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6 (1830) K bis L
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Kurfürsten

Pfalz, und im niederstachst Kreise mit dem Erzbischofe von Magdeburg und demKurfürsten von Braunschweig-Lüneburg; 3) hatte mehre Stimmen in den Neichs-coilegicn; 4) war Schutzherr des Johannitcrordcns in den brandcnburgischcn Lan-den. Endlich war Vili. der Kurfürst von Braunschweig-Lüneburg: 1) Erzschatz-mcister; 2) Condicectar des niederfächs. Kreises; 3) abwechselnd Bischof zu Os-nabrück; 4) hatte mehre Stimmen in den Rcichscoilcgien und war 5) Schutzherrüber einige Reichsstädte. Diese Verfassung der Kurfürsten mußte nothwendigdurch die im Frieden zu Luneville (1801) geschehene Abtretung des linken Rhein-ufecS an Frankreich Abänderungen erleiden; besonders schien der §. 7 den geistli- !chen Kurfürsten nachtheilig, worin nur der erblichen Fürsten gedacht wurde, , die .von dem deutschen Reiche Entschädigung erhalten sollten. Zwar wählten die Dom- !capitcl zu Köln und Münster, nach Absterben dcS Kurfürsten zu Köln, Maximi-lian (26. Juli 1801), den Erzherzog v. Östreich,,Anton Victor, am 7. Oct. zumneuen Kurfürsten, dessen Wahl auch von Seiten Östreichs, 14. Oct., für pflicht-und verfassungsmäßig erklärt wurde, obgleich von Preußen und Frankreich schonvorher wider dieselbe protestirt worden war; allein es hatte diese Wahl keine Wir-kung. Durch ein kaiscrl. Rescci'pt vom 14. Juli 1802 wurde zuerst eine zur Erör-terung der Entschädigungen ernannte Neichsdeputation nach Rcgensburg zusam-menberufen, und dieser am 21. Aug. ein von Frankreich und Rußland entworfener !Entschädiguugsplan vorgelegt, nach welchem nunmehr nur Ein geistlicher Kur-fürst, nämlich Mainz, u. d. T.: Kurfürst Neichserzkanzler, übrigbleiben sollte, -hingegen 3 neue weltliche Kurfürsten,nämlich Baden, Würtembcrg und Hessen-Kassel, erwählt wurden. Da aber Östreich bereits am 3t. Aug. die dem Groß-herzige von Toscana durch Salzburg und BerchtolSgaden zugestandene Entschädi-gung für unzulänglich erklärt und darauf den 28. Dec. zu Paris wegen dessen völ-liger Entschädigung mit Frankreich eine Übereinkunft abgeschlossen hatte, so wurde :dem Großherzoge außer mehren Besitzungen auch die Kurwürdc versprochen. Nachder von Seiten Rußlands, Frankreichs, des Kaisers und der deutschen Reichs-stände geschehenen Bestätigung deS Enrschädigungsplans, worin man zugleich demnoch lebenden Kurfürsten von Trier gewisse jährl. Einkünfte festsetzte, wurden die4 neuen Kurfürsten: Baden, Würtcmberg, Hessen-Kassel und Salzburg, sowieder neue Kurfürst Erzkanzler, 22. Aug. 1803, in das kurfürstl. Collegium einge-führt. Es waren nun 10 Kurfürsten, nämlich: 1) der Erzkanzlec, 2) Böhmen, !3) Pfalz, 4) Salzburg, 5) Sachsen, 6) Brandenburg, 7) Braunschwcig-Lüne- ^bürg, 8) Würtembcrg, 9) Baden, 10) Hessen; und unter diesen die letzten 6evangelische, sodaß diese Religionspartei hierdurch, sowie durch 27 neue, im Reichs-fürstenrathe erhaltene Stimmen, ganz gegen die vorherige Verfassung, die Stim-menmehrheit für sich hatte. Allein die Verfassung des Kurcollcgiums sowie diedeutsche Neichsverfassung überhaupt eilten ihrem Ende entgegen. Schon durch denpresburger Frieden (27. Dec. 1805) wurde die salzburgische Kurwürdc aufgehoben,indem Östreich durch diesen Frieden Salzburg und BerchtolSgaden erhielt, dagegengab man dem Kurfürsten v. Salzburg Würzburg unter dem Titel eines Kurfürsten-thums; Barern und Würtembcrg erhielten die Königswürde, ohne jedoch deßhalbaus dem deutschen Reichsverbande zu treten, bis den 12. Juli 1806 zu Paris der iAbschluß der rhein. Eonföderationsacte erfolgte, worauf (1. Aug.) Baiern, Wür-temberg, der Erzkanzlec und Baden der deutschen Reichsverbindung entsagten, ^und der stanz. Minister Bacher auf dem Reichstage zu Regensburg erklärte: daß ^der Kaiser von Frankreich kein deutsches Reich mehr anerkenne und den Titel eines 'Protectors der Rheinconföderation angenommen habe. Jetzt legte der deutsche Kai- §ser, 6. Aug., seine Kaiserwürde nieder. Noch führten Würzburg, Sachsenund Hessen den kurfürstlichen Titel; allein schon am 30. Sept. trat der er-stere dem rheinischen Bunde bei und nahm den Titel eines Großhcrzogs an;