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6 (1830) K bis L
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Luynes Luzae

^ höchste physische Zweck des Menschen Wohlleben, auf dauernden Wohlstand ge-gründet, ist, so hat die Regierung beim Luxus nur die sehr bedingte Pflicht derEinschränkung, wenn Jemand durch denselben aus dem Zustande des Wohlstandeshcrabzusinken in Gefahr ist, oder die öffentliche Sittlichkeit und Religiosität dadurchverletzt wird. Der Luxus ist kein ausschließliches Vorrecht des Reichen, sondernjeder Mensch kann ihn nach seinen Vermögensumständcn anwenden, um durchmehre Gcnußmittel sich das Leben zu verschönern. Die häufigen Klagen der Vor-nehmen und Reichen über die Fortschritte und Nachtheile des Luxus scheinen größ-tenteils aus Stolz und Neid gegen die niedere Volksclaffe entsprungen zu sein,( indem die höhcrn Stände sich an den durch die Fortschritte des Gewerbfleißes un-verkennbar erweiterten Wohlstand der niedern Classen noch nicht gewöhnen können.Übrigens ist noch zu bemerken, daß von dem archischen Luxus- oder Aufwands-gesetze der Römer vom I. 572 an bis zu den ins Unendliche vervielfältigten Auf-wandsgesctzen der Franzosen, Schweizer, Schweden ic., alle Aufwandsgesetze stetsein fruchtloses Bestreben der Regierungen geblieben sind, und statt den Geist derNation umzuwandeln, diesen vielmehr verderbt und zum Schleichhandel geneigtgemacht haben.

Luynes (Charles Albert, Herzog v.), Günstling Ludwigs XIII., Königsvon Frankreich, geb. 1578. Sein Familienname war Alberti; seine Vorfahren,Florcntinische Edelleute, hatten sich 100 Jahre zuvor, aus Florenz vertrieben, inFrankreich niedergelassen. Er und seine beiden jüngern Bruder waren schon vonHeinrich IV. dem Dauphin zur Gesellschaft zugegeben worden; L. hatte sich aber^ besonders die Gewogenheit des jungen Königs durch die kindischen Zeitvertreibe, mitwelchen er ihn unterhielt, erworben, und dadurch den Grund zu seinem nachherigengroßen Einflüsse gelegt. Der Marschall d'Ancre, der damals Alles am franz. Hofevermochte, verschaffte ihm die Statthalterschaft von Ambosse, und doch war cSvorzüglich de Luynes, der den Marschall und dessen Gattin, welche die verwitweteKönigin Maria von Medici beherrschte, stürzte (1617). L. erhielt das ganze, vieleMillionen betragende Vermögen des Marschalls, verschiedene von dessen bisherigenStellen, und regierte nun ebenso unumschränkt wie Jener, nur noch schlimmer,denn er bereicherte sich in einem Jahre mehr, als der Marschall in 17 Jahren. Dieganze Regierung war in L.'s Händen; er vereitelte alle Unternehmungen der Mut-ter des Königs und der franz. Großen, die sich wider ihn verbunden hatten, und er-hielt 1621 die Würde eines Connetable, obgleich er die zu dieser Stelle ersoderli-^ chen Eigenschaften gar nicht besaß. Ludwig Xlll. wurde zuletzt seines Günstlings

j überdrüssig, und L. starb zu rechter Zeit (15. Dcc. 1621) im 43. I.

Luzac (Johann), Philolog und Publicist, geb. den 7. Aug. 1746 zu Ley-den, stammte aus einer in frühern Zeiten ihrer Religion wegen aus Frankreich ge-wanderten Familie. Nachdem er unter Valckenaer und Ruhnkcnius seine Stu-dien vollendet hatte, schlug er die ihm angebotenen Lehrstühle der Rechtswissen-schaft und der griech. Sprache zu Gröningen und Leyden auS und begab sich nachdem Harze, um sich der juridischen Praxis zu weihen. 1772 kehrte er nach Leydenzurück, um daselbst an der Herausgabe der von seinem Onkel Stephan L. gestiftetenLeydner Zeitung" Theil zu nehmen, einem Blatte, welches damals von den ersten^ Gelehrten und Staatsmännern Europas seines für die Zeitgeschichte wichtigen Jn-( Halts wegen begierig gelesen wurde. L. übernahm nach s. Onkels Tode (1787) dieRedaction desselben. *) Neben diesem Geschäft und der jurid. Praxis beschäftigte

*) DieXouveswtt vxtrsorllinniroa sie «livcwn suclroit»", ober wie man sie ge-wöhnlich nennt, die6n/.etto <1« wurde von Stephan Luzac und dessen Bru-

der Johann (dem Vater unsers Johann Luzac) gemeinschaftlich unternommen (1738).Johann Luzac der Vater war Buchdruckereibesitzcr in Leyden; Stephan hatte sich erstdem geistlichen Stande gewidmet, gab aber in der Folge die Theologie auf. Beide