn ausgenommen, außer Landes gehen; keinerGold und Silber besitzen; zum Gelde sollte nur Eisen genommen werden, und end-lich sollten die Spartaner sich niemals den Wissenschaften widmen, nur die unent-behrlichsten Kenntnisse erlernen, keine Schauspiele aufführen, die Musik nichtweiter vervollkommnen, und weder Künstler noch Redner sollten sich, ohne Erlaub-niß der Obrigkeit, unter ihnen aufhalten. In der religiösen Verfassung Spartasänderte L. nichts; er benutzte sie im Gegentheile zu s. politischen Zwecken und verei-nigte die höchste Priesterwürde mit der königlichen. Er befahl eine einfache Beerdi-gung der Todten, untersagte alles öffentliche Wehklagen und schränkte die Privat-rraucr auf 11 Tage ein, ließ aber die Todten in der Stadt begraben und ihnenDenkmäler bei den Tempeln errichten, damit die Hoffnung, nach dem Tode dergl.Ehrenbezeigungen zu erhalten, die Furcht, das Leben zu verlieren, mindern möchte.In Rücksicht der Gcrechtigkcitspflege gab er nur wenige Gesetze; auch waren diesehinreichend, so lange es bei seinen übrigen Anordnungen blieb. Die entstandenenStreitigkeiten wurden entweder vom Könige, oder von der Volksversammlung, odervon der Gerusia, oder vielleicht am häufigsten durch unparteiische und billige Bürgerentschieden. Insbesondere gehört zu den Einrichtungen L.'s die kriegerische, jedesGefühl für Schmerz und Todesfurcht unterdrückende Erziehung der spartanischenJugend. Der Anfang eines Krieges war ihnen der Anfang eines Festes, und dasLager der Ort der Erholung, denn hier hörte alle Strenge der Lebensart aus, diesie zu Hause beobachten mußten; selbst die körperlichen Übungen verminderten sich.Siegen oder sterben war ihr höchstcrRuhm; cwigeSchmach hingegen trasdcnFei-gen und Fliehenden. Zur Erweckung des Muthes der Spartaner dienten auch nochdie Gesetze, daß Sparta nicht mit Mauern umgeben, daß keine Festungen bestürmt,mit demselben Feinde keine wiederholten Kriege geführt, die Geschlagenen nicht zuweit verfolgt, der Getödtetc nicht während des Treffens geplündert, und daß die ge-fallenen Helden auf eine feierliche Weise begraben, und ihrem Andenken Bildsäu-len, Feste und Tempel gewidmet wurden. Übrigens sollte Sparta, nach L.'s Mei-nung, kein eroberndes Volk werden, welches auch aus dem Verbote erhellt, Kriegs-flotten zu unterhalten. Die spartanische Negicrungsform des L. ist ebenso oft geta-delt als gelobt worden. Zu den Tadlern gehört insonderheit Plato, der den Lykur-gischen Gesetzen vorwirft, daß sie, mit gänzlicher Unterdrückung alles Menschlichen,die mechanische Tapferkeit zur ersten Tugend erhoben hätten, und daß gerade in die-ser Tödtung aller Menschheit der Keim zu den unzähligen Übeln begründet gewesenwäre, welche Laccdämon getroffen hätten und von diesem auch andern Völkern zu-bereitet worden wären. Perikles tadelte beim Thucydidcs, daß die Tugend der Spar-taner nur trübsinnig und einzig auf Furcht gegründet gewesen, und daß die Er-ziehung derselben sie unmenschlich und grausam gemacht habe. — Auch ein attischerRedner von Bedeutung führt den Namen Lykurgus. Er war ein älterer Zeitge-nosse des Demosthcnes, den er überlebte, und wird wegen seiner strengen Rechtlich-keit gerühmt. Nur eine seiner Reden hat sich erhalten, ausgezeichnet durch Kraft undWürde (neueAusg. derselben vonHeinrich, Osann und Becker, alle drei von 1821b