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6 (1830) K bis L
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Kant

losophie oder Metaphysik, sondern nur eine Kritik derselben. Aber wodurch er-kennen wir denn die praktische Vernunft und ihr Vermögen ? wirft hier der Denkerunwillkürlich ein. Antwort: Nur durch die theoretische Vernunft, die mit derpraktischen doch nur Ein Vermögen ist. Darum sagte ein neuerer philosophischerForscher: Kant lasse den Glauben gleichsam in seiner ersten Instanz den Proceßverlieren, um ihn bei einer andern wiederzugewinnen, und suche die Gültigkeitder Ideen durch moralische Beweise oder Postulate zu stützen, anstatt hierin ohneBeweis auf die unmittelbare Erkenntniß der Vernunft zurückzugehen; ein Andrer:erführe die Ideen zur Vorderthür der Philosophie hinaus, um sie durch die Hin-terthür wieder einzuführen. Die Richtung, welche hier K.'s Untersuchungennahmen, führte ihn hauptsächlich zur Ausbildung der praktischen Philosophie (hier-her gehört s. „Grundlegung der Sitten", Riga 1785), zu welcher er nun auchdie Religionsphilosophie (eben weil er den Glauben an Gott auf das Praktischegründete) verwies, namentlich aber zur strengern und reinern Ausbildung der Mo-ral im engern Sinne, und der moralischen Begriffe von Pflicht und Sittengesetz,welches er den kategorischen Imperativ nannte (vgl. auch s. „Metaphysischen An-fangsgründe der Tugendlehre", Riga 1797); wobei sich sein strenger, dem er-schlaffenden Eudämonismus entgegengesetzter, moralischer Sinn kräftig offenbarte,obgleich nicht zu läugnen ist, daß die von ihm beschriebene Tugend nur strenge Ge-setzmäßigkeit (Handlungsweise um des Gesetzes willen) ist. Dieses sind die Grund-züge seiner Ansicht, welche er hauptsächlich in seiner „Kritik der reinen Vernunft"(5. Aufl., Leipz. 1799) und in seiner „Kritik der praktischen Vernunft" (zuerstRiga 1787), niedergelegt hat. Was seine Behauptungen über einzelne philoso-phische Gegenstände anlangt, so sind diese nur untergeordnet, wie z. B. s. Unter-suchungen über die Natur sin den „Metaphys. Ansangsgründen der Naturwis-senschaft" (Riga 1786); „Kritik der Urtheilskraft" (Berlin 1790,3. Aufl. 1799)),und über das Schöne („Beobacht, über das Gefühl des Schönen und Erhabenen"(Riga 1771), s. auch Ästhetik)); ferner s. Rechtslehre („Metaphysische An-fangsgründe der Rechtslchre" (Königsb. 1797)), — eine formale Entwickelunggrößtenteils gegebener juristischer Begriffe, welche zu einer negativen Moral führt.S. „Anthropologie in pragmatischer Hinsicht" (Königsb. 1798 u. 1800) enthälteinen Reichthum feiner Bemerkungen aus dem Gebiete der höhern Menschenkennt-niß, mehr in der populairen Form eines Lesebuchs; s. „Physische Geographie"(herausgeg. von Nink 1802), ferner s. von Jähsche herausgegebene „Logik", seine„Vorlesungen der NeligioNslehre"(Lpz. 1817) u. der „Metaphysik" (Erf. 1821)sindleider nur Abdrücke unvollkommener Collegienhefte. Die meisten kleinern, größten-theils sehr scharfsinnigen und an feinen Bemerkungen reichhaltigen AbhandlungenKant's sind in s. „Kleinern Schriften" (Königsb. u. Leipz. 1797, in3Bdn.) und inder von Tiestrunk herausgegeb. Sammlung (Halle 1799, 3 Bde.) enthalten. Die„Von der Macht des Gemüths, durch den bloßen Vorsatz seiner krankhaften Ge-fühle Meister zu sein", hat der k. preuß. Staatsrath E. W. Hufeland m. Anm.herausgeg. (2. Aufl., Lpz. 1824). — Man hat jene philosophische GrundansichtK's, wegen des Ganges, welchen seine Untersuchung nahm, oder wegen derMethode, die er hierin zuerst aufstellte und selbst durch den Titel seiner Haupt-werke bezeichnete, den Kriticismus oder die kritische (prüfende) Philosophie ge-nannt. Weil jedoch die kritische Methode zu philosophiren, d. h. diejenige, ver-möge deren man von einer nach gewissen allgemein gültigen Principien ange-stellten Prüfung und Untersuchung des Erkenntnisvermögens zur Erkenntniß derObjecte fortschreitet (dahingegen der fehlerhafte Dogmatismus durch folgerechteAbleitung seiner Behauptungen aus gewissen, willkürlich angenommenen Grund-lagen — ungeprüsten Erkenntnißsätzen — Gewißheit der Erkenntniß erlangt zuhaben glaubt, deren Möglichkeit der Skepticismus entweder überhaupt oder doch